Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08294 Lößnitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,0 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

Bei der betrieblichen Ersten Hilfe geht es um qualifizierte Personen und tatsächliche Hilfe im Unternehmen. Für Lößnitzer Betriebe haben die Aufzeichnungen solcher Ereignisse einen eigenen Zweck. Die Lehrgangsplanung für Ausbildung, Fortbildung und vereinbarten Inhouse-Unterricht betrifft daneben den persönlichen anerkannten Qualifikationsstand der vorgesehenen Beschäftigten.
Wer soll neu als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden, wer braucht eine Fortbildung? Stellen Sie diese Angaben im Unternehmen zusammen. Danach fragen Sie geeignete Termine an; für einzelne Personen können öffentliche Kurse passend sein.
Für Inhouse-Unterricht am Lößnitzer Standort benötigt der Anbieter eine Beschreibung der Räume und die Teilnehmerzahl. Die Durchführungsbedingungen müssen bestätigt werden. Erst dann lässt sich der Tag verbindlich organisieren.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann das direkte Abrechnungsverfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Erfragen Sie die nötigen Nachweise und lassen Sie zusätzliche Leistungen mit ihren Kosten im Angebot benennen. Das gehört vor eine feste Buchung.
Aufgabe
Qualifizierung belegen
Aufgabe
Tatsächliches Geschehen dokumentieren
Aufgabe
Vertraulichkeit sichern

Lößnitzer Unternehmen berücksichtigen anerkannte vorhandene Ausbildungen bei der Wahl weiterer Lehrgänge. Eine neue Ersthelferfunktion allein verlangt nicht für jede Person eine erneute Grundausbildung. Ein Inhouse-Wunsch wird mit dem ermittelten passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf ausdrücklich vereinbart.
Die Aufzeichnungen können nachweisen, dass ein Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit entstanden ist. Das kann insbesondere bei späteren Folgen wichtig werden. Außerdem lassen sich nicht meldepflichtige Unfälle auf dieser Grundlage auswerten, um weitere Gefährdungen zu erkennen. Die Dokumentation ist damit auf den betrieblichen Sachverhalt bezogen und hat einen eigenen Nutzen neben der Organisation von Kursbesuchen.
Die tatsächliche Hilfe festhalten.
Das Geschehen nachvollziehbar beschreiben.
Die tatsächlichen Maßnahmen dokumentieren.
Unberechtigte Kenntnisnahme verhindern.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Kostenübernahme berechtigter Standardgebühren richtet sich nach den Bedingungen des Unfallversicherungsträgers. Weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen können eine eigene Vergütung haben. Eigener Arbeitgeberaufwand gehört ebenfalls gesondert in die Planung.
Die Bedingungen der BG oder Unfallkasse beachten.
Tatsächlich gewünschte Zusätze bestimmen.
Nach den DGUV-Hinweisen werden die verletzte oder erkrankte Person sowie Zeitpunkt, Ort, Hergang und Umfang des Gesundheitsschadens erfasst. Weitere Angaben betreffen Zeugen, die geleistete Erste Hilfe mit Zeitpunkt und Maßnahmen und die helfende Person. Diese Daten beziehen sich auf das tatsächliche Geschehen. Sie sind von einem Nachweis über eine absolvierte Schulung zu unterscheiden, der die persönliche Qualifizierung dokumentiert.

Hilfeleistungsaufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und anschließend datenschutzgerecht zu entsorgen. Die Frist bezieht sich auf das jeweilige Dokument beziehungsweise den Eintrag. Sie bezeichnet nicht die Gültigkeit einer Teilnahmebescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs.
Die DGUV beschreibt auch elektronische Erfassung. Durch technische Maßnahmen muss gesichert sein, dass nur Berechtigte auf die Daten zugreifen können. Unabhängig vom gewählten Medium sind die Aufzeichnungen vertraulich zu behandeln.
Betriebliche Ersthelfende werden im Regelfall alle zwei Jahre fortgebildet. Anerkannte Vorqualifikationen bleiben bei der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen. Die regelmäßigen Lehrgänge finden mit praktischen Übungen in Präsenz statt; Unterlagenversand allein ersetzt diese Schulung nicht.