Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15848 Friedland sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
21,7 km vom Suchpunkt

27,2 km vom Suchpunkt

29,4 km vom Suchpunkt

29,5 km vom Suchpunkt

30,5 km vom Suchpunkt

31,9 km vom Suchpunkt

Die betriebliche Schulung wird passend zu vorhandenen Qualifikationen ausgewählt. Für Beschäftigte aus Friedland in der Niederlausitz können geeignete absolvierte Lehrgänge berücksichtigt werden. Der Unterricht vermittelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Bei einer vereinbarten Inhouse-Veranstaltung sind zusätzlich der tatsächliche Leistungsumfang und die Voraussetzungen für eine mögliche Gebührenübernahme zu beachten.
Für Friedländer Betriebe ist der Schulungsbedarf der erste Schritt zur Terminplanung. Wie viele Beschäftigte sollen erstmals ausgebildet werden, und bei wem steht eine Fortbildung an? Diese Angaben helfen der Schule, die Anfrage richtig zuzuordnen.
Eine Inhouse-Durchführung lässt sich mit genauer Anschrift, Teilnehmerzahl und einem geeigneten Raum anfragen. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge passen. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Stimmen Sie die erforderlichen Unternehmensangaben vor der Anmeldung ab und lassen Sie sich zusätzliche Kosten getrennt erläutern.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgangsart | Persönliche Voraussetzungen |
| Durchführung | Bestätigte Vereinbarung |
| Abrechnung | Zuständiges Trägerverfahren |
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Daraus folgt keine pauschale Übernahme aller Leistungen einer Inhouse-Vereinbarung. Lesen Sie Zusatzleistungen gesondert und klären Sie offene Positionen vor der Zusage. Auch eigene Aufwendungen bleiben Teil der Planung: Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Der finanzielle Rahmen wird deshalb anhand der konkreten Voraussetzungen und Vereinbarungen beurteilt.
Verbandmaterial und Wundversorgung sind im allgemeinen DGUV-Ausbildungsrahmen genannt. Die Schulung bietet Gelegenheit, die vorgesehenen Inhalte unter Anleitung zu bearbeiten. Praktische Mitarbeit ist dafür wichtig. Ein bloßes Zuschauen oder eine interne Informationsweitergabe ersetzt den regulären Rahmen mit Präsenz und Übungen nicht. Ermöglichen Sie deshalb Zeit für die vollständige Teilnahme. Die eigenen Zuständigkeiten und Abläufe am Arbeitsplatz werden ergänzend im Friedländer Unternehmen vermittelt.
Bedarf, Lernzeit und Kosten haben unterschiedliche Grundlagen.
Geeignete Qualifikation berücksichtigen.
Praktische Arbeit ermöglichen.
Gebühren und Zusatzleistungen unterscheiden.
Für betriebliche Ersthelfer ist eine Auffrischung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; vorhandene geeignete Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Vor der Anmeldung werden die Voraussetzungen und erforderlichen Unternehmensangaben mit der Ausbildungsstelle geklärt.
Die Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse beachten.
Gesonderte Leistungen im Angebot prüfen.
Regulär umfasst sie neun Einheiten zu je 45 Minuten. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Die Durchführung am eigenen Standort verkürzt den Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen die vollständige vereinbarte Veranstaltungszeit und Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Arbeit.
Die DGUV nennt für reguläre betriebliche Lehrgänge insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen zusätzlich zum Unterricht. Berücksichtigen Sie das bei der Freistellung der Beschäftigten. Der konkrete Ablauf und die vollständigen Veranstaltungszeiten werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Beschäftigte benötigen Informationen darüber, wie Erste Hilfe am eigenen Arbeitsplatz organisiert ist. Der Betrieb vermittelt deshalb seine Zuständigkeiten und Abläufe. Die allgemeine Qualifizierung wird damit ergänzt; sie beschreibt nicht von selbst jeden einzelnen Standort und seine Organisation.