Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92339 Beilngries sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

26,6 km vom Suchpunkt

28,2 km vom Suchpunkt

28,4 km vom Suchpunkt

Für Ersthelfende in Beilngrieser Unternehmen wird der passende Lehrgang anhand ihrer bisherigen Qualifikation bestimmt. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle führt Ausbildung und Fortbildung durch. Inhouse setzt eine konkrete Abstimmung über Gruppe, Standort und Unterrichtsraum voraus.
Ein Beilngrieser Unternehmen fragt eine Schulung für Beschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitszeiten an. Stimmen Sie zunächst ab, wer gemeinsam an einem vollständigen Unterrichtstag teilnehmen kann. Die Schule kann danach passende offene Lehrgänge oder getrennte Gruppentermine vorschlagen.
Für Inhouse-Unterricht werden Raum und Standort konkret vereinbart. Ausbildung und Fortbildung werden den jeweiligen Personen zugeordnet. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen Sie vor der Buchung nach gesonderten Leistungen und weiteren Kosten, damit die Arbeitsplanung auf bestätigten Kursangaben beruht.
Die Ausbildungsstelle braucht einen konkreten Auftrag.
Benötigte Lehrgangsart zuordnen.
Den tatsächlichen Standort beschreiben.
Nutzbare Unterrichtsbedingungen klären.
Die berechtigten betrieblichen Lehrgangsgebühren können nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Stimmen Sie dafür die benötigten Arbeitgeberangaben mit der Ausbildungsstelle ab. Lassen Sie zusätzliche Leistungen des konkreten Auftrags gesondert benennen.
Voraussetzungen beim zuständigen Träger prüfen.
Benötigte Arbeitgeberangaben bereitstellen.
Der Eintritt in ein Unternehmen sagt noch nichts darüber aus, welche Erste-Hilfe-Qualifikation eine Person mitbringt. Fragen Sie nach vorhandenen anerkannten Nachweisen und beziehen Sie diese in die Planung ein. Eine neue Funktion macht nach DGUV nicht automatisch eine erneute Grundausbildung erforderlich. Klären Sie den nächsten Schulungsschritt anhand des persönlichen Stands, bevor Sie eine bestimmte Lehrgangsart bestellen.
Die regulären Lehrgänge finden in Präsenz statt und enthalten praktische Übungen. Berücksichtigen Sie diese aktive Teilnahme bei Ihrer Organisation. Ein ausschließlich online durchgeführtes Angebot erfüllt den regulären betrieblichen Schulungsrahmen nicht.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Die Fortbildung ist damit nicht allein wegen ihrer Bezeichnung als kurzer Zusatztermin zu behandeln. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen gehören zusätzlich zur Veranstaltung. Vereinbaren Sie die Schulung mit vollständigen Zeitangaben, damit die für den Betrieb eingeplanten Personen am vorgesehenen Lehrgang teilnehmen können.
| Ausgangspunkt | Nächste Klärung |
|---|---|
| Vorhandener Nachweis | Welche Qualifikation wird berücksichtigt? |
| Persönlicher Bedarf | Welche Schulung folgt daraus? |
| Durchführungsort | Offener Lehrgang oder Inhouse-Anfrage? |
Für betriebliche Ersthelfende gilt in der Regel ein Abstand von zwei Jahren. Planen Sie anhand der letzten absolvierten Qualifizierung der einzelnen Person. Eine gemeinsame Teamzugehörigkeit ersetzt diese persönliche Betrachtung nicht.
Nach DGUV kommt er in Betracht, wenn sein Besuch höchstens zwei Jahre zurückliegt und die Ausbildungsstelle ermächtigt war. Prüfen Sie die beiden Voraussetzungen gemeinsam, bevor der Nachweis betrieblich berücksichtigt wird.
Die Obergrenze liegt bei zwanzig Personen. Teilen Sie der Ausbildungsstelle Ihren tatsächlichen Bedarf mit, auch wenn er darüber liegt. Die geeignete Organisation mehrerer Schulungen wird für diesen Bedarf gemeinsam abgestimmt.