Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58313 Herdecke sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

2,7 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

5,7 km vom Suchpunkt

6,1 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

Für Herdecker Unternehmen wird der Ersthelferkurs nach anerkannten vorhandenen Qualifikationen und dem nächsten Ausbildungsbedarf ausgewählt. Klären Sie geeignete Lehrgänge mit der Schule. Für eine Inhouse-Veranstaltung werden Gruppe und Raum abgestimmt; vollständige Arbeitsfreistellung und das Gebührenverfahren bereiten Sie vor der Teilnahme vor.
Stimmen Sie in Ihrem Herdecker Betrieb ab, welche Beschäftigten als Ersthelfer vorgesehen sind. Vorhandene Bescheinigungen helfen beim Besprechen von Ausbildung und Fortbildung mit der Schule. Die Arbeitsbereiche organisieren Vertretungen, damit die vollständige Teilnahme möglich ist.
Für Inhouse-Unterricht nennen Sie Teilnehmerzahl und beschreiben Räume für praktische Übungen. Die Ausbildungsstelle bestätigt die Bedingungen und Durchführung. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge nutzen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das vorgesehene Verfahren bestimmen, ob direkt abgerechnet werden kann und welche Angaben eine ermächtigte Schule dafür benötigt. Halten Sie diese Unterlagen rechtzeitig bereit.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Lehrgangsbedarf | Geeignete Ausbildung oder Fortbildung |
| Durchführung | Abgestimmter Raum und ganze Lernzeit |
| Gebühren | Berechtigung und Verfahren des Trägers |

Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden für die betriebliche Aufgabe. Informieren Sie die Beschäftigten über diese Personen und die Hilfewege vor Ort. Die tatsächlichen Kursabschlüsse werden daneben in der Übersicht weitergeführt, um Fortbildungen rechtzeitig vorbereiten zu können.
Welche betrieblichen Teilnahmen finanziert werden, klären Sie nach den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse. Erfragen Sie das Verfahren und die dafür verlangten Angaben. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann bei erfüllter Berechtigung die Lehrgangsgebühr direkt mit dem Träger abrechnen. Zusätzlich bestellte Leistungen werden anhand des Angebots gesondert auf ihren Preis und möglichen eigenen Kostenanteil geprüft.
Berechtigung und Angaben beim zuständigen Träger klären.
Lehrgangsgebühr und zusätzliche Leistungen nachvollziehen.
Nennen Sie bei der Anfrage die geplante Teilnehmerzahl und beschreiben Sie Ihren Raumvorschlag. Mit der Ausbildungsstelle wird abgestimmt, welche Einrichtung und Bedingungen für die praktischen Teile gebraucht werden. Nach Bestätigung bereitet der Betrieb den Unterrichtsrahmen und Vertretungen vor. Geben Sie der Gruppe den verbindlichen Ablauf weiter. Während der gesamten Veranstaltung soll die Teilnahme ohne Unterbrechungen durch andere Arbeitsaufgaben möglich sein.
Sichten Sie die anerkannten bisherigen Nachweise der vorgesehenen Personen. Die Schule kann offene Fragen zur passenden weiteren Ausbildung oder Fortbildung mit Ihnen einordnen. Eine neue Anstellung oder Funktion legt nicht automatisch einen erneuten Grundkurs fest. Danach werden geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine eigene Gruppe organisiert. Die gewählte Form folgt dem fachlichen Bedarf und muss den vollständigen Besuch des Lehrgangs ermöglichen.
Fachlicher Bedarf und Organisation gehören zusammen.
Anerkannte Belege und nächsten Lehrgangsbedarf erfassen.
Praktische Durchführung mit der Schule abstimmen.
Vollständige Anwesenheit für die Gruppe ermöglichen.
Die Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Vereinbaren Sie den gesamten Ablauf mit der Schule, einschließlich der Pausen. Diesen Rahmen verwenden Sie für die Arbeitsfreistellung, damit die Gruppe vollständig an Erklärungen und Übungen teilnehmen kann.
In der Regel ist sie alle zwei Jahre vorgesehen. Planen Sie anhand der tatsächlichen Abschlussdaten und anerkannten vorhandenen Qualifikationen. Unklare Belege werden vor einer neuen Anmeldung fachlich eingeordnet, damit der nächste Lehrgang zum Bedarf der Person passt.
Ein geeigneter öffentlicher Lehrgang kann für den jeweiligen Qualifizierungsbedarf passen. Prüfen Sie Kursart und vollständige Teilnahmemöglichkeit. Auch für Einzelbuchungen klären Sie die Arbeitsfreistellung und das Gebührenverfahren vorab und halten die tatsächlichen Abschlüsse für weitere Planung fest.