Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 42477 Radevormwald sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,5 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

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Für ein Unternehmen wird zuerst ermittelt, welche Beschäftigten eine geeignete Aus- oder Fortbildung brauchen. Mit diesem Bedarf lässt sich ein öffentlicher Lehrgang oder eine Inhouse-Schulung anfragen. Für die bestätigte Veranstaltung werden die Personen freigestellt und die Abrechnung mit der zuständigen BG oder Unfallkasse vorbereitet.
Für Beschäftigte aus der Innenstadt und den Wupperorten ist ein gemeinsamer Treffpunkt nicht selbstverständlich. Wenn Ihr Betrieb mehrere Standorte in Radevormwald hat, benennen Sie für den Ersthelfer-Lehrgang einen tatsächlichen Veranstaltungsort. Die Schule und alle Teilnehmenden sollten dieselbe Anschrift erhalten.
Berücksichtigen Sie bei der internen Planung die unterschiedlichen Ausgangspunkte. Ein individuell vereinbarter Inhouse-Termin kann organisatorisch passen, muss aber mit der Ausbildungsstelle abgestimmt werden. Lassen Sie auch klären, ob die vorgesehene Gruppe Ausbildung oder Fortbildung benötigt, bevor der Tag für alle verbindlich angekündigt wird.
Betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung werden in Präsenz durchgeführt; ein reiner Onlinekurs ersetzt den anerkannten Lehrgang nicht. Im Unterricht werden praktische Fähigkeiten erarbeitet, die sich durch bloßes Lesen nicht entsprechend vermitteln lassen. Für einen Inhouse-Termin braucht die Gruppe deshalb geeignete Bedingungen für die Übungen. Besprechen Sie mit der Schule, welche räumlichen Voraussetzungen nötig sind, damit Lehrkraft und Teilnehmende die praktischen Aufgaben vollständig bearbeiten können.
Mit konkreten Angaben kann die Schule die Durchführung besprechen.
Vorgesehene Anzahl und bisherige Qualifikationen nennen.
Tatsächliche Unterrichtsräume und Kontakt vor Ort angeben.
Geeignete Tage für den ganzen Lehrgang vorschlagen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse trägt unter ihren Voraussetzungen die Lehrgangsgebühren berechtigter Teilnahmen. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben beim Unternehmen. Wenn zusätzlich besondere Leistungen beauftragt werden, klären Sie deren Umfang und Kosten mit der Schule gesondert; sie sind nicht automatisch durch die Gebührenübernahme abgedeckt.
Vorgaben des zuständigen Trägers berücksichtigen.
Benötigte Angaben für die tatsächlich teilnehmenden Personen bereitstellen.
Die vorgeschriebene Zahl betrieblicher Ersthelfender bezieht sich auf die anwesenden Versicherten. Bei zwei bis zwanzig ist grundsätzlich eine Person, bei mehr als zwanzig sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent vorgesehen. Für besondere Einrichtungen gelten eigene Anforderungen. Sehen Sie sich für Ihren Betrieb an, wie viele Beschäftigte gleichzeitig anwesend sind und welche bereits geeigneten Personen diese Zeiten abdecken können.
Vorbereitung
Geeignete Grundqualifikation für die Person auswählen
Vorbereitung
Vorwissen und bisherige Schulungen berücksichtigen
Vorbereitung
Die Ersthelferfunktion im Betrieb zuordnen und bekannt machen
Nach der geeigneten Qualifizierung benennt der Arbeitgeber seine Ersthelfenden. Für diese Bestellung gibt es nach den DGUV-Informationen keine feste Formvorgabe; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Machen Sie im Betrieb nachvollziehbar, wer diese Funktion übernimmt und wie die Personen bei Bedarf erreicht werden.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Hinzu kommen die Pausen des tatsächlichen Ablaufs. Lassen Sie sich die verbindlichen Veranstaltungszeiten nennen, damit die Beschäftigten für alle Unterrichtsabschnitte verfügbar sind und praktische Aufgaben unter Anleitung mitmachen können.
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die zuständige Organisation im Unternehmen kann absolvierte Schulungen und den weiteren Bedarf nachhalten. Fragen zur passenden nächsten Veranstaltung werden mit der ermächtigten Ausbildungsstelle anhand der tatsächlichen Vorbildung geklärt.
Die Ausbildungsstelle stellt die Bescheinigung nach regelmäßiger Teilnahme aus, wenn die Lehrkraft sich von den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt hat. Besprechen Sie persönliche Teilnahmefragen vorab; die Bescheinigung setzt den tatsächlich absolvierten geeigneten Lehrgang voraus.
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