Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32139 Spenge sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,9 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

8,2 km vom Suchpunkt

10,4 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

Spenger Unternehmen stimmen Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Geeignete öffentliche Teilnahmen und vereinbarter Inhouse-Unterricht sind mögliche Wege. Neben der Qualifizierung einzelner Personen gehört zur betrieblichen Organisation auch, dass die übrige Belegschaft die Einrichtungen und Abläufe der Ersten Hilfe kennt.
Eine Einladung nennt einen früher vorgeschlagenen Raum, eine andere bereits die bestätigte Anschrift. Bringen Sie im Spenger Betrieb die Information zur Ersthelfer-Schulung auf denselben Stand. Zuständig sollte eine Person sein, die Rückmeldungen der Ausbildungsstelle an die gesamte betroffene Gruppe weitergibt.
Bei einem Inhouse-Termin gehört auch der Kontakt am Veranstaltungsort dazu. Für öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgänge sind die jeweiligen Bestätigungen maßgeblich. Verweisen Sie eindeutig auf die aktuelle Fassung, wenn sich Angaben geändert haben. Eine bloß zusätzliche Nachricht ohne Zuordnung kann sonst mehrere vermeintlich verbindliche Kurspläne nebeneinander bestehen lassen.
Nach den DGUV-Hinweisen wird jeder Betriebsangehörige regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zur Ersten Hilfe im Betrieb unterwiesen. Dazu gehören etwa die Möglichkeiten des Notrufs, die Lage des Materials und die vorgesehenen Unfallmeldungen. Diese örtlichen Informationen brauchen auch Personen, die nicht als Ersthelfer ausgebildet werden. Planen Sie die Unterweisung deshalb für die Belegschaft und beschränken Sie sie nicht auf die Gruppe des nächsten Lehrgangs.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle die geplante Teilnahme.
Vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung klären.
Für Inhouse Gruppe und Raum beschreiben.
Erfragen Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse, unter welchen Voraussetzungen die vorgesehene Teilnahme abgerechnet wird. Die verlangten Arbeitgeberangaben werden für den konkreten Lehrgang mit der Ausbildungsstelle vorbereitet.
Die Vorgaben des zuständigen Trägers klären.
Die erforderlichen Angaben rechtzeitig bereitstellen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Diese betriebliche Mindestbesetzung beschreibt nicht die Teilnehmerzahl eines Lehrgangs. Wenn nur eine Person qualifiziert werden soll, fragen Sie nach einer geeigneten öffentlichen Teilnahme. Für einen eigenen Gruppenkurs wird die Durchführung gesondert abgestimmt. Die benötigte Hilfeorganisation am Arbeitsplatz und die Zusammenstellung einer Unterrichtsgruppe werden damit jeweils für ihren Zweck betrachtet.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die örtliche Unterweisung der gesamten Belegschaft und diese Fortbildung haben unterschiedliche Aufgaben.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Lehrgang | Für die vorgesehene Ersthelfer-Qualifizierung |
| Unterweisung | Für alle Betriebsangehörigen |
| Organisation | Für die tatsächlichen Bedingungen am Arbeitsort |

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten sowie mindestens 45 Minuten Pause. Stellen Sie die Beschäftigten für den gesamten bestätigten Zeitraum frei. Der eigene Arbeitsablauf muss diese Teilnahme ermöglichen.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung verlangt Präsenzunterricht. Ein reines Online-Angebot ersetzt sie nicht. Die vorgesehenen Teilnehmer sollen die notwendigen Handlungen im Lehrgang praktisch bearbeiten können und nicht nur Informationen darüber erhalten.
Der Arbeitgeber wählt geeignete Personen aus und benennt die betrieblichen Ersthelfer. Eine schriftliche Benennung wird von der DGUV empfohlen. Machen Sie die interne Zuordnung verständlich, damit die Belegschaft ihre Ansprechpersonen kennt.