Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74336 Brackenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Brackenheim · Baden-Württemberg
Die betriebliche Ersthelferplanung verbindet Qualifizierung mit einer verständlichen Zuordnung im Unternehmen. Ihr Brackenheimer Betrieb legt fest, welche Personen vorgesehen sind, und bereitet geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen vor. Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden; die Beschäftigten brauchen Informationen darüber, an wen sie sich am Arbeitsort wenden können.

Vom Weinbaubetrieb bis zu anderen Unternehmen in Brackenheim: Eine Anfrage zur Ersthelferschulung sollte erklären, wer teilnehmen soll und welche Vorkenntnisse durch Kursnachweise belegt sind. Mit der Ausbildungsstelle können Sie Ausbildung und Fortbildung passend auseinanderhalten.
Wenn die Gruppe im eigenen Betrieb lernen soll, braucht sie einen vereinbarten Inhouse-Termin und geeignete Räume. Planen Sie Vertretungen, damit praktische Übungen nicht durch andere Aufgaben unterbrochen werden. Die Schule bestätigt Ihnen die Bedingungen der Durchführung. Für einzelne Beschäftigte lassen sich offene Plätze erfragen. Ob Gebühren übernommen und direkt abgerechnet werden können, richtet sich nach den Voraussetzungen Ihres Unfallversicherungsträgers und dem festgelegten Verfahren mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle.

Die geeignete Lehrgangsart wird anhand der vorhandenen Qualifikation eingeordnet. Für eine eigene Inhouse-Gruppe klären Sie mit der Schule Personenzahl und vorgeschlagenen Unterrichtsort. Auch geeignete öffentliche Teilnahmen kommen nach dem Bedarf in Betracht. Der Betrieb ermöglicht jeweils die vollständige Teilnahme und organisiert die laufenden Aufgaben währenddessen.
Nach der Benennung durch den Unternehmer muss die Zuordnung für die Beschäftigten verständlich sein. Bereiten Sie die Information über die vorgesehenen Ersthelfenden und die Hilfewege am Arbeitsort vor. Berücksichtigen Sie auch spätere Veränderungen, damit eine neue Zuständigkeit nicht nur in den Unterlagen zur Kursbuchung steht. Die fachliche Qualifikation und die Information im Betrieb erfüllen unterschiedliche Aufgaben; beides wird bei der Vorbereitung berücksichtigt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Prüfen Sie die Voraussetzungen des Unfallversicherungsträgers für die geplanten Teilnahmen und bereiten Sie die verlangten Angaben mit der ermächtigten Schule vor. Lesen Sie das Angebot außerdem auf weitere Leistungen, die Ihr Unternehmen bestellen möchte. Deren Umfang und Vergütung werden gesondert vereinbart. Eine mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr ist keine pauschale Finanzierungszusage für zusätzliche Auftragspositionen.
Trägervorgaben und nötige Angaben für die berechtigten Teilnahmen kennen.
Zusätzliche Bestellungen mit ihrer Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
Benennung, Information und Lernen werden gemeinsam vorbereitet.
Die betriebliche Aufgabe zuordnen.
Die vorgesehenen Personen für die Beschäftigten erkennbar machen.
Den weiteren Lernbedarf rechtzeitig berücksichtigen.
| Bereich | Betriebliche Aufgabe |
|---|---|
| Qualifikation | Besuchten Lehrgang nachvollziehbar festhalten |
| Zuordnung | Benannte Personen und Hilfewege bekannt machen |
| Weiteres Lernen | Nächste geeignete Fortbildung vorbereiten |
Fortbildung sichert bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten und trainiert den Umgang mit Situationen weiter. Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nutzen Sie den Überblick über absolvierte Lehrgänge, um den nächsten Bedarf rechtzeitig zu besprechen. Die betreffenden Beschäftigten benötigen wiederum die ganze Unterrichtszeit. Stimmen Sie deren Freigabe mit den Arbeitsbereichen ab, damit die weitere Qualifizierung im Betriebsalltag einen verlässlichen Platz hat.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Die Pausen kommen im Ablauf hinzu. Lassen Sie sich die vollständigen Veranstaltungszeiten nennen, damit die Beschäftigten alle vorgesehenen Unterrichts- und Übungsanteile besuchen können.
Sie machen den bisherigen Stand der vorgesehenen Personen nachvollziehbar. Anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Entscheidung über den nächsten Lehrgang berücksichtigt. Halten Sie die Belege für die Rücksprache mit der Schule bereit und klären Sie offene Einordnungsfragen vor einer Buchung.
Die notwendigen Demonstrations- und Unterrichtsmittel einschließlich ihrer Aufbereitung sind nach der DGUV Bestandteile des Standardlehrgangs. Eine Frage zu den benötigten Mitteln klären Sie bei der Vorbereitung mit der Ausbildungsstelle, damit die vereinbarten Unterrichtsbedingungen nachvollziehbar sind.
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