Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09619 Sayda sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,4 km vom Suchpunkt

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Sayda · Sachsen
Eine neue Ersthelferaufgabe verlangt nicht automatisch Grundausbildung: Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können berücksichtigt werden. Für die Auswahl zählen die tatsächlichen Voraussetzungen der Personen. Regulär umfassen Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten, Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Stimmen Sie den benötigten Lehrgang für den Betrieb in Sayda mit einer ermächtigten Stelle ab.

Handwerk, Handel und kleinere Unternehmen gehören laut Stadtporträt zur heutigen Wirtschaftsstruktur Saydas. Für deren Beschäftigte kann ein gemeinsam geplanter Erste-Hilfe-Tag praktisch sein. Fragen Sie nach offenen Lehrgängen oder einer möglichen Schulung am Betriebsstandort.
Die Schule benötigt die Teilnehmendenzahl, den gewünschten Zeitraum und die Angabe, ob eine Ausbildung oder Fortbildung ansteht. Für Inhouse kommt die Abstimmung eines geeigneten Raums hinzu. Vor der Buchung sollte auch das Verfahren mit dem Unfallversicherungsträger feststehen: Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme rechnet eine ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt ab. Weitere vereinbarte Leistungen sollten gesondert ausgewiesen sein.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab. Erkundigen Sie sich nach den für die konkrete Teilnahme verlangten Arbeitgeberunterlagen und einer gegebenenfalls notwendigen vorherigen Genehmigung.
Zuständigen Träger und seine Voraussetzungen prüfen.
Die nach dem Verfahren erforderlichen Daten vollständig bereitstellen.
Die DGUV nennt für eine ausnahmsweise überschrittene Zweijahresfrist Handlungsspielraum: Die Person kann zunächst weiter als Ersthelfer eingesetzt werden, muss jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgebildet werden. Dies ist keine allgemeine Verlängerung. In Zweifelsfällen kann anstelle einer Fortbildung auch eine Ausbildung besucht werden. Maßgeblich ist der konkrete Qualifizierungsfall.
Geeignete Personen können nach den DGUV-Hinweisen mit Aufgaben der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation betraut werden. Empfohlen wird, diese Aufgaben und die erforderlichen Befugnisse schriftlich festzulegen. Beschreiben Sie deshalb konkret, was übernommen werden soll und welche Entscheidungsmöglichkeiten dafür benötigt werden. Eine Lehrgangsanmeldung allein regelt diese Aufgabenübertragung nicht. Die betriebliche Organisation wird neben der tatsächlichen Qualifizierung der Ersthelfer vorbereitet und bei Veränderungen der zuständigen Personen aktuell gehalten.
Reguläre betriebliche Lehrgänge enthalten eigene Übungen während der tatsächlichen Teilnahme.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Person | Tatsächliche Qualifikationsvoraussetzungen |
| Lehrgang | Vereinbarte Ausbildung oder Fortbildung |
| Organisation | Übertragene Aufgaben und erforderliche Befugnisse |
Die Angaben sollen die tatsächliche Gruppe und den Betrieb beschreiben.
Vorhandene Qualifikationen der Personen bereitstellen.
Den benötigten Lehrgang eindeutig benennen.
Eine interne Zuständigkeit für die organisatorische Abstimmung festlegen.
Der Standard sieht höchstens zwanzig Teilnehmende vor. Eine ausdrücklich gewünschte Gruppe unter zwölf kann bei tatsächlichen Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Diese Angaben legen keinen festen Preis und keine zwingende Mindestteilnehmerzahl jedes Schulangebots fest.
Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge setzen eine Präsenzveranstaltung mit praktischen Übungen voraus. Eine reine Online-Schulung oder das alleinige Bearbeiten zugesandter Materialien ersetzt diese Qualifizierung nicht. Für die vorgesehene Person wird daher ein tatsächlich besuchter Lehrgang vereinbart.
Nach den DGUV-Hinweisen sind diese Aufwendungen vom Arbeitgeber zu tragen. Berechtigte Lehrgangsgebühren sind davon getrennt zu betrachten. Eine direkte Abrechnung der Schulungsgebühr über die Ausbildungsstelle bedeutet daher keine Übernahme aller eigenen betrieblichen Aufwendungen durch den Träger.