Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56377 Nassau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Nassau · Rheinland-Pfalz
Wenn ein Nassauer Unternehmen Ersthelfer ausbilden oder fortbilden lässt, wird eine mögliche Gebührenübernahme nach dem zuständigen Verfahren geklärt. Die Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden und der konkrete Ausbildungsauftrag gehören dazu. Ein vereinbarter Inhouse-Ort allein bestätigt noch nicht jede Voraussetzung für eine Abrechnung mit BG oder Unfallkasse.

Wenn Ihr Nassauer Unternehmen neue Ersthelfer benennt, lohnt sich ein Blick auf bereits vorhandene Bescheinigungen. Legen Sie diese der Ausbildungsstelle vor und schildern Sie den Bedarf. Ausbildung oder Fortbildung können so passend besprochen werden.
Für einen Inhouse-Auftrag nennen Sie die geplante Teilnehmerzahl und beschreiben die Räume. Fragen Sie den Anbieter nach seinen Anforderungen und lassen Sie die Durchführung ausdrücklich vereinbaren. Einzelne offene Lehrgänge können ebenfalls infrage kommen. Für jeden bestätigten Unterrichtstag braucht die laufende Arbeit eine Vertretung, damit die Beschäftigten vollständig teilnehmen können. Eine zuständige Kontaktperson kann bestätigten Ablauf und benötigte Unterlagen weitergeben und die Rückfragen der Gruppe sammeln.
Klärung
Berechtigung und zuständiges Verfahren
Klärung
Ausdrücklicher weiterer Auftrag
Klärung
Eigene betriebliche Aufwendungen
Nach den DGUV-Hinweisen zählen Motivation sowie körperliche und geistige Eignung zur Auswahl von Ersthelfern. Eine Position auf einer betrieblichen Liste allein belegt diese persönliche Eignung nicht. Die vorgesehene Aufgabe wird mit dem tatsächlichen Menschen verbunden.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle ist für die betriebliche Qualifizierung ein wichtiger Bezugspunkt. Für die Gebührenübernahme kommen jedoch die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers hinzu. Ermitteln Sie im Nassauer Unternehmen, welche Angaben für die tatsächlich vorgesehenen Menschen benötigt werden. Aus einer allgemeinen Aussage zur Schule lässt sich nicht jede persönliche Berechtigung ableiten. Der Auftrag und die notwendigen Angaben sollten zueinander passen, damit die regulären Lehrgangsgebühren nach dem vorgesehenen Verfahren behandelt werden können.
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über die maßgeblichen Voraussetzungen.
Die notwendigen personenbezogenen Angaben nach dem Verfahren vorbereiten.
Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Berechtigung und Leistungsumfang werden nach ihrem Gegenstand betrachtet.
Die vorgesehenen Teilnehmenden benennen.
Voraussetzungen und erforderliche Angaben ermitteln.
Weiteren gewünschten Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Ein Unternehmen kann über den regulären Lehrgang hinaus bestimmte zusätzliche Leistungen anfragen. Beschreiben Sie, was ausdrücklich gewünscht wird, und klären Sie die Vereinbarung dazu. Die mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren ist kein pauschales Versprechen für jeden zusätzlichen Auftrag. Auch Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben eigene betriebliche Aufwendungen. Eine nachvollziehbare Vorbereitung unterscheidet deshalb die reguläre Qualifizierung, den gesonderten Leistungsumfang und die weiteren Kosten des Unternehmens.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Eine vereinbarte Durchführung im eigenen Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen des Unterrichts für die Gruppe nicht.
Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Benennung allein erfordert keine automatische Wiederholung einer schon geeigneten Grundausbildung.
Die DGUV schreibt dafür keine bestimmte Form vor und empfiehlt eine schriftliche Festhaltung. Sie beschreibt die übernommene Aufgabe im Unternehmen. Der betriebliche Auftrag und die Bescheinigung über absolvierte geeignete Ausbildung haben unterschiedliche Aussagen und ergänzen sich.