Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 68526 Ladenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

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9,0 km vom Suchpunkt

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9,5 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

Ladenburger Unternehmen wählen passende Ausbildung oder Fortbildung nach dem vorhandenen Stand ihrer vorgesehenen Ersthelfenden. Die Ausbildungsstelle soll für den benötigten Unterricht geeignet ermächtigt sein. Klären Sie die konkrete Bestellung und halten Sie Änderungen der geplanten Teilnahme gegenüber der Schule nachvollziehbar.
Für ein Ladenburger Team ist die Teilnehmerliste fast vollständig, einzelne Rückmeldungen fehlen noch. Fragen Sie die Schule, bis wann die endgültigen Angaben benötigt werden und wie spätere Änderungen mitgeteilt werden sollen. So bleiben Anfrage und tatsächliche Buchung nachvollziehbar.
Der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf wird für die bestätigten Personen geklärt. Bei einem Inhouse-Tag werden außerdem Raum, Anschrift und organisatorischer Kontakt vereinbart. Offene Kursplätze sind eine mögliche Lösung für einzelne Beschäftigte. Lassen Sie sich vor der Zusage die enthaltenen Leistungen, zusätzliche Kosten und die benötigten Angaben zur betrieblichen Abrechnung erläutern.
Für reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Schulungen wird eine entsprechend ermächtigte Ausbildungsstelle gewählt. Fragen Sie nach dem konkret benötigten Lehrgang, damit die Zusage zu Ihrem Auftrag passt. Vorhandene einschlägige anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Benennung im Unternehmen bedeutet nicht automatisch erste Ausbildung. Lassen Sie offene Voraussetzungen der vorgesehenen Person einordnen, bevor Sie die Veranstaltung unabhängig vom tatsächlichen Qualifikationsstand als passenden Anschluss bestellen.

Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die tatsächlichen Abschlüsse der Personen in Ihrer Übersicht fest. So wird der weitere Bedarf anhand erfolgter Teilnahme geplant und nicht allein nach einer früher einmal vorgesehenen Veranstaltung beurteilt.
| Punkt | Vorbereitung |
|---|---|
| Auswahl | Eignung und Bereitschaft der Person berücksichtigen |
| Benennung | Schriftlich festhalten wird empfohlen |
| Erreichbarkeit | Für Beschäftigte nachvollziehbar bekannt machen |
Erfragen Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse die Übernahmebedingungen und verlangten Angaben für die geplanten Personen. Berechtigte reguläre Gebühren rechnet die ermächtigte Schule direkt mit dem Träger ab. Zusätzlich bestellter tatsächlicher Mehraufwand wird ausdrücklich gesondert mit seinem eigenen Betrag vereinbart.
Berechtigung und erforderliche Unterlagen klären.
Gewünschten Mehrumfang vor der Zusage prüfen.
Fragen Sie die Schule, welche endgültigen Angaben sie für Ihren Auftrag benötigt und wie Änderungen mitgeteilt werden. Führen Sie Zusage und tatsächliche Teilnehmerplanung zusammen. Bei einer Verhinderung gelten die vereinbarten Rücktritts- oder Stornobedingungen, die vor dem Auftrag gelesen werden. Unfallversicherungsträger übernehmen Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen. Ein noch benötigter Abschluss wird nach einer ausgefallenen Teilnahme deshalb weiter als offener Bedarf betrachtet.
Praktische Aufgaben benötigen geeignete Bedingungen.
Kursart und Personenzahl nennen.
Einrichtung und nutzbare Fläche vorstellen.
Vollständige Lernzeit ohne gewöhnliche Nebenaufgaben ermöglichen.
Sowohl Ausbildung als auch Fortbildung umfassen regulär neun Einheiten von 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht. Pausen zählen zusätzlich zum Aufenthalt. Nutzen Sie die ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Besuchen die notwendigen Wege für die Personalplanung.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung gehören zum regulären Standardumfang. Bei berechtigter regulärer Abrechnung sind diese Bestandteile in der Lehrgangsgebühr enthalten. Eine ausdrücklich zusätzlich gewünschte Abweichung mit tatsächlichem weiterem Aufwand wird dagegen als eigener ergänzender Umfang vereinbart.
Entgeltfortzahlung und Fahrkosten trägt der Arbeitgeber zusätzlich zur Frage regulärer Kursgebühren. Die berechtigte Gebührenübernahme durch den Unfallversicherungsträger umfasst diese eigenen Positionen nicht. Berücksichtigen Sie den Aufwand in Ihrer internen Planung der tatsächlichen Teilnahmen und der vereinbarten Durchführung.