Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35410 Hungen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,1 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

Hungener Unternehmen wählen Lehrgänge für ihre vorgesehenen Ersthelfenden nach dem vorhandenen Qualifikationsstand. Die Kursanfrage wird mit der eigenen Hilfeorganisation verbunden. Bei offenen betrieblichen Fragen können die fachlich zuständigen Stellen unterstützen, bevor der noch benötigte Schulungsumfang verbindlich bestellt wird.
Für einen Hungener Inhouse-Tag soll die Einladung an das Team vorbereitet werden. Verwenden Sie dafür die von der Schule bestätigten Angaben zu Beginn und Unterrichtsort. Ein vorläufiger Wunschtermin sollte vorher noch einmal abgestimmt werden.
Die Einladung kann außerdem nennen, wer bei organisatorischen Rückfragen erreichbar ist. Welche Vorbereitung oder Unterlagen die Teilnehmenden benötigen, erläutert der Anbieter. Ausbildung und Fortbildung richten sich nach der jeweiligen Gruppe. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Schule unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen; nötige Arbeitgeberangaben und gesonderte Leistungen sollten rechtzeitig geklärt werden.
DGUV Vorschrift 1 verlangt betriebliche Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen, damit notwendige Hilfe unverzüglich herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann. Der Betrieb richtet diese Vorkehrungen nach seinen tatsächlichen Verhältnissen ein. Ein Erste-Hilfe-Lehrgang qualifiziert Personen, legt aber nicht automatisch die örtlichen Abläufe fest. Klären Sie diese Aufgabe zusätzlich und halten Sie die Informationen für die Beschäftigten nachvollziehbar zugänglich und aktuell.
Die praktischen Übungen benötigen geeignete Bedingungen.
Benötigten Lehrgang und Personenzahl angeben.
Einrichtung und nutzbare Fläche beschreiben.
Vollständiges Mitlernen ohne gewöhnliche Nebenaufgaben ermöglichen.
Eine erste Benennung im Unternehmen bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Prüfen Sie einschlägige Qualifikation und lassen Sie offene Voraussetzungen einordnen. Betriebliche Fortbildung wird in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und anhand der tatsächlich absolvierten persönlichen Abschlüsse weitergeplant.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ihre BG oder Unfallkasse erläutert Übernahmebedingungen und notwendige Angaben der geplanten Teilnahme. Berechtigte reguläre Gebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt ab. Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleiben beim Arbeitgeber und werden bei der internen Vorbereitung des tatsächlichen Besuchs zusätzlich berücksichtigt.
Berechtigung und verlangte Trägerunterlagen klären.
Zeit und Fahrkosten des Unternehmens einplanen.
Einordnung
Unterlagen, Unterrichtsmittel und Bescheinigung enthalten
Einordnung
Tatsächlichen ergänzenden Aufwand klären
Einordnung
Gewünschte Leistung ausdrücklich vereinbaren
Betriebsarzt oder Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit können zur Organisation der Ersten Hilfe beraten. Für konkrete Fragen lässt sich die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers einbeziehen. Die Ausbildungsstelle erläutert den benötigten Lehrgang und seine Durchführung. Benennen Sie deshalb die tatsächlich offene Frage, statt mit einer allgemeinen Kursbestellung zugleich jede betriebliche Voraussetzung als geklärt anzusehen. Der passende Auftrag folgt dem fachlich eingeordneten Bedarf.
Regulär umfassen beide Lehrgänge jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Damit ergeben sich 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu. Planen Sie die Beschäftigten nach den ganzen bestätigten Zeiten und bei öffentlichen Besuchen einschließlich der erforderlichen Wege ein.
Nach DGUV muss dieser höchstens zwei Jahre zurückliegen und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert worden sein. Beide Angaben gehören zur Prüfung. Klären Sie eine unverständliche Voraussetzung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, bevor Sie den persönlichen Bedarf für einen weiteren Lehrgang festlegen.
Die Schule kann Rücktritts- und Stornobedingungen für ihren Auftrag vereinbaren. Lesen Sie sie vor der Zusage und teilen Sie eine Verhinderung entsprechend mit. Lehrgangsgebühren übernimmt der Unfallversicherungsträger nur für tatsächlich anwesende Personen; ein weiterer benötigter Abschluss bleibt anschließend einzuplanen.