Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32791 Lage sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,5 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

15,1 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

Für Unternehmen in Lage in Lippe zählt der passende Schulungsweg für die vorgesehenen Ersthelfenden. Ausbildung, Fortbildung und die Durchführung am eigenen Standort sind getrennte Planungsfragen. Erfassen Sie den Personenbedarf und stellen Sie danach eine konkrete Anfrage für öffentliche Plätze oder eine geeignete gemeinsame Inhouse-Veranstaltung zusammen.
Eine Gruppenanfrage beginnt mit dem Bedarf der Beschäftigten. Halten Sie im Unternehmen in Lage fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Entscheiden Sie anschließend, ob öffentliche Plätze oder gemeinsamer Unterricht am Standort angefragt werden.
Bei Inhouse-Kursen sind Räume, Gruppengröße und mögliche Tage abzustimmen. Die Ausbildungsstelle bestätigt die Durchführung. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach den Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Klären Sie seine Formulare sowie mögliche Zusatzkosten vor der Buchung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gibt das Verfahren für berechtigte Kursgebühren vor. Ermächtigte Ausbildungsstellen rechnen diese direkt ab. Weitere vereinbarte Leistungen benötigen eine gesonderte Kostenklärung.
Erforderliche Angaben und Nachweise rechtzeitig ermitteln.
Regulären Lehrgang und zusätzliche Bestellung unterscheiden.
Worauf sie beruht
Anerkannte bisherige Qualifikation
Worauf sie beruht
Personen und geeignete Bedingungen
Worauf sie beruht
Zuständiges Trägerverfahren
Die Durchführung wird mit der Schule bestätigt.
Mehrere geeignete vollständige Zeitfenster nennen.
Raumbedingungen und Gruppengröße zusammen beschreiben.
Fragen aus den eigenen Tätigkeiten vorab sammeln.
Eine reguläre Ersthelfer-Ausbildung dauert neun Unterrichtseinheiten; die reguläre Fortbildung hat denselben Umfang, aber einen anderen Ausgangspunkt. Für betriebliche Ersthelfer ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Prüfen Sie anerkannte Nachweise und letzte Abschlüsse der Personen. Ein neuer Einsatz im Unternehmen bedeutet nicht ohne Weiteres, dass jede Grundausbildung unabhängig von diesen Vorkenntnissen erneut besucht werden muss.
Für Inhouse-Unterricht beschreibt der Betrieb die vorgesehene Gruppe und die tatsächlich nutzbaren Räume. Die Ausbildungsstelle beurteilt die Bedingungen für ihre praktischen Aufgaben. Mögliche Tage lassen sich früh mit dem Arbeitsplan abgleichen. Eine schriftlich klare Zusage zu Ort und Zeit hilft anschließend bei der Information aller Beteiligten. Stellen Sie die Gruppe für den ganzen Kurs von anderen Aufgaben frei.
Die benannten Ersthelfenden und ihre Erreichbarkeit müssen im Unternehmen bekannt sein. Geben Sie die örtlichen Hilfewege weiter. Diese Informationen und die dokumentierte fachliche Qualifikation ergänzen einander.

Ein passender öffentlicher Lehrgang kann eine geeignete Lösung sein. Achten Sie auf die erforderliche Kursart und den vollständigen Besuch. Ein späterer gemeinsamer Gruppentermin muss nicht jede individuelle Teilnahme ersetzen oder aufschieben.
Nutzen Sie die tatsächlich erhaltenen Nachweise mit Datum und ordnen Sie sie den Beschäftigten zu. Geplante Reservierungen sollten als solche erkennbar bleiben. Die weitere Planung muss auf absolvierter Qualifikation beruhen und ausgefallene Teilnahmen als offenen Bedarf berücksichtigen.
Das bestimmt der konkret vereinbarte Auftrag. Nennen Sie gewünschte weitere Inhalte ausdrücklich neben dem regulären Lehrgang und lassen Sie Umfang sowie mögliche Zusatzkosten bestätigen. Der Kursort allein ist keine Zusage für jedes Spezialthema.