Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73111 Lauterstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

Der Lautersteiner Betrieb stimmt Ausbildung oder Fortbildung nach vorhandenen anerkannten Qualifikationen ab. Eine neue Ersthelferrolle allein legt keine neue Grundausbildung fest. Offen oder Inhouse beschreibt die vereinbarte Durchführung; der reguläre Lehrgang enthält praktische Präsenzteilnahme und dient der passenden Qualifizierung der tatsächlich vorgesehenen Beschäftigten.
Ein Lautersteiner Betrieb plant eine eigene Schulungsgruppe. Geben Sie der Schule Teilnehmerzahl, vorhandene Nachweise und den gewünschten Zeitraum an. Ausbildung und Fortbildung werden nach dem Bedarf der tatsächlichen Personen angefragt.
Für eine Inhouse-Durchführung braucht der Anbieter zusätzlich die konkrete Anschrift und Angaben zum Unterrichtsraum. Offene Lehrgänge können für einzelne Beschäftigte eine passende Anfrage sein. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt die nötigen Arbeitgeberunterlagen und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Weitere vereinbarte Leistungen und mögliche Zusatzkosten sollten vor der verbindlichen Buchung aus dem Angebot hervorgehen.

Die Gruppe soll Übungen ohne parallele Arbeitsaufträge ausführen und Rückfragen stellen können.
Der Lautersteiner Betrieb stimmt Berechtigung und erforderliche Angaben vor der Anmeldung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab.
Zuständige BG oder Unfallkasse bestimmen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Geeignete vorhandene Nachweise gehören zur Vorbereitung.
Anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung wählen.
Zusatzwünsche konkret benennen.
Klärung
Passender Lehrgang
Klärung
Offen oder Inhouse
Klärung
Zuständigkeit für den Einsatz
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zu den Standardbestandteilen. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Die mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren folgt den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber. Der Betrieb sollte deshalb vor der Beauftragung unterscheiden, welche Kostenart gemeint ist. Ein eigener Raum oder eine gemeinsame Gruppe begründet keine pauschale Erstattung sämtlicher anderer betrieblicher Aufwendungen.
Die Frage nach Ausbildung oder Fortbildung bezieht sich auf den Lernbedarf der Person. Die Frage nach Inhouse betrifft dagegen die Organisation. Eine gemeinsame Gruppe kann unterschiedliche Ausgangsstände haben. Sehen Sie geeignete vorhandene Nachweise an und stimmen Sie die Kurswahl mit der Ausbildungsstelle ab. Die Firma regelt daneben den Ersthelfereinsatz. Ein interner Ort ändert diesen Qualifikationsbedarf nicht; er muss die reguläre praktische Durchführung für die Gruppe ermöglichen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Diese Auffrischung erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Der betriebliche Abstand ist keine allgemeine Zweijahres-Verfallsfrist eines geeigneten privaten Erste-Hilfe-Nachweises für den Führerschein.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten sowie zusätzliche Pausen. Bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung bleibt dieser reguläre Umfang bestehen. Die Gruppe benötigt eine vollständige geeignete Schulung und keinen kurzen Vortrag als Ersatz.
Arbeitsentgelt und Fahrten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren betrifft eine andere Kostenart. Besondere zusätzliche Leistungen werden vor der Beauftragung ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
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