Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56338 Braubach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,9 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

Braubach · Rheinland-Pfalz
Für betriebliche Ersthelfer wird die passende Qualifizierung nach vorhandenen Voraussetzungen bestimmt. Braubacher Beschäftigte können geeignete frühere Schulungen mitbringen. Die regelmäßige Fortbildung dient dazu, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten. Im Unterricht gehören Grundlagen und praktische Aufgaben zusammen; eine Inhouse-Durchführung verändert diesen regulären Rahmen nicht.

Für ein Braubacher Team kann ein gemeinsamer Unterrichtstag die Organisation erleichtern. Ob dafür Plätze in einem offenen Lehrgang oder ein Termin im Betrieb sinnvoll sind, hängt von der Gruppe und einem geeigneten Raum ab. Fragen Sie die Schule nach beiden Möglichkeiten, bevor Sie sich festlegen.
Zum Angebot gehören der konkrete Schulungsbedarf, die Teilnehmerzahl und die Betriebsanschrift. Stimmen Sie ab, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die ermächtigte Schule unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Lassen Sie sich erklären, welche Angaben vorliegen müssen und welche zusätzlichen Vereinbarungen für die Durchführung vor Ort gesondert berechnet werden.
Im allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen sind unter anderem Verbandmaterial und Wundversorgung aufgeführt. Die Teilnehmenden bearbeiten die vorgesehenen Inhalte im Lehrgang unter Anleitung. Diese praktische Lernzeit ist Teil der Qualifizierung und wird nicht durch eine bloße interne Information ersetzt. Auch im eigenen Gebäude brauchen Beschäftigte dafür Aufmerksamkeit. Klären Sie die Übernahme laufender Aufgaben, damit die Gruppe den Erklärungen folgen kann und beim Üben nicht ständig unterbrochen wird.
Qualifikation und Arbeitsorganisation greifen ineinander.
Geeignete Nachweise berücksichtigen.
Regelmäßigen Bedarf einplanen.
Zeit zur praktischen Mitarbeit ermöglichen.
Beschäftigte benötigen Informationen über die eigenen Zuständigkeiten und Abläufe am Arbeitsplatz. Diese betriebliche Einbindung ergänzt die allgemeine Schulung und ergibt sich nicht automatisch aus dem Kursbesuch.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Grundlage
Persönlicher Ausbildungsstand
Grundlage
Vollständige Veranstaltung
Grundlage
Interne Zuständigkeiten
Die Ausbildungsstelle und das Unternehmen klären das Verfahren der eigenen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vor der Anmeldung.
Die Trägerbedingungen berücksichtigen.
Gesonderte Vereinbarungen im Angebot erkennen.
Eine neue Ersthelferaufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung geeigneter Grundausbildung. Vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Für regelmäßig eingesetzte betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Legen Sie deshalb die Unterlagen der einzelnen Beschäftigten zugrunde. Erst mit dieser Einordnung kann eine gemeinsame Anfrage ausdrücken, welche Qualifizierung die vorgesehenen Personen tatsächlich benötigen.
Regulär sind neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten vorgesehen. Pausen kommen hinzu. Auch am Betriebsstandort wird dieser Unterricht nicht verkürzt; Beschäftigte werden für den ganzen vereinbarten Zeitraum und die vorgesehenen praktischen Aufgaben eingeplant.
Das betriebliche Fortbildungsintervall und der Nachweis für einen Fahrerlaubnisantrag dienen verschiedenen Zwecken. Aus der regelmäßigen Zweijahresfortbildung folgt keine allgemeine Ablauffrist für eine private Führerscheinbescheinigung. Deren konkrete Eignung ist anhand der vorhandenen Unterlage zu beurteilen.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Leistungen sind getrennt im Angebot zu betrachten. Eine Durchführung im Betrieb begründet daher keine pauschale Zusage vollständiger Kostenfreiheit für die gesamte Vereinbarung.