Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63128 Dietzenbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,9 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

6,3 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

8,8 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

In Dietzenbach beginnt die betriebliche Kursplanung bei den vorgesehenen Ersthelfenden. Erfassen Sie vorhandene anerkannte Qualifikationen und den nächsten Schulungsbedarf. Danach lässt sich prüfen, ob passende öffentliche Plätze oder eine abgestimmte Inhouse-Gruppe zur Organisation passen. Vollständige Teilnahme und geeignete Unterrichtsbedingungen bleiben in beiden Fällen entscheidend.
Stellen Sie zuerst fest, welche Beschäftigten eine Ausbildung und welche eine Fortbildung benötigen. Im Dietzenbacher Unternehmen lässt sich danach prüfen, ob einzelne öffentliche Kurse oder ein gemeinsamer Inhouse-Tag zur Organisation passen.
Für Unterricht im Betrieb benötigt die Ausbildungsstelle Angaben zu Raum, Gruppengröße und möglichen Tagen. Ihre Zusage ist erforderlich. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Seine Unterlagen und mögliche zusätzliche Kosten sollten vor einer verbindlichen Anmeldung abgestimmt sein.
Neue Aufgaben im Betrieb sagen für sich noch nicht, ob eine Grundausbildung wiederholt werden muss. Schauen Sie auf die vorhandenen anerkannten Nachweise. Reguläre Ersthelfer-Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten; betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Dokumentieren Sie die tatsächlichen Teilnahmen, damit ein offener Bedarf nicht mit einer bloßen Reservierung verwechselt wird.
Bewahren Sie die Nachweise personenbezogen auf und nutzen Sie sie für die kommende Fortbildungsplanung. Benannte Ersthelfende und örtliche Hilfewege müssen den Beschäftigten daneben gesondert bekannt sein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden durch ermächtigte Ausbildungsstellen nach den Trägervorgaben direkt abgerechnet. Das bedeutet nicht, dass jede zusätzliche Leistung eines Firmenauftrags übernommen wird.
Verfahren Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ermitteln.
Verlangte Angaben und weitere Kostenpositionen rechtzeitig klären.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Qualifikation | Anerkannte Vorbildung und Bedarf |
| Lernort | Geeigneter Raum oder öffentlicher Kurs |
| Teilnahme | Vollständiger bestätigter Zeitraum |
Wenn die Gruppe am Dietzenbacher Standort lernen soll, benötigt die Schule Angaben zu Raum und Teilnehmerzahl. Beschreiben Sie die nutzbaren Bedingungen für praktische Übungen und schlagen Sie mögliche vollständige Zeitfenster vor. Die interne Arbeitsplanung muss die Personen für den Kurs entlasten. Inhouse kann die gemeinsame Organisation vereinfachen, sollte aber nicht zu einem ständig durch andere Tätigkeiten unterbrochenen Unterricht werden.
Nach Bestätigung lässt sich die Einladung konkret weitergeben.
Die vereinbarte Aus- oder Fortbildung benennen.
Die tatsächliche Adresse und den Raum mitteilen.
Teilnahmehinweise und organisatorischen Kontakt ergänzen.

Auch einzelne geeignete öffentliche Lehrgänge können den jeweiligen Bedarf decken. Entscheiden Sie nach Kursart und tatsächlicher Verfügbarkeit. Eine gemeinsame betriebliche Terminverwaltung setzt nicht voraus, dass alle vorgesehenen Personen am selben Tag geschult werden.
Besprechen Sie gewünschte Praxisbezüge mit der Ausbildungsstelle. Sie übernimmt die fachliche Anleitung im vereinbarten Lehrgang. Wenn darüber hinaus ein besonderer zusätzlicher Trainingsinhalt gewünscht ist, sollte dieser ausdrücklich mit Umfang und möglichen Kosten vereinbart werden.
Die angebotene Kursart sollte zum Bedarf passen, die Bedingungen für den Unterricht müssen abgestimmt sein. Klären Sie außerdem das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers sowie mögliche Zusatzkosten. Eine allgemeine Inhouse-Anfrage ersetzt diese konkreten Vereinbarungen noch nicht.
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