Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16727 Velten sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,1 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

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8,7 km vom Suchpunkt

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Veltener Unternehmen planen geeignete Ausbildung oder Fortbildung für ihre vorgesehenen Ersthelfenden. Berücksichtigen Sie anerkannte vorhandene Qualifikation und die tatsächlichen betrieblichen Anforderungen. Die passende Lehrgangsanfrage folgt dem eingeordneten Bedarf; öffentliche Teilnahmen oder eine Inhouse-Veranstaltung werden anschließend nach konkreter Zusage organisiert.
Ein Veltener Betrieb möchte den Schulungsbedarf für das kommende Teamgespräch zusammenstellen. Halten Sie getrennt fest, welche Beschäftigten bereits ausgebildet sind und bei wem erstmals ein Lehrgang ansteht. Offene Fragen zur passenden Ausbildung oder Fortbildung können anschließend mit der Schule geklärt werden.
Erst mit der abgestimmten Gruppe werden konkrete Termine angefragt. Für Inhouse-Unterricht kommen Betriebsanschrift und Raum hinzu. Bei einzelnen Personen können offene Kurse passen. Fragen Sie den Anbieter nach Leistungsumfang und Abrechnungsunterlagen. Eine direkte Gebührenabrechnung mit dem Unfallversicherungsträger setzt eine berechtigte betriebliche Teilnahme über die ermächtigte Ausbildungsstelle voraus.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist grundsätzlich mindestens eine ersthelfende Person vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten fünf Prozent für Verwaltungs- und Handelsbetriebe und zehn Prozent für sonstige Betriebe. Besondere Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Hochschulen haben eigene Anforderungen. Klären Sie Ihre zutreffende Einordnung beim Unfallversicherungsträger und berücksichtigen Sie Abwesenheiten. Die bloße Zahl vorhandener Bescheinigungen beschreibt die tatsächlich benötigte Besetzung nicht vollständig.
Eine neue Benennung im Betrieb ist nicht automatisch eine erste Ausbildung. Prüfen Sie einschlägige Nachweise und klären Sie offene Voraussetzungen vor der Lehrgangswahl. Die reguläre Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und wird nach dem tatsächlich absolvierten persönlichen Abschluss weitergeplant.
Die Schule beurteilt die Bedingungen praktischer Aufgaben.
Kursart und Gruppengröße nennen.
Einrichtung und nutzbare Fläche vorstellen.
Vollständige Teilnahme ohne gewöhnliche Nebenaufgaben ermöglichen.
Erfragen Sie Berechtigung und notwendige Angaben der geplanten Teilnahme. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte reguläre Kursgebühren direkt mit dem Träger ab. Entgeltfortzahlung und Fahrkosten bleiben beim Arbeitgeber und werden in seiner internen Vorbereitung des tatsächlichen Besuchs zusätzlich berücksichtigt.
Trägerbedingungen und Unterlagen vorbereiten.
Zeit und Fahrkosten des Unternehmens einplanen.
Unternehmen
Eignung und Bereitschaft berücksichtigen
Unternehmen
Schriftlich festhalten wird empfohlen
Unternehmen
Angaben bei Änderungen aktuell halten
Nach DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber zusätzliche Aus- und Fortbildung veranlassen, wenn die Art des Betriebs Maßnahmen verlangt, die nicht zur allgemeinen Ersthelferausbildung gehören. Lassen Sie den tatsächlichen Bedarf fachlich beurteilen und beschreiben Sie das benötigte Ziel gegenüber der Schule. Eine ergänzende Leistung wird nach ihrem konkreten Umfang vereinbart. Damit bezieht sich die weitere Beauftragung auf die tatsächlichen Anforderungen des Unternehmens.
Ausbildung und Fortbildung haben regulär jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Planen Sie die ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten und bei öffentlichen Besuchen die notwendigen Wege für die Verfügbarkeit der Beschäftigten ein.
Notwendige Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung zählen zum regulären Standardlehrgang. Auch die erforderlichen Unterrichtsmittel gehören dazu. Bei berechtigter regulärer Abrechnung sind diese Bestandteile in der Lehrgangsgebühr enthalten; ein zusätzlich gewünschter tatsächlicher Mehraufwand wird davon als ergänzende Leistung unterschieden.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung werden in Präsenz durchgeführt. Die Personen sollen praktische Handlungen üben können; reine Onlinevermittlung ersetzt den Lehrgang nicht. Organisieren Sie deshalb tatsächlichen Unterricht mit geeigneten Übungsbedingungen und vollständiger Teilnahmemöglichkeit der vorgesehenen Beschäftigten.