Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09380 Thalheim/Erzgeb. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,9 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

14,4 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

Regelmäßige Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten. Ein Thalheimer Unternehmen berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen bei der weiteren Kurswahl. Eine neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung. Eigene Fragen der Beschäftigten können den praktischen Lehrgang vorbereiten.
Wenn sich im Thalheimer Betrieb die Zuständigkeiten ändern, kann auch die Lehrgangsplanung angepasst werden müssen. Besprechen Sie intern, wer als Ersthelfer vorgesehen ist. Lassen Sie die Ausbildungsstelle anhand vorhandener Bescheinigungen einordnen, ob Ausbildung oder Fortbildung passt.
Für eine einzelne Anmeldung können Sie nach offenen Lehrgängen fragen. Soll ein Team gemeinsam lernen, besprechen Sie mit dem Anbieter einen Inhouse-Auftrag. Nennen Sie dabei die geplante Teilnehmerzahl und schildern Sie die räumlichen Möglichkeiten; die Veranstaltung wird ausdrücklich vereinbart.
Fragen Sie die Schule nach den organisatorischen Anforderungen und teilen Sie die verbindlichen Kursinformationen den Beschäftigten mit. Der Unterricht braucht die ungeteilte Aufmerksamkeit der Gruppe. Planen Sie deshalb die laufende Arbeit so, dass während dieser Zeit andere Personen die Aufgaben übernehmen können.
Beschäftigte können wissen, welchen Inhalt sie erneut aufgreifen möchten, auch wenn sie die fachliche Antwort noch nicht kennen. Eine Frage zum Verbandmaterial oder zum Notruf kann deshalb vor dem Lehrgang gesammelt werden. Beide Bereiche gehören zum allgemeinen DGUV-Rahmen. Das hilft beim Verständnis des Lernzwecks. Der reguläre Unterricht wird dadurch nicht durch einen selbst verkürzten Themenplan ersetzt. Für besondere zusätzliche Leistungen beschreibt der Betrieb seinen Wunsch ausdrücklich, damit die Ausbildungsstelle den tatsächlichen weiteren Umfang erläutern kann.
Diese Angaben machen den Bedarf verständlich.
Anerkannte Qualifikation mitteilen.
Offenen Inhalt konkret benennen.
Gewünschten Mehrumfang anfragen.
Die reguläre Qualifizierung verlangt eigene Aufgaben unter Anleitung. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht; die Gruppe braucht auch im Unternehmen passende Lernbedingungen ohne parallele Arbeitsaufträge.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Eine neue betriebliche Aufgabe sagt noch nicht, was eine Person bereits anerkannt gelernt hat. Betrachten Sie vorhandene Nachweise und klären Sie offene Fragen vor der weiteren Beauftragung. Für betriebliche Verwendung einer Führerscheinschulung nennt die DGUV eine ermächtigte Ausbildungsstelle und höchstens zwei Jahre Kursalter. Andere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls berücksichtigt werden. Diese Bedingung betrifft die betriebliche Aufgabe und begründet keine allgemeine private Verfallsregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Nachweis | Anerkannter Ausgangsstand |
| Lernfrage | Inhaltliches Anliegen |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für mögliche Gebührenübernahme gelten die Trägerbedingungen. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Schule erläutert die erforderlichen Arbeitgeberangaben.
Zuständige BG oder Unfallkasse beachten.
Zusätzliche Leistungen gesondert vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Ein vereinbarter Lernort im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV-Hinweise lassen diese Möglichkeit in Zweifelsfällen zu. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind für die Einordnung relevant. Die gleiche reguläre Dauer allein legt die passende Kursart für eine konkrete Person nicht fest.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zählt die DGUV zum regulären Lehrgang. Besondere weitere Leistungen werden ausdrücklich vereinbart. Benennen Sie deshalb den zusätzlich gewünschten Umfang vor dem Auftrag nachvollziehbar.
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