Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71263 Weil der Stadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

11,1 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

Der betriebliche Bedarf bestimmt, welche Beschäftigten eine Ausbildung oder Fortbildung benötigen. Stimmen Sie geeignete Lehrgänge mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Für Inhouse-Unterricht in Weil der Stadt werden die Bedingungen am vereinbarten Standort besprochen; die vorgesehenen Personen erhalten die bestätigten Angaben zur Veranstaltung.
Ein Besprechungsraum hat genügend Sitzplätze, aber nur wenig freie Fläche. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle für den Inhouse-Wunsch in Weil der Stadt die tatsächlichen Bedingungen. Fragen Sie, welche Vorbereitung für praktische Übungen nötig ist und ob die Möblierung dafür verändert werden kann.
Die Durchführung wird individuell für konkrete Voraussetzungen vereinbart. Klären Sie intern, wer den Raum vorbereitet und über den vollständigen Unterrichtszeitraum freihält. Spätere Änderungen sollten an die Schule gehen. Eine Bezeichnung im Raumkalender ist eine organisatorische Hilfe, bestätigt aber nicht automatisch die Eignung als Lernort für die vorgesehene Gruppe.
Berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren werden nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerechnet. Erkundigen Sie sich, welche Unternehmensangaben die ermächtigte Schule benötigt. Eigene Aufwendungen wie Lohnfortzahlung und Fahrtkosten trägt das Unternehmen. Werden besondere Leistungen zusätzlich gewünscht, sind tatsächlich entstehende Mehrkosten und eine zusätzliche Vereinbarung Grundlage möglicher weiterer Gebühren.
Die Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse klären.
Benötigte Angaben vor dem bestätigten Lehrgang bereitstellen.
Die Inhalte der heutigen Erste-Hilfe-Ausbildung für Führerschein und Betrieb sind vereinheitlicht. Für die betriebliche Verwendung eines Führerscheinkurses gelten dennoch zwei Voraussetzungen: Er muss an einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert worden sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die alleinige Anerkennung einer Schule nach der Fahrerlaubnis-Verordnung genügt für diesen betrieblichen Zweck nicht. Legen Sie den vorhandenen Nachweis mit den Angaben zur Ausbildungsstelle zur Prüfung vor.
Die eigene Gruppe braucht passende Bedingungen zum Lernen.
Die Schule nach der Vorbereitung für praktische Übungen fragen.
Den bestätigten Unterrichtszeitraum im Betrieb freihalten.
Die Vorbereitung des vereinbarten Lernorts zuordnen.
Hilfreiche Angabe
Ausbildung oder Fortbildung passend zur Person
Hilfreiche Angabe
Bestätigter Ort und Veranstaltungszeiten
Hilfreiche Angabe
Verfügbarkeit der qualifizierten Ersthelfer im Arbeitsalltag
Wie viele qualifizierte Ersthelfer im Betrieb verfügbar sein müssen, richtet sich nach den anwesenden Versicherten und der Betriebsart. Davon zu unterscheiden ist die Gruppengröße eines Lehrgangs. Eine gemeinsame Schulungsgruppe kann mehrere zu qualifizierende Personen umfassen, während ihre spätere Verfügbarkeit im Arbeitsalltag gesondert geplant wird. Klären Sie zunächst die Anforderungen im Unternehmen und stimmen Sie anschließend mit der Schule ab, wie die vorgesehenen Beschäftigten geschult werden.
Die übliche Lehrgangsgruppe umfasst nach den DGUV-Vorgaben zehn bis 15 Personen. Bis zu 20 Teilnehmende können mit einer zusätzlichen Hilfskraft unterrichtet werden. Sie hilft bei praktischen Aufgaben und Gruppenarbeiten und kann Fragen an die Lehrkraft weiterleiten. Geben Sie die Zahl der vorgesehenen Beschäftigten deshalb bei der Anfrage nach einer eigenen Veranstaltung an.
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Es kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Für die Freistellung verwenden Sie den bestätigten Ablauf der Schule und berücksichtigen bei Bedarf die Wege zum Unterrichtsort.
Nein. Die DGUV fordert Präsenzunterricht zur Vermittlung praktischer Handlungskompetenz. Reine Online-Wissensvermittlung kann die betriebliche Ausbildung oder Fortbildung deshalb nicht ersetzen. Planen Sie die persönliche Teilnahme an einem geeigneten Lehrgang ein und geben Sie die Veranstaltungsinformationen an die vorgesehenen Beschäftigten weiter.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen. Der Betrieb hält die besuchten Schulungen in seiner Übersicht fest und plant den nächsten Bedarf. Stimmen Sie passende Termine rechtzeitig ab, damit die Beschäftigten den Lehrgang vollständig besuchen können.
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