Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37170 Uslar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,7 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

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Uslar · Niedersachsen
Uslarer Unternehmen benötigen geeignete Ersthelfende, die im Betrieb tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein absolvierter Kurs allein beschreibt noch nicht die gesamte Hilfeorganisation. Prüfen Sie vorhandene anerkannte Qualifikationen, den aktuellen Personalbedarf und den geeigneten nächsten Lehrgang, bevor Sie einzelne Personen oder eine Gruppe anmelden.

Eine Gruppe sollte nach ihrem Schulungsbedarf zusammengestellt werden. Prüfen Sie, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Nennen Sie diese Angaben in der Anfrage an die Ausbildungsstelle.
Beschreiben Sie die verfügbaren Räume und die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen prüfen und die Durchführung bestätigen. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Termine betrachtet werden.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Erfragen Sie seine notwendigen Nachweise und lassen Sie zusätzliche Leistungen im Angebot der Schule ausdrücklich benennen.
| Bestandteil | Einordnung |
|---|---|
| Standardlehrgang | Unterrichtsmittel, Unterlagen und Bescheinigung enthalten |
| Zusätzlicher Wunsch | Tatsächlichen Mehrumfang ausdrücklich klären |
| Eigener Auftrag | Vereinbarten eigenen Betrag vor Zusage lesen |
Für die betriebliche Mindestzahl zählt die Anwesenheit der Versicherten; außerdem ist die Art des Betriebs maßgeblich. Eine Liste absolvierter Kurse sollte deshalb nicht ungeprüft mit der benötigten Besetzung gleichgesetzt werden. Betrachten Sie Abwesenheiten und Veränderungen im Personalbestand. Bei der fachlichen Einordnung helfen Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers. Daraus lässt sich der noch offene Bedarf an geeigneten Schulungen ableiten.
Ihre zuständige BG oder Unfallkasse erklärt, welche Voraussetzungen und Angaben für die Übernahme regulärer Gebühren gelten. Die berechtigte reguläre Teilnahme wird durch die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abgerechnet. Für Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleibt das Unternehmen verantwortlich; diese Positionen gehören ebenfalls zur internen Vorbereitung des Besuchs.
Berechtigung und erforderliche Trägerunterlagen klären.
Arbeitgeberaufwand für Zeit und Wege berücksichtigen.
Vorhandene anerkannte Voraussetzungen werden berücksichtigt.
Einschlägigen Nachweis der Person heranziehen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung klären.
Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
Für eine öffentliche Veranstaltung wird ein konkreter angebotener Platz mit Kursart, Termin und Ort geprüft. Eine Inhouse-Anfrage beschreibt dagegen zunächst den gewünschten Lehrgang, die Zahl der vorgesehenen Beschäftigten und den vorgeschlagenen Unterrichtsraum. Die Schule muss die räumlichen Bedingungen der praktischen Übungen beurteilen können. Erst die abgestimmte Zusage beschreibt die vereinbarte Durchführung. Halten Sie diese Informationen für die spätere Mitteilung an die Teilnehmenden zusammen.

Bei der Auswahl spielt neben den persönlichen Voraussetzungen die Bereitschaft eine Rolle, die Ersthelferaufgabe zu übernehmen. Besprechen Sie die vorgesehene Tätigkeit mit den Beschäftigten. Eine geeignete Schulung baut ihre Qualifikation auf oder führt sie fort; die Auswahlentscheidung trifft das Unternehmen.

Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden regulär in Präsenz durchgeführt. Die Personen üben dabei praktische Handlungen. Reines Onlinelernen ersetzt diesen Unterricht nicht; bei einem Inhouse-Kurs braucht auch der eigene Standort geeignete Bedingungen für die tatsächlichen praktischen Aufgaben.
Regulär haben sowohl Ausbildung als auch Fortbildung neun Einheiten zu je 45 Minuten. Damit werden 405 Minuten Unterricht vorgesehen. Hinzu kommen Pausen. Die Beschäftigten brauchen den vollständigen Veranstaltungszeitraum zum Mitlernen, bei öffentlichen Besuchen außerdem die notwendigen Wege.
Sehen Sie in die vereinbarten Rücktritts- und Stornobedingungen der Ausbildungsstelle und teilen Sie die Verhinderung entsprechend mit. Der Unfallversicherungsträger trägt Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen. Eine noch benötigte Qualifikation bleibt deshalb für einen weiteren geeigneten Besuch einzuplanen.