Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66280 Sulzbach/ Saar sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,1 km vom Suchpunkt

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8,4 km vom Suchpunkt

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Sulzbacher Betriebe können erforderliche Ausbildung und Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle planen. Öffentliche Teilnahmen oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Klären Sie, welche Beschäftigten welchen Lehrgang besuchen sollen und wie ihre Teilnahme organisiert wird.
Die Anmeldungen sind erledigt, einzelne Beschäftigte konnten aber nicht wie vorgesehen am Lehrgang teilnehmen. Vergleichen Sie in einem Sulzbacher Betrieb nach dem Termin die ursprüngliche Planung mit den tatsächlichen Nachweisen. Fehlende Teilnahme sollte nicht unbemerkt als absolvierte Qualifikation weitergeführt werden.
Klären Sie den noch offenen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf mit der Ausbildungsstelle. Ein weiterer öffentlicher Termin oder ein neuer individuell vereinbarter Inhouse-Lehrgang muss separat bestätigt werden. Der ausgefallene Platz bewirkt keine automatische Nachholbuchung. Mit einer aktualisierten internen Übersicht wird sichtbar, welche Personen tatsächlich geschult wurden und welche Anmeldung noch organisiert werden muss.
Für betriebliche Ersthelfer verlangt die DGUV Präsenzunterricht in Ausbildung und Fortbildung. Ein ausschließlich online absolvierter Kurs erfüllt diesen regulären Rahmen nicht. Prüfen Sie deshalb bei einer Buchung, welche tatsächliche Durchführung beschrieben ist. Die Beschäftigten brauchen die Möglichkeit, die praktischen Inhalte persönlich zu bearbeiten. Das gilt auch, wenn seit der früheren Schulung schon Erfahrung vorhanden ist.
Für den Inhouse-Wunsch werden konkrete Angaben benötigt.
Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Die vorgesehene Personenzahl mitteilen.
Bedingungen für Unterricht und Übungen klären.
Betriebliche Ersthelfer besuchen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Vorhandene anerkannte Qualifikationen helfen bei der Einordnung, welcher Lehrgang für die vorgesehene Person passt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit Ihrer BG oder Unfallkasse, für welche Personen eine Gebührenübernahme infrage kommt und welches Verfahren gilt. Eine Inhouse-Vereinbarung macht zusätzliche Leistungen nicht automatisch erstattungsfähig.
Benötigte betriebliche Unterlagen vorbereiten.
Gebührenweg und mögliche Extras mit der Schule klären.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Besuch | Die tatsächlichen Teilnahmen feststellen |
| Nachweise | Vorliegende Bescheinigungen zuordnen |
| Offener Bedarf | Ausgefallene Schulungen erneut planen |
Die DGUV nennt für reguläre Lehrgänge üblicherweise zehn bis fünfzehn Teilnehmende. Bis zu zwanzig sind mit einer zusätzlichen Hilfskraft für die praktischen Übungen möglich. Diese Gruppengröße beschreibt die Unterrichtsorganisation. Wie viele Ersthelfer im Betrieb erforderlich sind, richtet sich dagegen nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart; eine Kursgruppe ist dafür keine allgemeine Vorgabe.
Beide regulären Lehrgänge haben neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die genauen Veranstaltungszeiten werden für Freistellung und weitere betriebliche Absprachen zugrunde gelegt.
Ein Wechsel allein verlangt keine erneute Grundausbildung. Anerkannte bereits vorhandene Qualifikationen sind für die Einordnung relevant. Klären Sie den passenden weiteren Lehrgang anhand des belegten Ausbildungsstands mit der Ausbildungsstelle.
Die Entgeltfortzahlung während des Lehrgangs und gegebenenfalls entstehende Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Diese Aufwendungen sind von einer möglichen Übernahme regulärer Kursgebühren zu unterscheiden und werden im Betrieb gesondert berücksichtigt.
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