Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91154 Roth sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

19,4 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

Für Unternehmen in Roth bleibt der Schulungsbedarf der Beschäftigten eine laufende Aufgabe. Planen Sie geeignete Ausbildung und Fortbildung anhand der vorhandenen Qualifikationen. Öffentliche Lehrgänge können für einzelne Personen passen; ein Inhouse-Kurs wird für die vorgesehene Gruppe mit der Ausbildungsstelle am konkreten Standort vereinbart.
Wenn ein Rother Betrieb mehrere Schulungen über einen längeren Zeitraum organisiert, hilft ein gemeinsamer Überblick über bestätigte und noch offene Termine. Halten Sie fest, welche Beschäftigten Ausbildung oder Fortbildung benötigen. So kann die nächste Anfrage an die Schule an den tatsächlichen Bedarf anknüpfen.
Offene Lehrgänge und Inhouse-Tage lassen sich dabei unterschiedlich einordnen. Für eine eigene Gruppe werden Raum und Standort abgestimmt; einzelne Beschäftigte brauchen einen bestätigten Platz. Klären Sie Arbeitgeberunterlagen und zusätzliche Kosten vor jeder verbindlichen Buchung. Eine direkte Gebührenabrechnung setzt berechtigte betriebliche Teilnahme nach dem vorgesehenen Verfahren voraus.
Notieren Sie für die vorgesehenen Beschäftigten, welche Schulung gebraucht wird und welche Anmeldung bereits bestätigt ist. Eine noch angefragte Veranstaltung hat einen anderen Planungsstand als ein verbindlich gebuchter Platz. Geben Sie den Personen deshalb ihre jeweiligen bestätigten Kursangaben weiter. Nach der Durchführung können die tatsächlichen Teilnahmen dokumentiert werden. Mit dieser Grundlage lässt sich bei der nächsten Anfrage nachvollziehen, welche Qualifikation vorhanden ist und welcher weitere Schulungsbedarf mit der Schule besprochen werden sollte.
Zuordnung
Bestätigter geeigneter Lehrgang
Zuordnung
Öffentlicher Platz oder Inhouse-Gruppe
Zuordnung
Gebührenverfahren und bestellte Zusatzleistungen
Ein gewünschter Gruppentermin beschreibt noch nicht, was Sie im Einzelnen beauftragen. Prüfen Sie das Angebot auf die vorgesehene Schulung und weitere bestellte Leistungen. Bei einer unklaren Position kann die Ausbildungsstelle erläutern, welcher Umfang gemeint ist und welche Konditionen gelten. Bestätigen Sie den Auftrag erst auf dieser geklärten Grundlage.
Die Schulung und die örtliche Organisation gehören zusammen.
Betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre fortbilden.
Erfolgreich ausgebildete Personen durch den Arbeitgeber benennen.
Ansprechpersonen und interne Meldewege den Beschäftigten erläutern.
Für den Inhouse-Wunsch nennen Sie Personenzahl, Ausbildungsstand und den verfügbaren Raum. Die Ausbildungsstelle erläutert die Anforderungen für Erklärungen und praktische Aufgaben. Klären Sie die Nutzung der Unterrichtsfläche und den Zugang am tatsächlichen Standort. Ist der Termin bestätigt, informieren Sie die Gruppe über den Ablauf. Während der ganzen Veranstaltung sind die Beschäftigten freigestellt; ihre sonstigen Aufgaben werden entsprechend im Unternehmen vertreten, damit gemeinsames Lernen möglich ist.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Besprechen Sie für die vorgesehenen Teilnahmen das zuständige Trägerverfahren. Lassen Sie daneben erkennen, welche zusätzlichen Leistungen Ihr Unternehmen bestellen möchte. Die Bedingungen der direkten Gebührenübernahme und die Konditionen weiterer Bestellungen sollten vor der verbindlichen Buchung nachvollziehbar sein.
Zuständigkeit, Berechtigung und erforderliche Unterlagen klären.
Zusatzleistungen mit ihrem Umfang und den Kostenbedingungen bestätigen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Planen Sie für die Durchführung zusätzlich die vorgesehenen Pausen ein. Der volle bestätigte Veranstaltungstermin ist maßgeblich für die Freistellung der Beschäftigten; die passende Kursart richtet sich nach deren vorhandener Qualifikation und dem Schulungsbedarf.
Klären Sie die benötigte Kursart und lassen Sie die Teilnahme für die Person bestätigen. Teilen Sie Ort, Zeiten und verlangte Unterlagen mit. Der Betrieb bereitet seine erforderlichen Angaben vor und stimmt die Freistellung mit dem betroffenen Arbeitsbereich über den gesamten Termin ab.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Prüfen Sie die Voraussetzungen für die vorgesehenen Personen vorab. Die Schule nennt die erforderlichen Arbeitgeberangaben; zusätzliche Leistungen mit eigenen Kostenbedingungen werden gesondert vereinbart.