Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74632 Neuenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,1 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

25,4 km vom Suchpunkt

25,8 km vom Suchpunkt

Eigenschutz und Notruf gehören zum allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen. Neuensteiner Beschäftigte sollen solche Grundlagen im praktischen Lehrgang kennenlernen und bearbeiten können. Der Betrieb berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen bei der weiteren Kurswahl; regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten.
Die Gruppe soll gemeinsam lernen, aber nicht alle Beschäftigten haben denselben Ausgangspunkt. Klären Sie zuerst den formalen Bedarf: Wer braucht eine Ausbildung für die betriebliche Ersthelferrolle, wer eine Fortbildung? Teilen Sie diese Angaben der Ausbildungsstelle mit.
Es kann sinnvoll sein, verschiedene Lehrgänge zu buchen. Ein gemeinsamer Arbeitsschwerpunkt ersetzt diese Zuordnung nicht. Für einzelne Personen lassen sich öffentliche Plätze prüfen; für eine passende Gruppe kann ein Inhouse-Kurs am Neuensteiner Standort angefragt werden.
Bei Unterricht im Betrieb müssen Räume und Teilnehmerzahl mit dem Anbieter vereinbart sein. Informieren Sie die Beschäftigten anschließend eindeutig darüber, für welchen Lehrgang sie angemeldet sind.
Eine Anmeldung erfüllt zunächst eine organisatorische Aufgabe. Im Lehrgang selbst geht es um Kenntnisse und Fähigkeiten für Erste Hilfe. Der allgemeine Ausbildungsrahmen greift beispielsweise Eigenschutz und Notruf auf. Der Betrieb kann diesen Lernzweck erklären, wenn Beschäftigte zur Schulung vorgesehen werden. Dazu ist kein eigener fachlicher Kurzunterricht nötig. Die Bearbeitung der Themen erfolgt unter Anleitung im Lehrgang, und eine konkrete Verständnisfrage kann dort aufgegriffen werden.
Mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Trägerbedingungen. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Schule erläutert das Verfahren.
Erforderliche Arbeitgeberangaben klären.
Besondere weitere Leistungen gesondert vereinbaren.
Für die weitere Qualifizierung ist relevant, was eine Person bereits anerkannt gelernt hat. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Die DGUV lässt in Zweifelsfällen auch Ausbildung statt Fortbildung zu. Eine gemeinsame betriebliche Gruppe bestimmt diese Einordnung nicht automatisch. Geben Sie bei offenen Fragen zur Kurswahl die vorhandene Qualifikation an, damit eine passende weitere Schulung besprochen werden kann. Der Unterricht behält seinen regulären Umfang, auch wenn er am Unternehmensstandort vereinbart wird.
Diese Angaben ergänzen eine verständliche Anfrage.
Anerkannten Ausgangsstand berücksichtigen.
Grundlagen des Ausbildungsrahmens kennen.
Unverständlichen Themenpunkt benennen.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Eigenschutz und Notruf | Allgemeiner Ausbildungsinhalt |
| Vorhandene Qualifikation | Weitere Kurswahl |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung |

Die reguläre betriebliche Ersthelferschulung ist praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen sie nicht. Beschäftigte benötigen Gelegenheit zu eigenen Aufgaben unter Anleitung; reguläre Arbeit sollte nicht fortwährend in diese Lernzeit hineinreichen.
Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Jeweils 405 Minuten Unterricht werden um Pausen ergänzt. Ein vereinbarter Raum im Unternehmen führt nicht zu einem kürzeren regulären Lehrgangsumfang.
Die DGUV nennt dafür eine Schulung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, die höchstens zwei Jahre alt ist. Diese Voraussetzung betrifft die betriebliche Verwendung und begründet keine allgemeine private Ablaufregel für den Nachweis zum Fahrerlaubnisantrag.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen dazu. Besondere weitere Leistungen sind ausdrücklich zu vereinbaren. Beschreiben Sie deshalb den zusätzlich gewünschten Umfang vor dem Auftrag verständlich in Ihrer Anfrage.