Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49525 Lengerich sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,4 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

13,8 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

Lengericher Unternehmen können geeignete Ausbildung oder Fortbildung für ihre Beschäftigten anfragen. Für Einzelne kommen öffentliche Plätze infrage, für eine Gruppe lässt sich ein eigener Inhouse-Lehrgang besprechen. Klären Sie Kursart, Durchführung und Buchungsbedingungen mit der ermächtigten Schule, bevor Sie den konkreten Unterricht betrieblich vorbereiten.
Ein bereits geplanter Schulungstag lässt sich intern doch nicht freihalten. Fragen Sie zuerst die Ausbildungsstelle nach den Bedingungen einer Änderung, bevor der Lengericher Betrieb einen neuen Termin an die Beschäftigten verteilt. Eine interne Umbuchung ist noch keine Bestätigung der Schule.
Halten Sie fest, welcher Termin tatsächlich gilt, und informieren Sie alle Betroffenen über denselben Kontakt. Bei Inhouse-Unterricht muss auch die Raumbelegung angepasst werden. Prüfen Sie außerdem, ob der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der vorgesehenen Gruppe weiterhin zur neuen Planung passt. Änderungen sollten gemeinsam bestätigt werden.
Lesen Sie bei einer betrieblichen Buchung auch die Bedingungen für einen möglichen Rücktritt. Nach den DGUV-Informationen übernehmen die Unfallversicherungsträger Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen; die ermächtigten Stellen können Stornoregelungen treffen. Lassen Sie sich unklare Vertragsangaben deshalb vor der Zusage erläutern. Wer im Unternehmen eine Anmeldung betreut, sollte wissen, wie eine erforderliche Absage mitgeteilt wird und welche vereinbarten Bedingungen dafür gelten.
Die tatsächliche Vorbildung hilft bei der Lehrgangswahl.
Bedarf für neu auszubildende Personen besprechen.
Vorhandene anerkannte Schulungsangaben berücksichtigen.
Unklare Nachweise zur Einordnung bei der Schule vorlegen.
| Öffentlicher Lehrgang | Inhouse-Unterricht |
|---|---|
| Passenden Platz bestätigen lassen | Durchführbare Gruppe mit der Schule vereinbaren |
| Fahrt zur Unterrichtsanschrift planen | Raum und Zugang bereitstellen |
| Teilnahmehinweise weitergeben | Vereinbarte Vorbereitung vor Ort umsetzen |
Bei Inhouse-Unterricht übernimmt das Unternehmen die mit der Schule vereinbarte Vorbereitung am Standort. Besprechen Sie, was der Raum für die praktischen Aufgaben ermöglichen muss, und wer Einrichtung sowie Zugang organisiert. Die Beschäftigten brauchen den vollständigen Zeitraum zum Lernen. Planen Sie die Vertretung ihrer anderen Aufgaben ein und informieren Sie die Gruppe über den tatsächlich vereinbarten Ablauf. So kann sie während des Unterrichts an Erklärungen und Übungen mitarbeiten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren wird das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse berücksichtigt. Die ermächtigte Schule nennt die dafür benötigten Arbeitgeberangaben. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihren eigenen Bedingungen und Kosten gesondert vereinbart. Prüfen Sie den konkreten Umfang vor einer verbindlichen Zusage.
Vorgesehene Personen und zuständigen Unfallversicherungsträger klären.
Erforderliche Unterlagen und ausdrücklich bestellte Ergänzungen nachvollziehen.

Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden. Machen Sie die vorgesehenen Personen und die betrieblichen Meldewege für die Belegschaft bekannt. Die Arbeitsbereiche benötigen eine verständliche örtliche Orientierung, damit die im Kurs erworbenen Kenntnisse mit den konkreten Zuständigkeiten im Unternehmen verbunden werden.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die gesamte Veranstaltung werden zusätzlich die Pausen eingeplant. Nutzen Sie die bestätigten Zeiten, um vollständige Freistellung, gegebenenfalls Anreise und die Bereitstellung eines eigenen Kursraums für den ganzen Unterricht vorzubereiten.
Die betriebliche Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die tatsächlichen Lehrgangsbesuche fest und nutzen Sie diese Angaben für weitere Anfragen. Geeignete bestätigte Termine werden anschließend mit der Anwesenheit und Arbeitsvertretung der betreffenden Personen abgestimmt.
Nach der DGUV trägt das Unternehmen weitere Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrkosten der Beschäftigten. Berücksichtigen Sie diese bei Ihrer Planung. Die Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren nach dem zuständigen Trägerverfahren ist davon zu unterscheiden und wird mit der ermächtigten Stelle geklärt.