Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91788 Pappenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,0 km vom Suchpunkt

12,7 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

25,3 km vom Suchpunkt

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Pappenheim · Bayern
Für ein Pappenheimer Unternehmen gehören die Auswahl geeigneter Personen und die passende Schulung zusammen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind dabei zu berücksichtigen. Offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung kommen als Durchführung infrage; regelmäßige Fortbildung erhält Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für die Ersthelferaufgabe.

Ein Pappenheimer Betrieb fragt erstmals eine Schulung am Arbeitsplatz an. Beschreiben Sie der Schule, wie der Unterrichtsraum erreicht wird und wer am vereinbarten Tag den Zugang ermöglicht. Organisatorische Hinweise sollten die Lehrkraft rechtzeitig vor der Anfahrt erhalten.
Die Schule stimmt mit Ihnen Teilnehmerzahl und benötigte Qualifikation ab. Fragen Sie nach der Vorbereitung für praktische Übungen, statt die räumliche Eignung vorauszusetzen. Falls einzelne Beschäftigte einen offenen Kurs besuchen, erhalten sie dessen genaue Unterrichtsadresse. Eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Gebühren wird mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Die reguläre Auffrischung schafft Zeit, bekanntes Wissen wieder praktisch anzuwenden und Fragen aufzunehmen. Die Beschäftigten brauchen dafür vollständige Lernzeit. Auch bei einer internen Veranstaltung dürfen parallele Arbeitsaufträge nicht zur üblichen Unterbrechung werden. Ein passender Raum und die gemeinsame Verfügbarkeit sind mit der Ausbildungsstelle abzustimmen, damit die Inhouse-Vereinbarung den tatsächlichen Unterricht ermöglicht.
Die Vorbereitung betrifft Personen und Durchführung.
Geeignete vorhandene Nachweise prüfen.
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Offene Plätze oder Inhouse abstimmen.
Die Auswahl betrieblicher Ersthelfer bleibt eine Aufgabe des Unternehmens. Die DGUV nennt dabei persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sowie Motivation für die Aufgabe. Prüfen Sie außerdem den vorhandenen Qualifikationsstand: Eine neue Benennung allein bedeutet nicht automatisch, dass eine geeignete Grundausbildung wiederholt werden muss. Der Pappenheimer Betrieb sollte die Schulung deshalb auf die tatsächliche Person und ihren Bedarf beziehen, statt nur einen freien Kursplatz als ausreichende Entscheidungsgrundlage anzusehen.

Der vorgesehene Schulungsort muss die Übungen unterstützen; die Eignung wird mit der Ausbildungsstelle besprochen.
Der Pappenheimer Betrieb stimmt die mögliche Gebührenübernahme und benötigte Angaben mit Träger und Ausbildungsstelle ab.
Die eigene BG oder Unfallkasse bestimmen.
Zusatzvereinbarungen von regulären Gebühren trennen.
| Bereich | Aufgabe |
|---|---|
| Personen | Eignung und vorhandene Qualifikation berücksichtigen |
| Lehrgang | Tatsächlichen Schulungsbedarf bestimmen |
| Einsatz | Betriebliche Zuständigkeiten regeln |

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Der gleiche Zeitumfang bedeutet nicht, dass die Auswahl ohne Blick auf den Bedarf erfolgen sollte; eine passende Qualifizierung richtet sich nach der tatsächlichen Vorbildung.
Der betriebliche Ersthelferlehrgang erfordert praktische Ausbildung in Präsenz. Ein reines Onlineangebot ersetzt diese Teilnahme nicht. Digitale Informationen können ergänzen, vermitteln ohne die benötigte geeignete Schulung aber keinen gleichwertigen Nachweis für die vorgesehene betriebliche Qualifizierung.
Hierfür sind die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und die berechtigten Teilnahmen entscheidend. Weitere vereinbarte Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen müssen gesondert betrachtet werden. Eine Inhouse-Veranstaltung ist deshalb nicht allein aufgrund ihres Orts automatisch umfassend kostenlos.