Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 52156 Monschau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,2 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

25,0 km vom Suchpunkt

Monschau · Nordrhein-Westfalen
Monschauer Unternehmen organisieren geeignete Ausbildung oder Fortbildung nach den vorhandenen anerkannten Voraussetzungen ihrer vorgesehenen Ersthelfenden. Für einen Inhouse-Auftrag werden Raum und Durchführung abgestimmt. Prüfen Sie außerdem, welcher reguläre Umfang enthalten ist und welche ausdrücklich gewünschte Abweichung tatsächlich weitere Kosten verursacht.

Für eine Monschauer Inhouse-Schulung wird ein Raum außerhalb der üblichen Büroräume erwogen. Fragen Sie die Schule vorab, ob die vorgesehenen Möglichkeiten für Unterricht und praktische Übungen geeignet sind. Beschreiben Sie den tatsächlichen Raum und die geplante Teilnehmerzahl.
Eine feste Zusage sollte erst erfolgen, wenn Ort und Durchführung abgestimmt sind. Benennen Sie außerdem eine organisatorisch erreichbare Person. Für einzelne Beschäftigte kommen offene Lehrgänge infrage. Die passende Ausbildung oder Fortbildung sowie Anmeldung, enthaltene Leistungen und mögliche Zusatzkosten werden mit dem Anbieter geklärt, damit die Kursplanung auf bestätigten Angaben beruht.
Die Ermächtigung einer Schule und die Übernahme einer bestimmten Teilnahme sind unterschiedliche Fragen. Ihre zuständige BG oder Unfallkasse erläutert die Bedingungen und notwendigen Angaben für die vorgesehenen Personen. Bei Berechtigung rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle die regulären Lehrgangsgebühren direkt mit dem Träger ab.
Geeignete ermächtigte Ausbildungsstelle wählen.
Konkrete Übernahmebedingungen und Trägerangaben vorab klären.
Wünscht das Unternehmen Unterricht außerhalb der Räume der Ausbildungsstelle und entstehen dadurch tatsächliche Mehrkosten, können diese nach DGUV zusätzlich vereinbart werden. Voraussetzung ist ein ergänzender Vertrag; die Gebühren sind auf tatsächlich entstehenden Mehraufwand begrenzt. Für Kindergärten und Schulen sind Inhouse-Standardkurse von dieser Mehrkostenregelung ausgenommen. Lassen Sie vor einer Zusage erläutern, welcher konkrete Aufwand und welche Vereinbarung Ihrem Angebot zugrunde liegen.
Vorbereitung
Tatsächlich absolvierte Teilnahme festhalten
Vorbereitung
In der Regel alle zwei Jahre vorsehen
Vorbereitung
Schriftliche Festhaltung empfohlen
Die Schule beurteilt die Eignung für praktische Aufgaben.
Tatsächlichen Veranstaltungsort nennen.
Vorhandene Ausstattung vorstellen.
Nutzbaren Raum und Gruppengröße erläutern.

DGUV Vorschrift 1 verlangt aktuelle schriftliche Hinweise unter anderem zu Notruf, Hilfeeinrichtungen und zuständigem Personal. Machen Sie die tatsächlichen Angaben am Standort für die Beschäftigten nachvollziehbar. Die Qualifikation aus dem Lehrgang wird damit durch die betriebliche Orientierung ergänzt.
Die DGUV nennt zwei Voraussetzungen zur betrieblichen Berücksichtigung: Der Führerscheinkurs liegt höchstens zwei Jahre zurück und wurde bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt. Prüfen Sie beide Angaben des vorhandenen Nachweises. Eine unklare Voraussetzung wird beim zuständigen Unfallversicherungsträger eingeordnet. Andere einschlägige anerkannte Qualifikationen werden ebenfalls berücksichtigt; die erstmalige Benennung im Betrieb macht deshalb nicht automatisch eine erste Ausbildung nötig.
Beide Lehrgänge umfassen regulär jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht, zu denen Pausen hinzukommen. Nutzen Sie für die Verfügbarkeit der Beschäftigten die vollständigen bestätigten Zeiten und bei öffentlichen Veranstaltungen die notwendigen Wege.
Notwendige Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung sind Bestandteile des Standardlehrgangs, ebenso die erforderlichen Unterrichtsmittel. Bei berechtigter regulärer Abrechnung sind diese Leistungen in der Lehrgangsgebühr enthalten. Eine bloße zusätzliche Positionsbezeichnung erklärt deshalb noch keinen eigenständig bestellten weiteren Leistungsumfang.
Die DGUV sieht einen freigegebenen Leitfaden und eine Unterrichtssprache je Kurs vor. Die Bescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Fragen Sie eine geeignete Ausbildungsstelle nach der gewünschten Durchführung und möglichen eigenen Mehrkosten, bevor Sie eine konkrete Veranstaltung bestellen.