Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 78098 Triberg im Schwarzwald sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
17,3 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

22,1 km vom Suchpunkt

24,9 km vom Suchpunkt

25,2 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Erste Hilfe benötigt eine Triberger Firma geeignete qualifizierte Beschäftigte. Ausbildung und regelmäßige Fortbildung lassen sich offen oder nach Vereinbarung als Inhouse-Lehrgang organisieren. Vor einer Gruppenbuchung sollten sowohl die benötigte Lehrgangsart als auch Gebührenübernahme und weitere Leistungen geklärt sein.
Im Triberger Betrieb soll ein älterer Angebotsentwurf zur Ersthelfer-Schulung an Beschäftigte weitergeleitet werden. Prüfen Sie vorher mit der Ausbildungsstelle, welche Angaben inzwischen verbindlich bestätigt sind. Wunschdatum und vorgeschlagener Raum können sich seit der ersten Anfrage verändert haben.
Für einen Inhouse-Kurs sollte auch der tatsächliche Teilnehmerkreis zum heutigen Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung passen. Erstellen Sie die interne Information auf Grundlage der gültigen Vereinbarung. Offene Fragen bleiben ausdrücklich offen. Damit müssen Beschäftigte nicht aus einem frühen Entwurf selbst ableiten, welche Angaben für ihre Teilnahme tatsächlich gelten.
Fortbildung schafft Zeit, bekanntes Wissen erneut praktisch anzuwenden.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Bereich | Einordnung |
|---|---|
| Lehrgangsgebühr | Mögliche Übernahme nach Trägerbedingungen |
| Arbeitsentgelt und Fahrten | Betriebliche Aufwendungen |
| Zusatzleistungen | Gesonderte Vereinbarung prüfen |
Für die Triberger Beschäftigten sind Zuständigkeit und Berechtigung vor der Anmeldung zu bestimmen.
Die Anforderungen der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Benötigte Angaben und den vereinbarten Leistungsumfang mit der Schule klären.
Ein gemeinsamer Lehrgang bietet Gelegenheit, Fragen aus dem Arbeitsalltag mit den allgemeinen Hilfehandlungen zu verbinden. Die reguläre Ausbildung bleibt dabei der verbindliche Rahmen. Eigene Beispiele sollen das Verständnis fördern und keine Unterrichtsteile verdrängen. Bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung müssen die Beschäftigten daher tatsächlich üben können. Ein Vortrag zwischen laufenden Arbeitsaufträgen ersetzt diese Lernzeit nicht; passende räumliche Bedingungen sind mit der Ausbildungsstelle zu besprechen.
Die Vorbereitung soll der Praxis dienen.
Unterricht ohne parallele Arbeitspflichten vorsehen.
Die vorgesehene Übungsnutzung abstimmen.
Zusätzliche Wünsche frühzeitig benennen.
Die zuständige BG oder Unfallkasse kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach ihren Voraussetzungen übernehmen. Daraus folgt nicht, dass sämtliche Aufwendungen einer betrieblichen Schulung erstattet werden. Arbeitsentgelt und Fahrten bleiben nach den DGUV-Hinweisen Sache des Arbeitgebers. Zusätzliche vereinbarte Leistungen sind ebenfalls vom regulären Gebührenumfang zu unterscheiden. Für ein Triberger Team hilft deshalb eine klare Zuordnung der Kosten, bevor intern eine vollständig kostenlose Veranstaltung angekündigt wird.

Im regulären DGUV-Rahmen ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie dient dem Erhalt der Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein Betrieb sollte den Bedarf an den vorhandenen geeigneten Qualifikationen ausrichten und die Termine rechtzeitig planen.
Nicht allein wegen ihrer neuen betrieblichen Aufgabe. Anerkannte vorhandene Qualifikationen können berücksichtigt werden. Prüfen Sie den tatsächlichen Ausgangsstand und klären Sie den passenden Lehrgang, statt eine neue interne Zuständigkeit automatisch mit einer neuen Grundausbildung gleichzusetzen.
Der reguläre betriebliche Ersthelferlehrgang verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Ein eigenständig absolviertes Onlineangebot ersetzt diese Teilnahme nicht. Digitale Informationen können eine ergänzende Beschäftigung mit Erster Hilfe ermöglichen, sind aber keine gleichwertige Durchführung des vorgesehenen Lehrgangs.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Triberg im Schwarzwald · Andere Stadt wählen