Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25938 Wyk auf Föhr sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,1 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

25,4 km vom Suchpunkt

27,7 km vom Suchpunkt

28,2 km vom Suchpunkt

Für Wyker Unternehmen gehört zur Lehrgangsplanung neben der passenden Qualifikation auch der tatsächliche organisatorische Aufwand. Ein offener Kurs oder ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Termin kann infrage kommen. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren ist dabei von weiteren betrieblichen Kosten und zusätzlichen Vereinbarungen zu unterscheiden.
Eine Wyker Firma kann bei einer Gruppenschulung fragen, ob der Anbieter einen Inhouse-Termin auf Föhr durchführen kann. Nennen Sie den konkreten Standort und die räumlichen Möglichkeiten. Anreise der Lehrkraft, Verfügbarkeit und mögliche zusätzliche Kosten müssen vereinbart werden.
Für einzelne Beschäftigte kann ein offener Lehrgang mit passender Reiseplanung infrage kommen. Klären Sie zuvor den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf und die Anmeldung. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen; weitere Reise- und Organisationskosten sind gesondert zu besprechen.
Grundlage
Passende Ausbildung oder Fortbildung
Grundlage
Vereinbarter Rahmen und Unterrichtsbedingungen
Grundlage
Berechtigte Gebühren und weitere Aufwendungen
Wenn Beschäftigte einen externen Lehrgang besuchen, können neben der Kursgebühr weitere Aufwendungen anfallen. Die DGUV unterscheidet insbesondere Arbeitsentgelt und Fahrtkosten, die beim Arbeitgeber liegen. Für eine betriebliche Planung ab Wyk ist deshalb wichtig, den gesamten Aufwand einzuordnen, ohne aus einer möglichen Gebührenübernahme vollständige Kostenfreiheit abzuleiten. Auch zusätzliche Leistungen eines vereinbarten Inhouse-Auftrags sind gesondert zu betrachten. Welche Durchführung tatsächlich angeboten und vereinbart wird, klärt das Unternehmen mit der Ausbildungsstelle.

Die Gruppe braucht Zeit für die vorgesehenen Unterrichtsaufgaben, auch bei einer Schulung am eigenen Standort.
Für eine mögliche direkte Abrechnung gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Ausbildungsstelle stimmt den vorgesehenen Ablauf mit dem Betrieb ab.
Personenkreis und benötigte Angaben berücksichtigen.
Reguläre Gebühren, zusätzliche Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen auseinanderhalten.
Für betriebliche Ersthelfer ist regelmäßige Fortbildung vorgesehen, in der Regel alle zwei Jahre. Beziehen Sie die vorhandenen Nachweise in die Planung ein. Eine neu vorgesehene Person kann ebenfalls bereits eine geeignete anerkannte Qualifikation besitzen; die neue Aufgabe allein verlangt nicht automatisch nochmals eine Grundausbildung. Mit einer passenden Zuordnung lässt sich der tatsächlich benötigte Lehrgang festlegen. Erst auf dieser Grundlage wird entschieden, ob eine gemeinsame Veranstaltung oder geeignete offene Termine zur Gruppe passen.
Für eine eigene Veranstaltung sind verlässliche Voraussetzungen nötig.
Tatsächlichen Unterrichtsort und Räume benennen.
Vollständige Teilnahme der Personen ermöglichen.
Durchführung und zusätzliche Leistungen ausdrücklich klären.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche Länge bedeutet keine Austauschbarkeit der Lehrgangsarten. Für die richtige Zuordnung zählen der vorhandene Qualifikationsstand und der tatsächliche Schulungsbedarf der betreffenden Person.
Er dokumentiert die absolvierte Schulung der Person. Interne Hilfewege und Zuständigkeiten regelt der Betrieb daneben selbst. Die Qualifikation sollte daher in die betriebliche Planung eingehen, ohne den Kursbesuch mit einer bereits vollständig erledigten Einsatzorganisation gleichzusetzen.
Nein, die konkrete Veranstaltung muss vereinbart werden. Besprechen Sie Standort, Räume und Gruppe und klären Sie die tatsächlich angebotene Durchführung. Aus dem Wunsch nach Unterricht auf Föhr lässt sich weder die Verfügbarkeit noch der gesamte Kostenrahmen ohne entsprechende Abstimmung ableiten.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Wyk auf Föhr · Andere Stadt wählen