Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09376 Oelsnitz/Erzgeb. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

Der DGUV-Grundsatz beschreibt konkrete praktische Bestandteile von Ausbildung und Fortbildung. Betriebe aus Oelsnitz im Erzgebirge können die Seitenlage als Teilnehmerübung beiden Lehrgangsarten zuordnen. In der Fortbildung werden außerdem Notruf und betriebliche Hilfeaufzeichnung anhand von Fallbeispielen behandelt; die Angaben erläutern die Lernformen im Unterricht.
Ein Betrieb aus Oelsnitz im Erzgebirge möchte den Schulungsbedarf vor einer Anfrage ordnen. Stellen Sie vorhandene Nachweise zusammen und fragen Sie die Schule nach passender Ausbildung oder Fortbildung. So werden konkrete Lehrgänge für die tatsächlichen Beschäftigten gesucht.
Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und vollständige Anschrift im Erzgebirge angegeben. Einzelpersonen können offene Kurse anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das betriebliche Anmeldeverfahren und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor der verbindlichen Buchung aus dem Angebot hervorgehen, damit intern derselbe Auftrag bestätigt wird.
Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Anforderungen für die Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben beim eigenen Träger klären.
Die Unterlagen mit der Schule dem tatsächlichen Lehrgang zuordnen.

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Die Übersicht beschreibt praktische Teile der Qualifizierung.
Die Teilnehmerübung in beiden Lehrgangsarten erkennen.
Den Gegenstand eines Fallbeispiels einordnen.
Die weitere Lernaufgabe im Fortbildungsrahmen berücksichtigen.
Für die Fortbildung sieht die praktische Übersicht das Absetzen eines Notrufs im Rahmen eines Fallbeispiels vor. Auch betriebliche Verfahren zur Dokumentation einer Hilfeleistung werden in diesem Zusammenhang behandelt. Die Angaben zeigen, dass ein Fallbeispiel unterschiedliche Teile der Hilfeorganisation als Lerngegenstand aufnehmen kann. Die Übersicht beschreibt damit die methodische Einordnung im Lehrgang; Notruf und Aufzeichnung bleiben jeweils eigene Inhalte der Unterrichtsaufgabe.
In den praktischen Übersichten des DGUV-Grundsatzes ist die Seitenlage sowohl für die Ausbildung als auch für die Fortbildung als Teilnehmerübung aufgeführt. Der Themenpunkt gehört damit nicht ausschließlich zu einer der beiden Lehrgangsarten. Die Bezeichnung beschreibt die praktische Tätigkeit der Lernenden im Unterricht. Beim Lesen eines Programms kann dieser Inhalt dem jeweiligen Ausbildungs- oder Fortbildungsrahmen zugeordnet werden, ohne die beiden Lehrgangsarten miteinander gleichzusetzen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Seitenlage | Teilnehmerübung in Ausbildung und Fortbildung |
| Notruf | Ein Lerninhalt im Fallbeispiel |
| Hilfeaufzeichnung | Ein weiterer Gegenstand im Fortbildungsbeispiel |

Für beide Lehrgangsarten gelten neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der gemeinsame Unterrichtsumfang ersetzt nicht die Zuordnung der Personen zur tatsächlich benötigten Lehrgangsart.
Die DGUV nennt zehn bis fünfzehn Personen als übliche Gruppengröße. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Teilnehmende möglich. Die Angabe bezieht sich auf die Durchführung des einzelnen Lehrgangs.
Nach den DGUV-Hinweisen ist die Bescheinigung in deutscher Sprache auszustellen. Der Lehrgang selbst wird durchgehend in einer Sprache durchgeführt. Ein Unterrichtswunsch wird deshalb mit seinem eigenen Bezug zur Durchführung benannt.
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