Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16356 Werneuchen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,7 km vom Suchpunkt

11,6 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

Werneuchener Unternehmen planen die Qualifizierung im Zusammenhang mit den tatsächlich anwesenden Beschäftigten. Ein Lehrgang allein beantwortet noch nicht, wie Hilfe am eigenen Arbeitsort gerufen wird. Ausbildung, Fortbildung und eine mögliche Inhouse-Durchführung werden mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt.
Ein Werneuchener Betrieb möchte nach einer Terminänderung die Teilnehmergruppe erneut abstimmen. Fragen Sie die Schule, ob der neue Tag für die gewünschte Durchführung möglich ist. Erst die Bestätigung macht aus einem internen Vorschlag eine verlässliche Kursplanung.
Bei Inhouse-Unterricht muss auch der Raum am geänderten Tag bereitstehen. Ausbildung oder Fortbildung werden den tatsächlichen Personen zugeordnet. Einzelne offene Kursplätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Fragen Sie vor der Zusage nach zusätzlichen Leistungen oder Kosten der Änderung.
Für die erforderliche Zahl der betrieblichen Ersthelfer ist die Anwesenheit der Versicherten maßgeblich. Bei zwei bis zwanzig gleichzeitig anwesenden Versicherten muss mindestens eine entsprechend qualifizierte Person zur Verfügung stehen. Prüfen Sie deshalb die eigenen Arbeitsabläufe und die tatsächliche Besetzung. Eine Person auf der gesamten Beschäftigtenliste genügt als Planungsangabe noch nicht, wenn sie am betreffenden Arbeitsort nicht anwesend ist.
Die berufliche Teilnahme anhand der Personen beschreiben.
Anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre.
Offene Teilnahmen oder gemeinsame Inhouse-Anfrage.
| Frage | Bezug |
|---|---|
| Wer ist anwesend? | Betriebliche Besetzung |
| Wer benötigt welchen Lehrgang? | Persönlicher Qualifikationsbedarf |
| Wie wird Hilfe herbeigerufen? | Organisation am Arbeitsort |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Kursgebühren hängt von den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Daneben berücksichtigt der Arbeitgeber eigene Aufwendungen für Arbeitsentgelt und gegebenenfalls erforderliche Fahrten. Diese Kostenfragen werden für die tatsächlich vorgesehene Durchführung eingeordnet.
Berechtigung und erforderliche Arbeitgeberangaben klären.
Arbeitszeit und erforderliche Wege berücksichtigen.
Ein regulärer Lehrgang hat höchstens zwanzig Teilnehmende. Dieser Rahmen beschreibt die Unterrichtsgruppe und ist von der Zahl der im Betrieb benötigten Ersthelfer zu unterscheiden. Klären Sie den tatsächlichen Schulungsbedarf mit der Ausbildungsstelle.
Der Betrieb muss geeignete Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen vorsehen, damit notwendige Hilfe herbeigerufen und zum Einsatzort geleitet werden kann. Diese Aufgabe bezieht sich auf die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Prüfen Sie im Unternehmen, wie der vorgesehene Ablauf funktioniert. Die Schulung vermittelt Fähigkeiten zur Ersten Hilfe; den betrieblichen Weg für das Anfordern und Heranführen weiterer Hilfe richtet das Unternehmen selbst ein.
Für beide Lehrgänge sind jeweils neun Einheiten von 45 Minuten vorgesehen. Zusätzlich sind insgesamt mindestens 45 Minuten Pause erforderlich. Die gesamte persönliche Teilnahme wird anhand der mit der Ausbildungsstelle vereinbarten Veranstaltungszeiten organisiert.
Die reguläre Fortbildung umfasst Präsenzunterricht und praktische Aufgaben. Reine Online-Vermittlung erfüllt diesen Rahmen nicht. Wählen Sie für die vorgesehenen Beschäftigten eine geeignete Schulung, bei der die persönliche Mitarbeit im Unterricht möglich ist.
Entscheidend sind nach den DGUV-Angaben sowohl der Zeitpunkt als auch die Ausbildungsstelle: Der Besuch darf höchstens zwei Jahre zurückliegen und muss bei einer ermächtigten Stelle erfolgt sein. Prüfen Sie beide Voraussetzungen am persönlichen Nachweis.