Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39590 Tangermünde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

21,2 km vom Suchpunkt

Ein betrieblicher Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst die eigene praktische Arbeit der Teilnehmenden. Dafür braucht die Gruppe einen geeigneten Unterrichtsraum und passende Übungsmöglichkeiten. Bei einer Veranstaltung für Beschäftigte aus Tangermünde werden diese Bedingungen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt.
Stellen Sie für Ihren Tangermünder Betrieb die Namen der vorgesehenen Beschäftigten und ihre bisherigen Ersthelferbescheinigungen zusammen. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich damit Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge infrage kommen.
Eine Inhouse-Schulung wird hinsichtlich Räumen, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich vereinbart. Die Mitarbeiter müssen den gesamten Unterrichtszeitraum frei von anderen Aufgaben haben. Informieren Sie die Gruppe über Ablauf und benötigte Unterlagen.
Ergänzen Sie Ihre Übersicht um die neuen Nachweise. Eine feste Zuständigkeit für diese Dokumentation erleichtert spätere Rückfragen und weitere Schulungsanfragen. Sie hilft auch dann, wenn mehrere Arbeitsbereiche Beschäftigte anmelden und die Informationen an einer Stelle zusammengeführt werden sollen.
Einordnung
Vorgeführte Tätigkeit
Einordnung
Eigene Bearbeitung durch die Lernenden
Einordnung
Bedingungen für Theorie und praktische Arbeit
Der DGUV-Grundsatz unterscheidet Ausbildungsformen wie die Ausbilderdemonstration und die Teilnehmerübung. Beim Vormachen wird eine Tätigkeit durch die Lehrkraft gezeigt; bei der Teilnehmerübung arbeiten die Lernenden selbst an der vorgesehenen Aufgabe. In der Grundausbildung gehören praktische Übungen zum Unterricht. Als Organisationsstelle sollten Sie deshalb keinen reinen Vortrag für die Beschäftigten voraussetzen. Die Unterrichtsmaterialien und der Zeitrahmen müssen auch die Arbeit der Gruppe ermöglichen.
Betriebliche Ersthelfende werden grundsätzlich alle zwei Jahre fortgebildet.
Für die Ausbildung nennt der DGUV-Grundsatz einen mindestens fünfzig Quadratmeter großen Raum. Er muss theoretischen Unterricht, Demonstrationen und Übungen ermöglichen. Die ergänzend herangezogene DGUV-Vorschrift verlangt ausreichendes Licht sowie Sitz- und Schreibmöglichkeiten; Waschgelegenheiten und Toiletten müssen vorhanden sein. Ein im Betrieb verfügbarer Besprechungsraum ist deshalb anhand dieser Anforderungen zu beurteilen. Eine allgemeine Raumbezeichnung allein beschreibt seine tatsächliche Eignung für den Lehrgang noch nicht.
Die Gruppe benötigt mehr als einen Platz zum Zuhören.
Das Vormachen durch die Lehrkraft einordnen.
Die eigene praktische Arbeit berücksichtigen.
Fläche, Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten prüfen.
Die reguläre Lehrgangsgebühr umfasst die erforderlichen Lehrleistungen, Ausbildungsmaterialien, Medien, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen. Besondere zusätzlich gewünschte Leistungen benötigen nach den DGUV-Hinweisen eine eigene Grundlage; sie sind nicht mit den bereits enthaltenen Bestandteilen gleichzusetzen.
Die enthaltenen Unterrichtsleistungen zuordnen.
Einen ausdrücklichen Sonderwunsch gesondert vereinbaren.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Teilnehmende. Zwanzig dürfen auch mit Ausbildungshelfer nicht überschritten werden. Für von vornherein mit sechzehn bis zwanzig Personen geplante Lehrgänge empfiehlt die DGUV einen Helfer bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Der reguläre Lehrgang umfasst auch im Betrieb neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen die vorgesehenen Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten. Der andere Veranstaltungsort verkürzt diesen Unterrichtsrahmen nicht.
Die betriebliche Unterweisung informiert unter anderem über die örtliche Erste-Hilfe-Organisation. Sie wird regelmäßig und mindestens jährlich durchgeführt. Die qualifizierende Ausbildung und Fortbildung der ausgewählten Ersthelfenden ist eine eigene Anforderung und wird dadurch nicht ersetzt.
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