Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71672 Marbach am Neckar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,4 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

Ein Lehrgang qualifiziert Beschäftigte für die Erste Hilfe; im Marbacher Unternehmen müssen die vorgesehenen Ersthelfenden außerdem bekannt sein. Bereiten Sie deshalb die passende Ausbildung oder Fortbildung und die interne Benennung vor. Eine Inhouse-Veranstaltung kann nach Vereinbarung die Gruppe zusammenführen, während die betrieblichen Zuständigkeiten vor Ort organisiert werden.
Ein Marbacher Unternehmen sollte bei einer Kursanfrage erklären, welche Qualifizierung ansteht. Vorhandene Ersthelferbescheinigungen helfen der Ausbildungsstelle, Ausbildung und Fortbildung einzuordnen. So lässt sich eine konkrete Schulung für die vorgesehenen Beschäftigten vorbereiten.
Bei einer eigenen Gruppe können Sie nach Inhouse-Unterricht fragen. Stimmen Sie den Raum für Erklärungen und praktische Übungen sowie die Teilnehmerzahl ab und vereinbaren Sie die Durchführung ausdrücklich. Eine vollständige Freistellung gehört auch im eigenen Betrieb dazu. Bei einzelnen Personen können offene Kurse passen. Die mögliche Übernahme der Gebühren klären Sie mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Dessen Bedingungen und Verfahren gelten ebenso für eine direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle und die dafür benötigten Unterlagen.
Die Auswahl und Benennung betrieblicher Ersthelfender ist Aufgabe des Unternehmers. Eine Teilnahmebescheinigung allein teilt dem Kollegium noch nicht mit, wer diese Funktion übernimmt. Klären Sie daher intern, welche qualifizierten Personen vorgesehen sind und wie die Beschäftigten darüber informiert werden. Wenn sich die personelle Zuordnung verändert, sollten auch die verwendeten Informationen dazu überprüft werden. Die Schulungsplanung unterstützt damit eine tatsächlich verständliche Organisation, statt nur den Eingang neuer Kursbelege zu verwalten.
Bei einem Inhouse-Kurs werden Raum und Gruppe vorab mit der Schule abgestimmt. Organisieren Sie den Arbeitstag so, dass die Beschäftigten während des vollständigen Unterrichts verfügbar bleiben. Einzelne öffentliche Teilnahmen können ebenfalls passen; der geeignete Lehrgang und die Freigabe werden für die betreffenden Personen vorbereitet.
Praktische Lernfragen können die Beschäftigten in den Unterricht einbringen. Für Fragen zur gesamten Erste-Hilfe-Organisation stehen nach den DGUV-Hinweisen unter anderem Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers als Unterstützung zur Verfügung. Sammeln Sie offene Punkte und ordnen Sie sie den passenden Kontakten zu. Mit der Ausbildungsstelle wird der konkrete Lehrgang besprochen; die fachliche Beratung kann bei der Vorbereitung betrieblicher Rahmenbedingungen helfen. Eine Kontaktaufnahme wird dadurch auf eine beantwortbare Frage bezogen.
Für die betriebliche Anwendung kommen mehrere Aufgaben zusammen.
Geeigneten Lehrgang für die vorgesehenen Personen vereinbaren.
Die Ersthelferrolle im Unternehmen zuordnen.
Die qualifizierten Ansprechpersonen im Team bekannt machen.
Die mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr beruht auf den Bedingungen Ihres Unfallversicherungsträgers. Sie ist keine pauschale Zusage für jede weitere Bestellung. Lesen Sie bei einem Inhouse-Angebot den beschriebenen Umfang und klären Sie zusätzliche Positionen vor der Beauftragung. Die ermächtigte Schule bereitet den möglichen direkten Abrechnungsweg anhand der verlangten Angaben für die berechtigten Teilnahmen vor.
Trägervoraussetzungen und Abrechnungsangaben für die Teilnahmen klären.
Zusätzliche Leistungen samt Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
Für Ihre Auswahl
Ausbildungsstelle und Schulungsbedarf der Personen
Für Ihre Auswahl
Verantwortung des Unternehmers
Für Ihre Auswahl
Betriebliche Fachleute und Unfallversicherungsträger einbeziehen
Die Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Prüfen Sie den anerkannten bisherigen Ausbildungsstand und besprechen Sie den geeigneten Anschluss mit der Schule. Eine neue Funktion allein verlangt nicht automatisch die Wiederholung eines Grundkurses.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Planen Sie zusätzlich die Pausen ein. Für die interne Freigabe zählt die gesamte bestätigte Veranstaltungszeit; beim Besuch außerhalb des Betriebs gehören die Wege zur organisatorischen Planung.
Die für Ihren Betrieb zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Voraussetzungen und das vorgesehene Verfahren. Erfragen Sie dort die Bedingungen für die geplanten Teilnahmen. Die Ausbildungsstelle benötigt die entsprechenden Angaben, um berechtigte reguläre Lehrgänge gegebenenfalls direkt abzurechnen.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Marbach am Neckar · Andere Stadt wählen