Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 42275 Wuppertal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,8 km vom Suchpunkt

2,1 km vom Suchpunkt

2,2 km vom Suchpunkt

2,5 km vom Suchpunkt

3,1 km vom Suchpunkt

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Wuppertal · Nordrhein-Westfalen
Ein betrieblicher Kursauftrag sollte Lehrgangsart, Teilnehmerkreis und den vorgesehenen Ort benennen. In Wuppertal können Sie öffentliche Plätze und eine vereinbarte Inhouse-Schulung vergleichen. Die passende Entscheidung hängt vom Qualifikationsbedarf und Ihrer Arbeitsorganisation ab; berechtigte Kursgebühren werden nach dem Verfahren des zuständigen Trägers abgerechnet.

Wenn ein Wuppertaler Unternehmen eine Gruppe gleichzeitig schulen lässt, muss das zur Organisation im Betrieb passen. Legen Sie die Teilnehmenden und mögliche Tage deshalb gemeinsam fest. Ein Inhouse-Kurs kann dafür angefragt werden, ein öffentlicher Termin bleibt für einzelne Beschäftigte eine Alternative.
Die Ausbildungsstelle braucht bei Unterricht vor Ort Informationen zum Raum und zur Gruppe. Besprechen Sie auch, ob eine Aus- oder Fortbildung benötigt wird. Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Benötigte Bestätigungen und zusätzliche Kosten sollten vor einer verbindlichen Buchung geklärt sein.
Nennen Sie, ob neue Ersthelfende ausgebildet oder vorhandene Kenntnisse fortgebildet werden sollen. Ergänzen Sie die Anzahl der vorgesehenen Personen, ihre Vorbildung und mögliche Termine. Wenn Unterricht im Unternehmen gewünscht ist, beschreiben Sie auch den Standort und die verfügbaren Räume. So lässt sich ein Angebot auf den tatsächlich benötigten Umfang beziehen.
Ein Unternehmen mit einem Unterrichtsraum in Oberbarmen-Schwarzbach hat einen anderen Treffpunkt als eine Gruppe in Cronenberg-Mitte. Diese Ortsangabe ersetzt aber keine fachliche Kurswahl. Geben Sie beides an: wo die Schulung stattfinden soll und welchen Lehrgang Sie für die Beschäftigten benötigen.
Praktische Teilnahme braucht Aufmerksamkeit und die Gelegenheit, selbst eine Aufgabe zu bearbeiten. Lassen Sie die Beschäftigten deshalb während des Lehrgangs nicht gleichzeitig für die normalen Arbeitsabläufe zuständig. Eine abgestimmte Vertretung kann den Unterricht auch im eigenen Betrieb ungestört ermöglichen.
Reale Beispiele aus der Tätigkeit können Fragen für die Gruppe anschaulich machen. Die Kursleitung ordnet sie fachlich ein und wählt geeignete Übungen innerhalb des Lehrgangs. Spezielle medizinische Trainings oder zusätzliche Unterweisungen sind bei Bedarf als eigene Aufträge zu beschreiben.
| Bestandteil | Was dazu gehört | Woran Sie es erkennen |
|---|---|---|
| Lehrgang | Passende Aus- oder Fortbildung | Eindeutige Kursbezeichnung |
| Durchführung | Öffentlich oder eigener Gruppenauftrag | Bestätigter Ort und Zeitrahmen |
| Kosten | Berechtigte Kursgebühr und Zusatzleistungen | Nachvollziehbares Angebot mit Trägerverfahren |
Diese Angaben halten Organisation und Qualifikation zusammen.
Benennen Sie die tatsächlichen Personen beziehungsweise die geplante Gruppe und ordnen Sie vorhandene Nachweise zu.
Ausbildung, Fortbildung und ein ergänzender Sonderauftrag sollen im Angebot eindeutig voneinander erkennbar sein.
Stimmen Sie Ort, Termin und vollständige Freistellung ab. Bei Inhouse muss die Eignung der Räume bestätigt werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Welche regulären Lehrgangsgebühren übernommen werden und welche Unterlagen nötig sind, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Bei berechtigter Teilnahme erfolgt die Abrechnung direkt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle. Klären Sie weitere Positionen eines Inhouse-Auftrags separat.
Trägerzuordnung, Teilnehmerangaben und gegebenenfalls vorab verlangte Bestätigungen beschaffen.
Die konkrete Leistung und mögliche Zusatzkosten vor der verbindlichen Buchung nachvollziehen.

Für einzelne Beschäftigte muss keine eigene große Gruppe zustande kommen. Ein passender öffentlicher Lehrgang kann sich leichter in den Bedarf einfügen. Vergleichen Sie die tatsächlichen Möglichkeiten und berücksichtigen Sie dabei die benötigte Qualifikation, nicht nur den nächsten freien Tag.
Dokumentieren Sie die letzte Teilnahme der vorgesehenen Ersthelfenden und planen Sie die regelmäßige Fortbildung rechtzeitig. Die DGUV sieht dafür in der Regel einen Zweijahresabstand vor. Bei unklarer oder länger unterbrochener Vorbildung hilft die Ausbildungsstelle bei der Kurszuordnung.
Nein. Inhouse ist eine mögliche vereinbarte Durchführung. Fragen Sie den konkreten Anbieter nach dieser Leistung und lassen Sie Ort, Gruppe und Termin bestätigen. Die allgemeine Aufnahme einer Schule im Verzeichnis ist keine entsprechende Zusage.
Benennen Sie die berufliche Betreuungstätigkeit und den benötigten Ersthelfernachweis. Der passende Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist vom privaten Kinderkurs zu unterscheiden. Auch die Kostenübernahme wird nach der konkreten beruflichen Teilnahme und dem zuständigen Träger geklärt.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.