Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39288 Burg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,9 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

23,9 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

Burger Unternehmen organisieren geeignete Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung für die anerkannten Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Eine Inhouse-Gruppe wird mit der Schule vereinbart; öffentliche Lehrgänge können Einzelbedarfe erfüllen. Für den Lerntag braucht die Gruppe vollständige Aufmerksamkeit, danach wird die Übersicht mit tatsächlichen Abschlüssen weitergeführt.
Für Beschäftigte aus Burg soll der Kurs im Betriebsauftrag organisiert werden? Dann stimmen Sie zunächst ab, welche Personen eine Ersthelfer-Aufgabe übernehmen und welche dafür nötige Schulung sie brauchen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Anlässe.
Ein gemeinsamer Unterrichtstag benötigt die Zusage einer Ausbildungsstelle. Bei einem Inhouse-Kurs prüft sie die vorgesehenen Räume und die Größe der Gruppe. Für einzelne Beschäftigte können Sie auch nach öffentlich angebotenen Terminen suchen.
Die direkte Abrechnung einer berechtigten betrieblichen Kursgebühr richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Erfragen Sie seine Vorgaben. Darüber hinausgehende Leistungen sollten mit der Ausbildungsstelle als eigener Bestandteil des Auftrags vereinbart werden.
Die geeigneten Bedingungen werden mit der Schule vereinbart.
Kollegen bearbeiten Aufgaben miteinander.
Passende eigene Räume verwenden.
Angaben für eine Veranstaltung bündeln.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte reguläre Gebühren direkt nach dem Trägerverfahren abrechnen. Erfragen Sie die Übernahmebedingungen und erforderlichen Angaben beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Weitere vereinbarte Leistungen im Firmenangebot werden daneben mit ihrer eigenen Kostenregelung geprüft, bevor der Betrieb bestellt.
Zuständigkeit und verlangte Unterlagen klären.
Zusätzlich bestätigten Umfang mit Kosten lesen.
Bei einer Veranstaltung im eigenen Betrieb sind die gewohnten Aufgaben nahe. Erklärungen und praktische Übungen benötigen jedoch die vollständige Teilnahme. Stimmen Sie vorher ab, wer laufende Tätigkeiten übernimmt, und geben Sie die bestätigten Zeiten intern weiter. Die Gruppe soll während des Lehrgangs nicht ständig an ihre Arbeitsplätze zurückgerufen werden. Der eigene Standort verändert die äußere Organisation, aber nicht die notwendige Lernzeit.
Beschäftigte brauchen verständliche Informationen, wer betrieblich benannt ist und wie diese Personen erreicht werden. Geben Sie die Angaben für den tatsächlichen Standort bekannt und halten Sie sie aktuell. Ein abgelegter Kursnachweis erledigt diese Kommunikation nicht automatisch.
Ein gemeinsamer Termin kann zu einem bestimmten Zeitpunkt passen, ohne alle späteren Bedarfe dauerhaft an dieselbe Gruppe zu binden. Ein geeigneter öffentlicher Lehrgang kann eine einzelne weitere Teilnahme ermöglichen. Nach dem Besuch wird der tatsächliche Abschluss bei der Person ergänzt. Wer verhindert war, bleibt mit offenem Bedarf erkennbar. Die Übersicht wird dadurch nach den Qualifikationen und nicht allein nach vergangenen Gruppeneinladungen fortgeführt.
Klärung
Geeigneten nächsten Lehrgang bestimmen
Klärung
Ausbildung oder Fortbildung passend anfragen
Klärung
Eigenen weiteren Umfang vereinbaren
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dafür wird ein geeigneter Fortbildungslehrgang organisiert. Die Wahl kann öffentliche Termine einbeziehen, statt einen einzelnen Bedarf bis zur nächsten vollständigen Firmenrunde liegen zu lassen.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen zur Veranstaltung hinzu; die vollständigen Zeiten werden für den konkreten bestätigten Termin angegeben.
Nennen Sie Einrichtung und nutzbare freie Fläche für die Personenzahl. Die Ausbildungsstelle beurteilt damit Bedingungen für praktische Aufgaben. Ein freies Zimmer mit Sitzplätzen allein beschreibt noch nicht die Eignung für den geplanten Unterricht.