Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04860 Torgau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
21,1 km vom Suchpunkt

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26,8 km vom Suchpunkt

27,4 km vom Suchpunkt

30,1 km vom Suchpunkt

33,1 km vom Suchpunkt

Für Torgauer Unternehmen ist die regelmäßige Fortbildung ein vollständiger weiterer Ersthelferlehrgang. Planen Sie sie anhand der tatsächlichen Ausbildungsdaten und mit freier Unterrichtszeit. Die Möglichkeit einer Inhouse-Schulung und eine mögliche Gebührenübernahme werden für den konkreten Bedarf vereinbart; zusätzliche bestellte Leistungen brauchen eine eigene finanzielle Klärung.
Stellen Sie in Ihrem Torgauer Betrieb die vorgesehenen Teilnehmer und vorhandene Bescheinigungen zusammen. Eine feste Ansprechperson kann damit Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule besprechen. Die Arbeitsbereiche stimmen freie Zeit für den gesamten Unterricht und die nötigen Vertretungen ab.
Für einen Inhouse-Kurs nennt die Anfrage Teilnehmerzahl und beschreibt Räume für praktische Übungen. Die Ausbildungsstelle bestätigt die Bedingungen und Durchführung. Einzelpersonen können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Die Gebührenübernahme klären Sie vor der Teilnahme mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das vorgesehene Abrechnungsverfahren bestimmen, welche Angaben eine ermächtigte Schule für direkte Abrechnung benötigt.
Lassen Sie Ihre zuständige BG oder Unfallkasse die Bedingungen für die vorgesehenen Teilnahmen erläutern. Bei berechtigtem Personenkreis und eingehaltenem Verfahren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Gebühr direkt abrechnen. Stellen Sie die verlangten Angaben rechtzeitig bereit. Die Vergütung weiterer von Ihnen beauftragter Leistungen wird daneben anhand des tatsächlichen Angebots vereinbart.
Vorgaben des zuständigen Trägers für die Teilnahmen einholen.
Zusätzliche Leistungen mit ihrer Vergütung abstimmen.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Diese Fortbildung umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten und ist damit keine kurze Besprechung neben dem Arbeitsalltag. Nutzen Sie vorhandene Abschlussdaten, um den nächsten passenden Lehrgang frühzeitig zu suchen. Klären Sie die vollständigen Veranstaltungstermine mit der Schule und den betroffenen Arbeitsbereichen. Die Beschäftigten müssen auch für die Fortbildung die gesamte Unterrichtszeit ohne parallele Aufgaben wahrnehmen können.
Aus vorhandenen Daten wird eine geplante vollständige Teilnahme.
Die tatsächlichen Ausbildungsbelege für die Planung nutzen.
Den nächsten fachlich geeigneten Lehrgang mit der Schule abstimmen.
Die Arbeitsbereiche in die Freigabe einbeziehen.
Bei einer Inhouse-Anfrage beschreiben Sie die Räume und nennen die vorgesehene Personenzahl. Lassen Sie die Bedingungen für den Unterricht und die praktischen Übungen gemeinsam prüfen. Geeignete öffentliche Teilnahmen können ebenso passen, wenn sie den benötigten Lehrgang für die Beschäftigten ermöglichen.
Was geprüft wird
Abschlussstand und benötigte Ausbildung oder Fortbildung
Was geprüft wird
Vollständige freie Unterrichtszeit
Was geprüft wird
Bedingte Gebührenübernahme und gesonderte Leistungen
Eine mögliche Zahlung durch BG oder Unfallkasse bezieht sich auf berechtigte Lehrgangsteilnahmen nach den jeweiligen Trägerbedingungen. Fragen Sie vor der Beauftragung nach diesen Regeln und den nötigen Angaben. Vergleichen Sie damit den konkreten Leistungsumfang des Angebots. Wünscht Ihr Unternehmen weitere Leistungen, wird deren Bezahlung ausdrücklich vereinbart. Eine Inhouse-Bezeichnung oder die Ermächtigung der Schule allein besagt nicht, dass jeder Teil einer solchen Bestellung automatisch für den Betrieb kostenfrei ist.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, also sechs Stunden und 45 Minuten reine Unterrichtszeit. Pausen kommen zum Veranstaltungstag hinzu. Für die Freistellung brauchen Sie deshalb die vollständigen Zeitangaben der Ausbildungsstelle.
Die betriebliche Benennung erfolgt durch den Unternehmer. Ergänzen Sie den fachlichen Qualifizierungsstand um verständliche Informationen für das Team: Wer übernimmt die Rolle und welche Hilfewege gelten am Arbeitsort? Der Ausbildungsbeleg allein ersetzt die Bekanntgabe dieser örtlichen Zuständigkeiten nicht.
Benennen Sie den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der vorgesehenen Personen. Vorhandene Belege helfen bei der Einordnung mit der Schule. Klären Sie offene fachliche Fragen vor der verbindlichen Zuordnung zu einem Termin, damit eine gewünschte Durchführung auch zum benötigten Lehrgang passt.