Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08451 Crimmitschau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,2 km vom Suchpunkt

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Crimmitschau · Sachsen
Für die Ersthelferplanung Ihres Crimmitschauer Betriebs kann auch eine bereits absolvierte Ausbildung relevant sein. Entscheidend sind die Anerkennungsvoraussetzungen und der bisherige Stand der vorgesehenen Person. Prüfen Sie vorhandene Belege, bevor Sie einen neuen Lehrgang auswählen, und klären Sie die passende Qualifizierung mit einer Ausbildungsstelle.

Für einen betrieblichen Schulungsauftrag ist entscheidend, welchen Lehrgang die vorgesehenen Beschäftigten tatsächlich brauchen. Lassen Sie frühere Bescheinigungen in die Abstimmung einfließen. So lässt sich mit der Ausbildungsstelle klären, welche Personen eine Fortbildung besuchen und für wen eine Ausbildung ansteht.
Ein Crimmitschauer Unternehmen kann einen gemeinsamen Termin im eigenen Haus anfragen, sofern Unterricht und Übungen dort möglich sind. Der Anbieter muss die Durchführung bestätigen. Bei einzelnen Teilnehmern kann ein offener Kurs den Bedarf abdecken. Beide Varianten benötigen verlässlich freigestellte Mitarbeiter. Falls Gebühren über den Unfallversicherungsträger abgerechnet werden sollen, prüfen Sie dessen Bedingungen und notwendigen Angaben rechtzeitig. Eine direkte Abrechnung wird mit einer entsprechend ermächtigten Ausbildungsstelle im vorgesehenen Verfahren vorbereitet.
Die Informationen aus einem Beleg werden konkret geprüft.
Art, Datum und durchführende Stelle ansehen.
Die Voraussetzungen für den betrieblichen Einsatz klären.
Benennung und Bekanntgabe im Unternehmen organisieren.
Die Benennung der betrieblichen Ersthelfenden übernimmt der Unternehmer. Mit der Anerkennung eines Belegs allein ist diese Aufgabe im Unternehmen noch nicht zugeordnet und bekannt gemacht. Informieren Sie die Beschäftigten, welche Personen vorgesehen sind und wie sie am Arbeitsort Hilfe erreichen. Halten Sie außerdem den weiteren Fortbildungsbedarf im Blick. In der Regel ist die Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Daraus entsteht eine laufende Planung, die Qualifikation und betriebliche Organisation zusammenführt.
Besprechen Sie mit der Schule, welche Ausbildung oder Fortbildung für die vorgesehenen Personen geeignet ist. Für die Durchführung kommen passende öffentliche Teilnahmen oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung in Betracht. Bei einer eigenen Gruppe werden Ort und Unterrichtsbedingungen abgestimmt; die Beschäftigten benötigen die gesamte Zeit für den Lehrgang.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Prüfung | Worum es dabei geht |
|---|---|
| Vorhandener Nachweis | Qualifikation nach den geltenden Voraussetzungen einordnen |
| Betriebliche Benennung | Die Aufgabe im Unternehmen zuordnen |
| Weitere Schulung | Den passenden nächsten Lehrgang vorbereiten |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Wenn eine weitere Schulung vereinbart wird, bereiten Sie zugleich die Angaben für deren Bezahlung vor. Für eine mögliche Übernahme durch den Unfallversicherungsträger sind dessen Voraussetzungen für die betreffenden Teilnahmen maßgeblich. Die ermächtigte Schule benötigt die nach dem Verfahren verlangten Informationen für die direkte Abrechnung. Bestellen Sie darüber hinaus weitere Leistungen, wird deren Vergütung zusätzlich im Auftrag mit der Schule vereinbart.
Berechtigung und erforderliche Angaben für die geplante Schulung klären.
Zusätzliche Bestellungen und ihre Bezahlung mit der Schule abstimmen.
Die DGUV nennt konkrete Bedingungen, unter denen Beschäftigte nach einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein als betriebliche Ersthelfende bestellt werden können: Der Kurs darf nicht älter als zwei Jahre sein und muss von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt worden sein. Sehen Sie sich deshalb die Angaben des vorhandenen Belegs an. Bei offenen Fragen hilft die Abstimmung mit der Ausbildungsstelle. Die Voraussetzungen betreffen hier den betrieblichen Einsatz; daraus wird keine allgemeine Gültigkeitsfrist für einen Fahrerlaubnisnachweis abgeleitet.
Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Dazu kommen die vorgesehenen Pausen. Lassen Sie sich die vollständigen Veranstaltungszeiten nennen, damit der Betrieb die Teilnahme der Beschäftigten für den ganzen Ablauf ermöglichen kann.
Eine Inhouse-Veranstaltung wird mit der Ausbildungsstelle vereinbart. Nennen Sie den benötigten Lehrgang, die geplante Gruppe und den vorgeschlagenen Kursort. Die Schule stimmt mit Ihnen ab, wie Unterricht und praktische Aufgaben dort geeignet durchgeführt werden können.
Ihre zuständige BG oder Unfallkasse legt die Bedingungen für berechtigte betriebliche Teilnahmen und das Abrechnungsverfahren fest. Klären Sie diese vor der Buchung. Bei erfüllten Voraussetzungen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die reguläre Lehrgangsgebühr direkt abrechnen.
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