Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17121 Loitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,9 km vom Suchpunkt

23,3 km vom Suchpunkt

33,5 km vom Suchpunkt

37,4 km vom Suchpunkt

38,9 km vom Suchpunkt

39,0 km vom Suchpunkt

Für die Ersthelferplanung eines Loitzer Unternehmens gehören geeignete Personen und passende Lehrgänge zusammen. Ausbildung und Fortbildung können offen oder nach Vereinbarung als Inhouse-Veranstaltung stattfinden. Der reguläre Lehrgang umfasst praktische Teilnahme; benötigte Qualifikationen und mögliche Gebührenübernahme sind vor der Anmeldung zu klären.
Ein Loitzer Betrieb möchte nur eine Person zu einem Lehrgang anmelden. Fragen Sie nach einem offenen Kurs für den benötigten Ausbildungs- oder Fortbildungsstand und lassen Sie einen freien Platz bestätigen. Die Anmeldung wird mit den von der Schule verlangten Arbeitgeberangaben vorbereitet.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Zusätzliche Leistungen sind vorab zu klären. Wenn später eine Gruppe gemeinsam geschult werden soll, lässt sich ein Inhouse-Angebot einholen; Raum, Standort und möglicher Zeitraum werden dann konkret besprochen.
Zu beachten
Reguläre Ausbildung mit Unterlagen und Bescheinigung
Zu beachten
Gesonderte Vereinbarung bei tatsächlicher Mehrleistung
Zu beachten
Interne Zuständigkeiten festlegen
Der Loitzer Betrieb richtet die Abrechnung nach den Voraussetzungen seines zuständigen Unfallversicherungsträgers aus.
Den vorgesehenen Personenkreis prüfen.
Erforderliche Angaben und mögliche Zusatzvereinbarungen mit der Schule abstimmen.
Die Auswahl der Ersthelfer ist eine betriebliche Entscheidung. Die DGUV weist dabei auf persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sowie auf Motivation für die Aufgabe hin. Für die Loitzer Firma bedeutet das, nicht ausschließlich nach einem zufällig freien Kurstermin zu entscheiden. Besprechen Sie die vorgesehene Aufgabe mit den Beschäftigten und berücksichtigen Sie vorhandene anerkannte Qualifikationen. Die passende Schulung ergänzt diese Auswahl; sie ersetzt nicht die Verantwortung des Unternehmens dafür.
Die Schulung muss Gelegenheit bieten, konkrete Hilfehandlungen selbst zu üben.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Nach den DGUV-Hinweisen gehören zu einem Standardlehrgang unter anderem die nötigen Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Teilnahmebescheinigung. Eine mögliche Gebührenübernahme bezieht sich auf diesen regulären Rahmen und die berechtigten Teilnahmen. Tatsächlich zusätzliche gewünschte Leistungen müssen davon getrennt betrachtet werden. Für eine Anfrage aus Loitz ist deshalb hilfreich, zuerst den benötigten Lehrgang zu bestimmen und besondere Wünsche ausdrücklich zu benennen, statt jeden Bestandteil als automatisch extra zu behandeln.
Drei Fragen gehören zusammen.
Wer ist für die Aufgabe geeignet?
Welche anerkannte Vorbildung liegt vor?
Wird Ausbildung oder Fortbildung benötigt?
Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen können bei der Bedarfsklärung berücksichtigt werden. Eine neue Benennung allein verlangt deshalb keine automatische Wiederholung einer schon geeigneten Grundausbildung.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Für die Veranstaltung kommen Pausen hinzu. Inhouse bezeichnet eine vereinbarte Durchführung und keinen kürzeren Ausbildungsumfang; die Gruppe benötigt dieselbe vollständige Lernzeit.
Der reguläre betriebliche Ersthelferlehrgang muss in Präsenz mit praktischer Ausbildung stattfinden. Ein ausschließliches Onlineangebot ersetzt diese Teilnahme nicht. Digitale Informationen können ergänzen, sind aber ohne die benötigte Schulung kein gleichwertiger Nachweis für den betrieblichen Einsatz.