Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18209 Bad Doberan sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Bad Doberan · Mecklenburg-Vorpommern
Bad Doberaner Betriebe planen geeignete Ausbildung oder Fortbildung nach dem vorhandenen Qualifikationsstand ihrer Beschäftigten. Ob einzelne öffentliche Plätze oder ein gemeinsamer Inhouse-Lehrgang gewählt werden, richtet sich nach der tatsächlichen Anfrage und Zusage. Die ganze Teilnahmezeit gehört zur betrieblichen Vorbereitung.

Für Beschäftigte aus verschiedenen Bad Doberaner Ortsteilen soll ein gemeinsamer Lehrgang gefunden werden. Sammeln Sie zuerst die Tage, an denen die vorgesehene Gruppe tatsächlich teilnehmen kann. Mit wenigen abgestimmten Vorschlägen lässt sich die Verfügbarkeit der Schule gezielter erfragen.
Wird ein Inhouse-Tag gewünscht, benennen Sie den genauen Betriebsstandort und den vorgesehenen Raum. Bei offenen Kursen braucht jede Person einen zugesagten Platz. Zusätzliche Kosten sowie das Verfahren zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger sollten vor der verbindlichen Anmeldung bekannt sein.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz statt. Beschäftigte müssen praktisch mitüben können, weshalb reine Onlinevermittlung diesen Lehrgang nicht ersetzt. Auch am eigenen Standort werden während des Unterrichts gewöhnliche Aufgaben anderweitig abgedeckt. Stimmen Sie den Ablauf so ab, dass die vorgesehenen Personen tatsächlich am ganzen Kurs teilnehmen können, ohne parallel für ihre übliche Arbeit eingeplant zu sein.
Anerkannte Voraussetzungen werden berücksichtigt.
Einschlägigen Nachweis ansehen.
Offene Voraussetzungen fachlich klären.
Geeigneten Lehrgang bestätigen.
Verantwortung
Ermächtigte Ausbildungsstelle
Verantwortung
Zuständige BG oder Unfallkasse
Verantwortung
Unternehmen mit fachlichen Beratern
Ein öffentlicher Lehrgang hat einen angebotenen Termin und Unterrichtsort; die Person benötigt einen konkret zugesagten Platz. Bei Inhouse beschreibt der Betrieb zunächst den benötigten Lehrgang, die Personenzahl und einen möglichen Raum. Die Schule beurteilt dessen Einrichtung und nutzbare Fläche für praktische Übungen. Die spätere Zusage hält fest, unter welchen Bedingungen die gemeinsame Durchführung vereinbart wurde.
Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Übernahmebedingungen und verlangten Angaben der Teilnahme. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Schule direkt ab. Zusätzlich gewünschter Umfang mit tatsächlichem Mehraufwand wird ausdrücklich gesondert vereinbart.
Trägerbedingungen und Unterlagen vorbereiten.
Eigenen Umfang und Betrag vor Bestellung klären.
In der Regel ist Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Führen Sie die absolvierte Teilnahme personenbezogen weiter und planen Sie den nächsten passenden Besuch rechtzeitig. Eine neue Benennung im Unternehmen bedeutet dabei nicht automatisch eine erste Ausbildung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Pausen verlängern den Aufenthalt zusätzlich. Für die Verfügbarkeit der Personen werden die gesamten bestätigten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Besuchen die Wege berücksichtigt.
Entgeltfortzahlung und Fahrkosten trägt der Arbeitgeber. Die Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren umfasst diese Positionen nicht. Berücksichtigen Sie den eigenen Aufwand bei der internen Vorbereitung der Teilnahmen und trennen Sie ihn von der regulären Abrechnung des Lehrgangs.
Die Ausbildungsstelle kann Rücktritts- oder Stornobedingungen vereinbaren. Lesen Sie diese vor dem Auftrag und teilen Sie eine Verhinderung entsprechend mit. Unfallversicherungsträger übernehmen Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Personen; mögliche eigene Folgen richten sich nach der konkreten Vereinbarung.
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