Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35216 Biedenkopf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

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20,7 km vom Suchpunkt

Zur betrieblichen Ersthelferausbildung gehören auch eigene Sicherheit und Schutzverhalten. Biedenkopfer Unternehmen können Fragen zu diesen Lernzielen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle besprechen. Daneben organisieren sie die vertrauliche Dokumentation geleisteter Hilfe und deren Aufbewahrung, unabhängig vom öffentlichen Lehrgang oder vereinbarten Inhouse-Unterricht.
Ein Biedenkopfer Unternehmen möchte für einen Lehrgang die Aufgaben intern verteilen. Klären Sie, wer die Teilnehmerangaben sammelt und wer Rückfragen der Schule beantwortet. Ein eindeutiger Kontakt hilft, Terminbestätigungen und Änderungen geordnet weiterzugeben.
Bei Inhouse-Unterricht wird zusätzlich eine Person für Raum und Zugang am Standort benannt. Ausbildung oder Fortbildung werden dem Bedarf der Gruppe zugeordnet. Für einzelne Beschäftigte können offene Kurse angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren und erforderliche Arbeitgeberangaben. Zusätzliche Leistungen oder Kosten werden vor der verbindlichen Buchung vereinbart.
Nach den DGUV-Hinweisen werden Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen fünf Jahre aufbewahrt. Berücksichtigen Sie diese Dauer bei der Einrichtung des betrieblichen Ablageverfahrens. Die Aufbewahrung betrifft die vertraulichen Angaben zu den jeweiligen Hilfeleistungen und nicht nur die Bescheinigungen über Lehrgangsbesuche. Legen Sie fest, wie die Unterlagen im vorgesehenen Verfahren erhalten und gegen unbefugten Zugriff geschützt werden, damit die Dokumentation nicht mit einer kurzfristigen Notiz gleichgesetzt wird.
Der DGUV-Grundsatz führt eigenes Schutzverhalten und Hygieneaspekte unter den Lernzielen der Ersthelferausbildung auf. Das Lernen beschränkt sich damit nicht auf einzelne Hilfehandlungen an einer anderen Person. Auch die eigene Sicherheit wird im Unterricht berücksichtigt. Wenn Beschäftigte Fragen aus ihren Arbeitsbedingungen mitbringen, können sie diese im Lehrgang ansprechen. Die konkreten betrieblichen Schutzvorgaben werden daneben durch die örtliche Organisation vermittelt.
Lernziele und Dokumentation brauchen jeweils einen klaren Bezug.
Fragen zu Sicherheit und Schutzverhalten mitnehmen.
Die vorgesehene Aufbewahrung berücksichtigen.
Die vertraulichen Aufzeichnungen schützen.

Ein ausschließlich digitaler Lehrgang ersetzt die reguläre betriebliche Ausbildung oder Fortbildung nicht.
Die Voraussetzungen richten sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse feststellen.
Die benötigten Abrechnungsunterlagen vorbereiten.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Eigene Sicherheit | Ein Lernziel der Ausbildung |
| Hilfeaufzeichnung | Ein konkretes Ereignis mit geleisteter Hilfe |
| Aufbewahrung | Die Dokumentation fünf Jahre erhalten |
Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Für die Fortbildung ist derselbe reguläre Unterrichtsumfang vorgesehen; beide Lehrgänge werden nach dem jeweiligen Qualifizierungsbedarf angefragt.
Zehn bis fünfzehn Personen sind die übliche Größe einer Lehrgangsgruppe. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig Teilnehmende möglich. Diese Angaben beschreiben die einzelne Gruppe, nicht den gesamten Personalbestand eines Unternehmens.
Die Unterweisung richtet sich an alle Betriebsangehörigen und findet regelmäßig, mindestens jährlich statt. Sie behandelt Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen, unabhängig von der Teilnahme an einem Ersthelferlehrgang.