Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98724 Neuhaus am Rennweg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Neuhaus am Rennweg · Thüringen
Für die Ersthelferqualifizierung sind geeignete Personen und ein passender Lehrgang notwendig. Unternehmen aus Neuhaus am Rennweg können daneben eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung anfragen. Betriebliche Fragen lassen sich im Unterricht aufgreifen, sofern sie zum Ausbildungsrahmen passen; individuelle Zusatzleistungen erfordern eine eigene Vereinbarung.

Bei einer gemeinsamen Inhouse-Schulung nimmt nicht unbedingt die Person teil, die den Kurs für den Betrieb gebucht hat. Klären Sie deshalb vorab mit der Schule, wer Rückfragen zu Teilnehmerangaben beantworten darf und wie die Bescheinigungen nach dem Unterricht bereitgestellt werden.
Beschäftigte aus Neuhaus am Rennweg sollten wissen, an wen sie sich bei einer fehlerhaften Schreibweise oder einem fehlenden Nachweis wenden. Lassen Sie Korrekturen von der ausstellenden Ausbildungsstelle bearbeiten, statt Dokumente intern zu verändern. Diese Abstimmung ist für eine erste Ausbildung ebenso sinnvoll wie für eine Fortbildung und verhindert, dass organisatorische Rückfragen nach dem Kurs bei unzuständigen Kollegen landen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen für berechtigte Kursgebühren. Gesondert vereinbarte Leistungen werden dadurch nicht ohne Weiteres kostenfrei.
Das Verfahren für die vorgesehenen Beschäftigten erfragen.
Zusätzliche Leistungen getrennt vom regulären Lehrgang betrachten.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Personenauswahl | Die tatsächlichen individuellen Voraussetzungen |
| Gemeinsamer Lehrgang | Ein abgestimmter organisatorischer Rahmen |
| Zusätzliche Fachthemen | Eine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung |
Die gemeinsame Organisation soll den vorgesehenen Personen dienen.
Die individuellen Voraussetzungen berücksichtigen.
Die Bereitschaft zur Aufgabe ansprechen.
Konkrete Lernfragen in den vereinbarten Rahmen einordnen.
Die DGUV beschreibt die Eignung einer Person anhand individueller Voraussetzungen, insbesondere persönlicher, körperlicher und geistiger Aspekte. Auch die Motivation für die Aufgabe wird genannt. Der Arbeitgeber sollte sich davon überzeugen und dies bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Eine reine Namensliste beschreibt diese Voraussetzungen noch nicht. Für die Schulungsplanung im Unternehmen ist deshalb die konkrete Person wichtig, ohne aus einer allgemeinen Ortsübersicht ihre individuelle Eignung beurteilen zu wollen.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Sie gibt Gelegenheit, Wissen und praktische Fähigkeiten wieder aufzugreifen.
Ein gemeinsamer Lehrgang kann Beschäftigte mit ähnlichen Arbeitsabläufen zusammenführen. Daraus entstehen häufig konkrete Fragen an die Lehrkraft. Benennen Sie dabei die Situation, die Sie im Unterricht verstehen möchten. Der vereinbarte Erste-Hilfe-Lehrgang bleibt der Rahmen der Veranstaltung; eine Inhouse-Buchung ist keine Zusage für beliebige zusätzliche Fachausbildungen. Für Unternehmen aus Neuhaus am Rennweg kann gerade der gemeinsame Austausch hilfreich sein, ohne dass dafür ein eigenes Sonderprogramm behauptet werden muss.

Sie muss nach den DGUV-Hinweisen höchstens zwei Jahre zurückliegen und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt worden sein. Beide Bedingungen gehören zur betrieblichen Einordnung der tatsächlich absolvierten Ausbildung und müssen gemeinsam vorliegen.
Die Aufgabenübernahme allein entscheidet das nicht. Anerkannte Vorqualifikationen können bei der Auswahl berücksichtigt werden. Klären Sie den tatsächlichen Schulungsbedarf anhand der vorhandenen Qualifikation und des dazugehörigen Fortbildungsbedarfs.
Die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Qualifizierung findet in Präsenz mit praktischen Aufgaben statt. Das Anschauen eines Videos deckt diesen Rahmen nicht ab. Die angestrebten Fähigkeiten sollen im Unterricht praktisch bearbeitet werden können.
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