Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73072 Donzdorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Donzdorf · Baden-Württemberg
Donzdorfer Arbeitgeber organisieren geeignete Ausbildung und Fortbildung für ihre Ersthelfenden. Die Schulung vermittelt fachliche Fähigkeiten und wird durch den vorgesehenen Nachweis dokumentiert. Für Inhouse wird der Lehrgang mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle abgestimmt; die spätere betriebliche Organisation wird zusätzlich vor Ort vorbereitet.

Für ein Donzdorfer Team soll vor der Kursanfrage feststehen, wer tatsächlich teilnehmen kann. Sammeln Sie Rückmeldungen und vorhandene Nachweise an einer Stelle. So kann die Schule den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf der vorgesehenen Gruppe beurteilen.
Ein Inhouse-Angebot wird für einen benannten Standort mit abgestimmtem Raum eingeholt. Für einzelne Personen kommen offene Lehrgänge infrage. Fragen Sie nach den Angaben zur betrieblichen Anmeldung und nach der direkten Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger über die ermächtigte Ausbildungsstelle. Zusätzliche Leistungen und Kosten gehören vor einer verbindlichen Zusage zum Angebot geklärt.
| Punkt | Bedeutung |
|---|---|
| Vorhandene Qualifikation | Geeigneten weiteren Lehrgang auswählen |
| Bescheinigung nach dem Besuch | Absolvierten Stand belegen |
| Betriebliche Benennung | Aufgabe und Verfügbarkeit im Unternehmen organisieren |
Der zuständige Unfallversicherungsträger regelt die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren und das anzuwendende Verfahren. Klären Sie dieses für die geplanten Personen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt dazu die passenden Arbeitgeberangaben; die interne Entscheidung sollte erkennen lassen, für welchen konkreten Lehrgang und Personenkreis die Klärung erfolgt ist.
Geplante Teilnahmen bei der Kostenklärung zugrunde legen.
Benötigte Angaben und Übermittlung mit der Schule abstimmen.
Bei regulären betrieblichen Lehrgängen wird eine Bescheinigung nicht unabhängig vom Lernverlauf erteilt. Nach den DGUV-Vorgaben muss die Lehrkraft überzeugt sein, dass die Person nach regelmäßigem Besuch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Für den Arbeitgeber ist dieser tatsächliche Schulungsnachweis relevant. Verwenden Sie ihn für die Übersicht des persönlichen Stands. Er bezieht sich auf die absolvierte Ausbildung oder Fortbildung und nicht lediglich auf einen geplanten Platz.
Betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden regulär in Präsenz durchgeführt. Beschäftigte bearbeiten praktische Aufgaben unter Anleitung. Die Vorbereitung sollte deshalb darauf ausgerichtet sein, dass sie sich auf die Veranstaltung einlassen und Fragen zur eigenen Ausführung klären können. Eine reine Übermittlung von Informationsmaterial ersetzt diese Teilnahme nicht.
Eine erfolgreich besuchte Schulung ordnet noch nicht selbst die Zuständigkeiten im Unternehmen. Der Arbeitgeber bestimmt geeignete Personen für die Ersthelferaufgabe und organisiert ihre Verfügbarkeit. Außerdem müssen Hilfe erreichbar und die örtlichen Hinweise verständlich sein. Machen Sie den Beschäftigten bekannt, wie sie vor Ort Hilfe veranlassen können. Der persönliche Qualifikationsnachweis und die betriebliche Einteilung erfüllen dabei jeweils eine eigene Aufgabe, die zusammenpassen muss.
Die Anfrage soll die tatsächliche Gruppe erkennen lassen.
Vorhandene anerkannte Nachweise der Personen benennen.
Geplanten Raum und Standort beschreiben.
Zahl und vollständig nutzbaren Zeitraum abstimmen.
Für betriebliche Ersthelfende gilt in der Regel der Abstand von zwei Jahren. Die Planung verwendet die tatsächlich absolvierten Schulungen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden berücksichtigt; eine neue Funktion allein bedeutet daher nicht, dass unabhängig von jeder Vorbildung eine Grundausbildung bestellt wird.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Im regulären betrieblichen Rahmen kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Der abgestimmte vollständige Ablauf bildet die Grundlage dafür, wie Beschäftigte für den Besuch eingeplant werden.
Die erforderlichen Erste-Hilfe-Mittel müssen ausreichend vorhanden, erreichbar und gegen schädigende Einflüsse geschützt sein. Verbrauchtes oder unbrauchbar gewordenes Material wird ergänzt. Organisieren Sie diese laufende Aufgabe am tatsächlichen Standort zusätzlich zur fachlichen Schulung der Beschäftigten.