Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95480 Gefrees sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,3 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

Ein Gefreeser Betrieb sollte vor der Anmeldung prüfen, welche geeigneten Qualifikationen vorhanden sind. Ausbildung und Fortbildung richten sich nach diesem Ausgangsstand. Die gemeinsame Organisation als Inhouse-Kurs ist eine mögliche Durchführung, ersetzt aber nicht die passende Einordnung der einzelnen Teilnehmenden und ihrer Nachweise.
Für einen Inhouse-Tag im Gefreeser Betrieb sollte die Gruppe während des Unterrichts von laufenden Aufgaben entlastet sein. Planen Sie intern, wer dringende Anrufe und Rückfragen übernimmt. Damit bleibt die vereinbarte Schulungszeit tatsächlich für die Teilnehmenden verfügbar.
Die Schule braucht Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf, Teilnehmerzahl und Angaben zum Raum. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Lassen Sie sich die nötigen Arbeitgeberangaben und zusätzliche Leistungen vor der Zusage erklären. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge eine passende Organisationsform sein.
Ein für den Führerschein besuchter Erste-Hilfe-Kurs kann unter den DGUV-Bedingungen für eine betriebliche Bestellung relevant sein. Dafür muss er unter anderem von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt worden und höchstens zwei Jahre alt sein. Diese Voraussetzungen betreffen den betrieblichen Einsatz. Sie bedeuten nicht, dass der private Führerscheinnachweis allgemein nach zwei Jahren abläuft. Für die Gefreeser Firma ist deshalb die konkrete Verwendung des vorhandenen Dokuments zu klären.
Der Gefreeser Betrieb bestimmt die zuständige BG oder Unfallkasse und stimmt das vorgesehene Verfahren mit der Schule ab.
Den Personenkreis und passenden Lehrgang zuordnen.
Weitere Leistungen ausdrücklich klären.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Nachweis | Vorliegende geeignete Qualifikation |
| Lehrgang | Benötigte Aus- oder Fortbildung |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung für die Gruppe |
Die regelmäßige Fortbildung gibt Gelegenheit zum erneuten Üben und Nachfragen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Eine neue Person in der Ersthelferplanung ist nicht zwangsläufig eine Person ohne geeignete Ausbildung. Anerkannte Vorqualifikationen können bei der betrieblichen Einordnung berücksichtigt werden. Lassen Sie den tatsächlichen Nachweis prüfen, statt allein aus einer neuen Aufgabenbezeichnung einen Grundkurs abzuleiten. Für die weiteren Fortbildungen gelten ebenfalls die jeweiligen Voraussetzungen. Eine gemeinsame Anmeldung der Gruppe sollte diese Unterschiede sichtbar lassen, damit die gewählte Lehrgangsart zur einzelnen Person passt.
Die Vorbereitung beginnt bei den tatsächlichen Nachweisen.
Geeignete vorhandene Qualifikation berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Gemeinsame Teilnahme und Ort abstimmen.

Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Diese regelmäßige Schulung erhält Kenntnisse und praktische Fähigkeiten. Der Betrieb sollte den tatsächlichen Bedarf anhand der vorhandenen geeigneten Nachweise im Blick behalten und rechtzeitig passende Lehrgänge suchen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, ergänzt um Pausen. Inhouse bezeichnet keine verkürzte Lehrgangsart. Auch im eigenen Betrieb muss daher der vollständige reguläre Unterricht mit praktischer Teilnahme organisiert werden.
Die mögliche Gebührenübernahme durch BG oder Unfallkasse ist an Voraussetzungen gebunden. Sie bezieht sich auf berechtigte Lehrgangsgebühren, nicht pauschal auf alle Aufwendungen des Betriebs. Zusätzlich vereinbarte Leistungen und weitere Kosten sind deshalb vorab getrennt zu betrachten.