Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72401 Haigerloch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

16,9 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

Ein Unterrichtsbeispiel kann dazu auffordern, sich zu einer vorgegebenen Verletzung einen möglichen Unfallhergang vorzustellen. Das Gestaltungsbeispiel im DGUV-Grundsatz verwendet eine solche Aufgabe. Daneben erläutert die DGUV die Einordnung des kombinierten Lehrgangs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder.
Ein Termin allein sagt den Teilnehmern noch nicht alles. Teilen Sie in Ihrem Haigerlocher Betrieb Beginn, Dauer und die benötigten Unterlagen mit. Klären Sie, wer während des Unterrichts laufende Aufgaben übernimmt, damit die Mitarbeiter vollständig teilnehmen können.
Die Ausbildungsstelle bespricht mit Ihnen anhand bisheriger Ersthelferbescheinigungen Ausbildung oder Fortbildung. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Einzelne Personen können auch offene Kurse besuchen.
Ergänzen Sie Ihre Übersicht um die neuen Bescheinigungen und halten Sie eine klare Zuständigkeit für die Unterlagen fest. Damit bleiben spätere Rückfragen und weitere Schulungsanfragen an konkrete Nachweise gebunden, auch wenn verschiedene Arbeitsbereiche an der Organisation beteiligt sind.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Vorgegebene Verletzung | Ausgangspunkt des Unterrichtsbeispiels |
| Gedachter Unfallhergang | Eine mögliche Erklärung innerhalb der Aufgabe |
| Kombinierter Kinderlehrgang | Erwachsenen- und Kinderinhalte im definierten Kurs |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Unter den jeweiligen Voraussetzungen trägt der zuständige Unfallversicherungsträger die reguläre Lehrgangsgebühr. Die Entgeltfortzahlung und mögliche Fahrtkosten der Beschäftigten verbleiben beim Arbeitgeber. Diese Kostenpositionen haben damit unterschiedliche Zuständigkeiten.
Die berechtigte reguläre Lehrgangsgebühr zuordnen.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten berücksichtigen.
Die DGUV beschreibt die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder als Verbindung von Inhalten für Erwachsene und Kinder. Wer diesen vorgesehenen Lehrgang absolviert hat, kann daher auch als betriebliche Ersthelferin oder betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden. Für die Einordnung einer vorhandenen Bescheinigung ist die genaue Bezeichnung der Schulung hilfreich. Die Aussage bezieht sich auf diesen kombinierten Lehrgang und lässt sich nicht allein aus einem beliebigen Kurstitel mit dem Wort Kinder ableiten.
Eine gedachte Situation erhält einen konkreten Bezug.
Die im Arbeitsauftrag vorgegebene Beschreibung lesen.
Eine dazu passende gedachte Situation überlegen.
Die genau bezeichnete Schulung zuordnen.
Das Gestaltungsbeispiel für den Unterricht gibt Verletzungen vor und fordert Teilnehmende auf, sich dazu einen möglichen Unfallhergang auszudenken. Die Frage lautet damit, wie die beschriebene Verletzung entstanden sein könnte. Wenn eine solche Aufgabe im tatsächlichen Lehrgang gestellt wird, beziehen Sie Ihre Überlegung auf diese Vorgabe. Es wird eine plausible Situation für das Lernen entwickelt. Eine solche gedachte Beschreibung setzt nicht voraus, dass Sie dafür ein wirkliches Ereignis aus Ihrem Unternehmen berichten.
Die regulären betrieblichen Lehrgänge verbinden Wissensvermittlung mit praktischen Aufgaben. Eine reine Onlineveranstaltung ersetzt diesen vorgesehenen Unterrichtsrahmen nicht.
Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich sind insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen vorgesehen. Dieser Umfang gilt auch bei einer ausdrücklich vereinbarten regulären Inhouse-Schulung.
Die DGUV berücksichtigt bestimmte medizinische und rettungsdienstliche Qualifikationen unter den beschriebenen Voraussetzungen. Eine neue Bestellung allein verlangt deshalb nicht automatisch eine weitere Grundausbildung. Entscheidend ist die konkret vorhandene und anerkannte Qualifikation.
Für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt jedoch eine schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber. Sie hält die Zuordnung der Aufgabe innerhalb des Unternehmens ausdrücklich fest.