Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74595 Langenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,9 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

26,6 km vom Suchpunkt

Ein Unternehmen aus Langenburg braucht ausreichend verfügbare und geeignet qualifizierte Ersthelfer. Die gewünschte Kursgruppe ist dafür nicht der einzige Maßstab. Die einschlägigen Mindestzahlen beziehen sich auf anwesende Versicherte. Welcher Lehrgang für die vorgesehenen Personen passt, richtet sich daneben nach ihren tatsächlichen Voraussetzungen und vorhandenen geeigneten Nachweisen.
Wer mehrere Beschäftigte aus Langenburg schulen lassen möchte, sollte den gewünschten Zeitraum zuerst im Team abstimmen. Danach lässt sich gezielt nach einem offenen Kurs oder einem vereinbarten Inhouse-Tag fragen.
Beschreiben Sie dem Anbieter den Betriebsstandort und den vorhandenen Raum. Wichtig ist auch, ob die Gruppe erstmals ausgebildet wird oder bereits eine Fortbildung braucht. Für berechtigte betriebliche Lehrgänge kann die ermächtigte Schule die Gebühr direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Welche Anmeldung und welche Angaben des Unternehmens dafür erforderlich sind, sollte vor der Terminbestätigung geklärt werden.
Die DGUV nennt für gewöhnliche Betriebe mit zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Über zwanzig gelten für Verwaltung und Handel fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Für besondere Einrichtungen bestehen eigene Vorgaben. Prüfen Sie daher zuerst den für Ihren Betrieb einschlägigen Rahmen. Erst daraus und aus den vorhandenen Qualifikationen ergibt sich, welche Beschäftigten für Schulungen vorgesehen werden, nicht allein aus einer beliebigen Gruppengröße.
Nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Schulungsnachweis und betriebliche Funktion sind damit unterschiedliche Schritte. Die Belegschaft benötigt außerdem Kenntnis der örtlichen Zuständigkeiten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte betriebliche Teilnahme klärt die Ausbildungsstelle die benötigten Unternehmensangaben nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Zusatzleistungen getrennt beurteilen.
Grundlage
Einschlägige Mindestzahl und Anwesenheit
Grundlage
Persönlicher Qualifikationsstand
Grundlage
Benennung nach erfolgreicher Teilnahme
Der DGUV-Rahmen unterscheidet verpflichtende und optionale Fortbildungsthemen. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, Kenntnisse und praktische Fähigkeiten aufzufrischen. Die Übersicht bestätigt noch kein konkretes Programm eines bestimmten Anbieters. Besprechen Sie den passenden Lehrgang für die vorgesehenen Personen und ermöglichen Sie eigene angeleitete Mitarbeit. Ein allgemeiner Vortrag über Notfälle ist nicht schon deshalb die reguläre Qualifizierung, weil alle Beschäftigten gemeinsam an einem Ort zuhören.
Drei Aspekte helfen bei der Vorbereitung.
Den einschlägigen Personalrahmen prüfen.
Geeignete Qualifikationen berücksichtigen.
Den passenden Unterricht tatsächlich vereinbaren.
Regulär sind neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Inhouse verkürzt diesen Rahmen nicht; Beschäftigte brauchen den vollständigen vereinbarten Veranstaltungszeitraum mit Gelegenheit, die praktischen Aufgaben selbst angeleitet zu bearbeiten.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit für Zweifelsfälle. Vorhandene geeignete Nachweise und die tatsächlichen Voraussetzungen werden berücksichtigt. Der passende Lehrgang wird nach dem persönlichen Bedarf gewählt; dieselbe Dauer allein begründet keine beliebige Ersetzung für jede Person.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich zu den konkret vereinbarten Leistungen und zu den Bedingungen Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers in der Kostenplanung.