Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17367 Eggesin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
20,9 km vom Suchpunkt

31,0 km vom Suchpunkt

31,8 km vom Suchpunkt

32,0 km vom Suchpunkt

42,8 km vom Suchpunkt

47,8 km vom Suchpunkt

Ein Eggesiner Unternehmen wählt Menschen aus, die eine Ersthelferaufgabe übernehmen sollen. Motivation sowie körperliche und geistige Eignung gehören nach DGUV-Hinweisen dazu. Die persönliche Ausbildung kann in einem ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Lehrgang erfolgen. Fragen zur betrieblichen Organisation werden daneben mit Blick auf die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse geklärt.
Benennen Sie die Beschäftigten, die Ihr Eggesiner Betrieb künftig als Ersthelfer vorsieht, und sichten Sie deren Bescheinigungen. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung und Fortbildung passend besprechen. Eine Gruppenbuchung sollte auf diesen konkreten Angaben beruhen.
Für einen Inhouse-Auftrag nennen Sie Teilnehmerzahl und räumliche Möglichkeiten. Fragen Sie nach den Anforderungen des Anbieters zur Vorbereitung. Die Durchführung im Unternehmen wird ausdrücklich vereinbart. Prüfen Sie, ob alle Beschäftigten vollständig teilnehmen können oder einzelne offene Kurse besser passen. Während der Schulung braucht ihre laufende Arbeit eine Vertretung. Eine zuständige Person kann bestätigten Ablauf und benötigte Unterlagen gesammelt weitergeben und Rückfragen mit der Schule klären.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur betrieblichen Ersten Hilfe beraten. Sprechen Sie offene Fragen im konkreten Arbeitszusammenhang an. Persönliche Schulung und örtliche Organisation haben dabei unterschiedliche Gegenstände. Ein gemeinsamer Inhouse-Lehrgang qualifiziert die vorgesehenen Menschen, beantwortet aber nicht automatisch jede Frage zu Hilfeeinrichtungen und betrieblichen Abläufen. Diese Aufgaben bleiben mit den tatsächlichen Bedingungen an den Arbeitsorten verbunden und werden entsprechend vorbereitet.

Für die Bestellung als Ersthelfer schreibt die DGUV keine bestimmte Form vor. Eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie beschreibt die betriebliche Aufgabe und ergänzt die absolvierte persönliche Qualifizierung; beide Angaben haben ihre eigene Aussage.
Die DGUV nennt unterschiedliche mögliche Personenkreise für die Ersthelferaufgabe. Daraus folgt keine automatische Eignung jedes Menschen mit einer bestimmten Funktion. Betrachten Sie im Eggesiner Betrieb die Person, ihre Motivation und die körperlichen sowie geistigen Voraussetzungen. Die Auswahl und die geeignete Qualifizierung ergänzen sich. Ein neu gesetzter Name auf einer internen Liste beschreibt noch nicht, welche Ausbildung vorhanden ist oder welche Aufgabe tatsächlich übernommen werden soll.
Gegenstand
Persönliche Eignung und Motivation
Gegenstand
Geeignete Ausbildung und Fortbildung
Gegenstand
Tatsächliche betriebliche Verhältnisse
Menschen und Organisation benötigen jeweils konkrete Angaben.
Motivation und Eignung berücksichtigen.
Die geeignete Ausbildung der vorgesehenen Personen klären.
Örtliche Organisationsfragen fachlich besprechen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und notwendige Angaben.
Die vorgesehenen Teilnehmenden nach dem Trägerverfahren prüfen.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Die DGUV beschreibt regelmäßig zehn bis fünfzehn Personen und eine Höchstzahl von zwanzig Teilnehmenden. Eine zusätzliche Hilfskraft hebt diese Obergrenze nicht auf. Die tatsächlich vorgesehene Gruppengröße gehört deshalb bereits in die Anfrage zur Durchführung.
Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neu übernommene Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung einer schon geeigneten Grundausbildung.
Diese eigenen Aufwendungen trägt das Unternehmen. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren auf mögliche Übernahme geprüft. Eine vereinbarte Durchführung im Betrieb ist kein pauschales Versprechen für die Übernahme sämtlicher weiterer Kosten.