Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01454 Radeberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,2 km vom Suchpunkt

13,5 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

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15,4 km vom Suchpunkt

Eine Ersthelferschulung braucht die Teilnahme der vorgesehenen Beschäftigten am gesamten Lehrgang. Organisieren Sie in Ihrem Radeberger Betrieb deshalb, wer ihre laufenden Aufgaben währenddessen übernimmt. Das gilt auch für einen Inhouse-Kurs im eigenen Unternehmen. Die passende Ausbildung oder Fortbildung wird mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Wenn Ihre Radeberger Beschäftigten während des Unterrichts weiter für den Arbeitsplatz zuständig bleiben, fehlt ihnen Lernzeit. Vereinbaren Sie deshalb im Betrieb, wer die Aufgaben übernimmt. Die vorgesehene Ersthelfergruppe soll vollständig am Lehrgang mitmachen können.
Mit der Schule besprechen Sie anhand früherer Kursnachweise den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Bei einer Inhouse-Anfrage erläutern Sie Räume und Teilnehmerzahl; die Ausbildungsstelle muss die Durchführung einschließlich praktischer Übungen bestätigen. Für einzelne Personen sind offene Termine ebenfalls anzufragen. Klären Sie die Gebührenregelung vorher mit Ihrem Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung durch einen ermächtigten Anbieter ist an dessen Voraussetzungen und die geforderten Angaben gebunden.
Der Betrieb bereitet den zeitlichen Rahmen vor.
Laufende Arbeit für die Unterrichtszeit anderweitig zuordnen.
Die betroffenen Arbeitsbereiche über die Teilnahme informieren.
Den passenden Lernauftrag mit der Schule vereinbaren.
Wenn Sie die reguläre Lehrgangsgebühr über den Unfallversicherungsträger abrechnen lassen möchten, benötigt die Ausbildungsstelle die nach dessen Verfahren verlangten Angaben. Ermitteln Sie diese für die geplanten Teilnahmen und stimmen Sie die Abwicklung mit der ermächtigten Schule ab. Vereinbaren Sie daneben, wie weitere von Ihnen bestellte Leistungen vergütet werden. Die mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühr erfasst solche Ergänzungen nicht automatisch.
Das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse für die Teilnahmen klären.
Trägerabrechnung und Vergütung zusätzlicher Leistungen im Auftrag berücksichtigen.
| Entscheidung | Betriebliche Vorbereitung |
|---|---|
| Wer nimmt teil? | Vorhandene Qualifikation und nächsten Schulungsbedarf klären |
| Wann findet Unterricht statt? | Freigabe und Aufgabenübernahme vereinbaren |
| Wie wird geschult? | Öffentliche Teilnahme oder geeignete Inhouse-Durchführung abstimmen |
Prüfen Sie bei den vorgesehenen Teilnehmenden, welche Erste-Hilfe-Qualifikationen schon vorhanden sind. Daraus wird mit der Ausbildungsstelle geklärt, ob Ausbildung oder Fortbildung ansteht. Für eine eigene Gruppe lässt sich anschließend eine Inhouse-Durchführung anfragen; eine andere Möglichkeit ist die passende öffentliche Teilnahme. Vereinbaren Sie die Schulung mit eindeutigen Angaben zur Lehrgangsart und zum Ablauf. So bezieht sich die interne Freigabe auf den tatsächlich vorgesehenen Unterricht, statt nur allgemein auf einen Schulungstag.
Ein Kurs im eigenen Unternehmen darf in der Planung nicht wie eine Tätigkeit neben dem laufenden Arbeitsplatz behandelt werden. Besprechen Sie vorab, welche Aufgaben während der Veranstaltung weiterlaufen und wer sie übernimmt. Teilen Sie den betroffenen Arbeitsbereichen mit, wann die vorgesehenen Personen im Unterricht sind. Dadurch wird die Freigabe im Betrieb nachvollziehbar. Auch bei einer öffentlichen Teilnahme benötigen die Beschäftigten die gesamte Zeit für den vereinbarten Lehrgang und seine praktischen Anteile.

Mit einem absolvierten Lehrgang endet die Planung nicht. Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel nach zwei Jahren eine Fortbildung vorgesehen. Halten Sie die Teilnahme nachvollziehbar fest und berücksichtigen Sie den weiteren Bedarf, damit auch die nächste Schulung im Arbeitsalltag eingeplant werden kann.
Sowohl die betriebliche Ausbildung als auch die Fortbildung umfassen neun Einheiten zu 45 Minuten. Pausen verlängern die Veranstaltung über diese reine Unterrichtszeit hinaus. Lassen Sie sich den vollständigen Ablauf nennen, bevor Sie die Freigaben im Betrieb abstimmen.
Nennen Sie den gewünschten Lehrgang, die vorgesehene Personenzahl und Ihren Vorschlag für den Schulungsort. Die Ausbildungsstelle kann mit Ihnen klären, welche Unterrichtsbedingungen dort erforderlich sind. Eine bestätigte Vereinbarung ist die Grundlage für die weitere Vorbereitung.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gibt das Verfahren für berechtigte betriebliche Teilnahmen vor. Klären Sie diese Vorgaben mit Ihrem Träger. Eine ermächtigte Schule kann bei erfüllten Voraussetzungen die reguläre Lehrgangsgebühr direkt abrechnen.