Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67269 Grünstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,8 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

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14,5 km vom Suchpunkt

Grünstadt · Rheinland-Pfalz
Grünstadter Unternehmen klären den betrieblichen Lehrgang nach den Voraussetzungen der Beschäftigten. Anerkannte Nachweise werden bei der Auswahl einbezogen. Ein Inhouse-Angebot braucht anschließend abgestimmte Bedingungen der Gruppe; einzelne öffentliche Veranstaltungen können weiteren persönlichen Schulungsbedarf abdecken.

Wenn eine Gruppe aus Grünstadt, Asselheim und Sausenheim gemeinsam teilnehmen soll, braucht sie eine bestätigte Unterrichtsadresse. Legen Sie Treffpunkt und Tag mit der Ausbildungsstelle fest und geben Sie die Angaben weiter.
Erfassen Sie den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Für Inhouse-Unterricht muss der Betrieb geeignete Räume vorstellen und die Teilnehmerzahl nennen. Öffentliche Kursangebote können für einzelne Beschäftigte geprüft werden.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kommt eine direkte Gebührenabrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers infrage. Besprechen Sie dessen Nachweise und mögliche zusätzliche Leistungen des Anbieters vor dem Auftrag.
Lassen Sie die benötigte betriebliche Schulung mit passender Ermächtigung der Ausbildungsstelle bestätigen. Lesen Sie die konkrete Durchführung und klären Sie offene Punkte vor der Zusage. Wünscht die Firma darüber hinaus ein weiteres Training, wird das zusätzliche Ziel ausdrücklich erläutert. Die Schule kann dazu einen ergänzenden Umfang mit eigenen Kosten anbieten. Über diesen Teil wird gesondert entschieden, damit der weitere Auftrag klar beschrieben ist.
| Stand | Weiterplanung |
|---|---|
| Absolviert | Tatsächlichen Abschluss ergänzen |
| Verhindert | Geeigneten Besuch weiterhin vorsehen |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre planen |
Beschreiben Sie der Schule Einrichtung und freie nutzbare Fläche, nicht nur eine Raumbezeichnung. Nennen Sie dazu die vorgesehene Personenzahl und den benötigten Lehrgang. Die Ausbildungsstelle muss praktische Aufgaben unter diesem Rahmen durchführen können. Stimmen Sie die Eignung gemeinsam ab und bereiten Sie die vereinbarten Bedingungen für den Kurstag vor. Auch die vollständige Lernzeit der Beschäftigten wird ohne parallele gewöhnliche Arbeitsaufträge organisiert.
Die neue Benennung allein legt nicht erste Ausbildung fest.
Anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Schule oder Träger zur Einordnung einbeziehen.
Geeigneten Lehrgang auswählen.
Die Ersthelferbenennung wird im Unternehmen organisiert. Vermitteln Sie der Belegschaft verständlich, welche Personen erreichbar sind, und passen Sie Angaben bei veränderter Zuständigkeit an. Diese Information ergänzt die erworbene Qualifikation, denn ein Kursabschluss vermittelt anderen Beschäftigten noch nicht automatisch die örtliche Hilfeorganisation.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse erläutert Berechtigung und erforderliche Angaben zur Übernahme regulärer Gebühren. Ermächtigte Schulen können berechtigte Gebühren direkt abrechnen. Zusätzlich bestellte Firmenleistungen behalten daneben einen eigenen vereinbarten Umfang und ausdrücklich geklärte eigene Kosten, die vor der Zusage nachvollzogen werden.
Bedingungen und Unterlagen der Teilnahme erfragen.
Leistung und eigenen Betrag gesondert entscheiden.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten von 45 Minuten, insgesamt 405 Minuten Unterricht. Die Pausen liegen zusätzlich. Für die persönliche Verfügbarkeit benötigen Sie deshalb den gesamten bestätigten Zeitraum des ausgewählten Lehrgangs und bei öffentlichen Besuchen die nötigen Wege.
Geben Sie die bestätigten Angaben zur tatsächlich gebuchten Veranstaltung und die Teilnahmehinweise weiter. Unterrichtsadresse und vollständige Zeiten gehören dazu. Persönliche Rückfragen werden bei der Schule geklärt; im Unternehmen wird die gesamte Abwesenheit für den Besuch organisiert.
Erfassen Sie, wer den Lehrgang tatsächlich absolviert hat. Für verhinderte Personen bleibt geeigneter Unterricht offen. Auch bei neuen Beschäftigten wird anerkannte mitgebrachte Qualifikation berücksichtigt, damit die Übersicht für weitere Kursentscheidungen den aktuellen persönlichen Stand beschreibt.