Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76744 Wörth am Rhein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,4 km vom Suchpunkt

6,3 km vom Suchpunkt

7,7 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

Die Schulung der vorgesehenen Personen und ihre Aufgabe im Betrieb gehören zusammen. In Ihrem Wörther Unternehmen benennt der Unternehmer die betrieblichen Ersthelfenden und organisiert deren Bekanntgabe. Für die fachliche Qualifizierung wählen Sie mit einer Ausbildungsstelle die geeignete Ausbildung oder Fortbildung, öffentlich oder als vereinbarte Inhouse-Veranstaltung.
Benennen Sie in Ihrem Wörther Betrieb eine Ansprechperson für die Schulung. Sie kann vorhandene Bescheinigungen prüfen lassen, den Anlass des Lehrgangs erläutern und Rückfragen der Ausbildungsstelle gebündelt beantworten. Wichtig ist, Ausbildung und Fortbildung bei der Anfrage auseinanderzuhalten.
Eine eigene Unterrichtsgruppe benötigt eine klare Teilnehmerplanung. Der Anbieter beurteilt mit Ihnen, ob die vorgesehenen Räume für Unterricht und praktische Übungen geeignet sind. Alternativ können Beschäftigte offene Kurse besuchen. Entscheiden Sie anhand Ihres konkreten Bedarfs und der bestätigten Möglichkeiten. Kostenfragen sollten bereits vor dem Termin beantwortet sein: Eine mögliche Übernahme und die direkte Abrechnung folgen den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und dessen Abrechnungsverfahren.
Unternehmen und Ausbildungsstelle haben unterschiedliche Aufgaben.
Die betriebliche Rolle durch den Unternehmer festlegen.
Die Beschäftigten über die vorgesehenen Personen informieren.
Die passende Qualifizierung und vollständige Teilnahme vereinbaren.
| Bereich | Zu klärender Punkt |
|---|---|
| Betriebliche Zuordnung | Wer ist im Unternehmen vorgesehen? |
| Fachlicher Stand | Welche Ausbildung oder Fortbildung passt? |
| Teilnahme | Wie wird die gesamte Unterrichtszeit freigegeben? |
Die Belegschaft soll erkennen können, wer im Betrieb für Erste Hilfe vorgesehen ist und wie Hilfe am Arbeitsort erreicht wird. Diese Zuordnung wird im Unternehmen organisiert. Wenn eine neue Person die Aufgabe übernimmt, muss das für die Beschäftigten verständlich werden. Der Ausbildungsbeleg gibt Auskunft über eine Qualifikation; die Benennung durch den Unternehmer und die Bekanntgabe im Betrieb kommen hinzu. Berücksichtigen Sie diese organisatorischen Schritte schon bei der Vorbereitung des Schulungsauftrags.
Erfassen Sie den bisherigen Ausbildungsstand der vorgesehenen Personen. Mit den vorhandenen Belegen lässt sich die passende Lehrgangsart besprechen. Anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Entscheidung berücksichtigt. Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel im Abstand von zwei Jahren vorgesehen und wird in die weitere Planung aufgenommen.
Beginnen Sie die Abrechnungsvorbereitung beim zuständigen Unfallversicherungsträger: Dort erfahren Sie, welche Teilnahmen berechtigt sind und welches Verfahren gilt. Die geforderten Angaben werden anschließend mit der ermächtigten Ausbildungsstelle für die direkte Abrechnung vorbereitet. Lesen Sie bei einer eigenen Bestellung auch den weiteren Leistungsumfang. Vereinbaren Sie mit der Schule, wie ergänzende Leistungen bezahlt werden, statt deren Vergütung aus der möglichen Übernahme der Lehrgangsgebühr abzuleiten.
Die Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse für die vorgesehenen Personen kennen.
Den weiteren Auftragsumfang einschließlich seiner Vergütung mit der Schule klären.
Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildungen und Fortbildungen finden in Präsenz statt. Ein Onlineangebot ersetzt diesen Lehrgang nicht. Planen Sie die Personen daher für die gesamte vereinbarte Veranstaltung ein, einschließlich ihrer praktischen Beteiligung. Auch beim Inhouse-Unterricht bleibt die Zeit dafür reserviert. Der eigene Betriebsstandort ist ein Kursort, keine Fortsetzung des normalen Arbeitstags nebenbei. Vereinbaren Sie die Freigabe und die Übernahme laufender Aufgaben so, dass die vorgesehene Gruppe vollständig am Unterricht teilnehmen kann.
Die reguläre Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen kommen im Veranstaltungsablauf hinzu. Verwenden Sie bei der Freigabe der Beschäftigten die vollständigen Zeiten, die Ihnen die Schule für den Lehrgang mitteilt.
Nennen Sie die geplante Gruppe, den benötigten Lehrgang und den vorgeschlagenen Unterrichtsort. Besprechen Sie, welche Bedingungen dort für Erklärungen und praktische Aufgaben gebraucht werden. Die Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle legt die Durchführung der eigenen Veranstaltung fest.
Besprechen Sie mit Ihrer BG oder Unfallkasse die Übernahmebedingungen für die geplanten Teilnahmen. Die ermächtigte Schule kann im vorgesehenen Verfahren bei erfüllten Voraussetzungen direkt abrechnen. Zusätzliche von Ihrem Unternehmen bestellte Leistungen brauchen eine gesondert geklärte Vergütung.
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