Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24376 Kappeln sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
21,3 km vom Suchpunkt

26,2 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

31,1 km vom Suchpunkt

31,9 km vom Suchpunkt

33,9 km vom Suchpunkt

Betriebe in Kappeln wählen geeignete Beschäftigte für die Ersthelferaufgabe aus. Neben der erforderlichen Qualifizierung ist deren Bereitschaft wichtig, Verantwortung zu übernehmen. Für Ausbildung, Fortbildung und Inhouse-Unterricht wird eine ermächtigte Ausbildungsstelle angesprochen. Die Bescheinigung betrifft die ordnungsgemäße persönliche Lehrgangsteilnahme.
Ein Kappelner Betrieb möchte einen Kurs für Beschäftigte an unterschiedlichen Arbeitsorten organisieren. Prüfen Sie intern, ob alle an einem bestätigten Tag zusammenkommen können. Danach kann die Schule ein Inhouse-Angebot für einen konkret benannten Standort vorbereiten.
Raum und Teilnehmerzahl werden abgestimmt. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge angefragt werden. Die passende Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach vorhandenen Nachweisen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das betriebliche Anmeldeverfahren und den direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren. Fragen zu zusätzlichen Leistungen und möglichen weiteren Kosten sollten vor der verbindlichen Buchung beantwortet sein.
Bei der Auswahl von Ersthelfern empfiehlt die DGUV, die Motivation der betreffenden Personen zu berücksichtigen. Das Gespräch über die Bereitschaft zur Aufgabe gehört in den Betrieb. Eine bloße Sammlung möglicher Namen beantwortet diese Frage noch nicht. Stellen Sie den Beschäftigten den Zusammenhang der vorgesehenen Qualifizierung mit ihrer späteren Aufgabe vor. So lässt sich die Auswahl als betriebliche Personalentscheidung vorbereiten, bevor allein nach einer Unterrichtsgelegenheit gesucht wird.
Der Betriebsarzt kann zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation beraten. Die DGUV nennt ihn als wichtigen fachlichen Ansprechpartner. Wenn Sie Fragen zur Gestaltung der Hilfe im eigenen Unternehmen haben, lässt sich dieser Beratungsweg bereits bei der Vorbereitung einbeziehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Ersthelferaufgabe benötigt Menschen, die dafür geeignet und vorbereitet sind.
Motivation der vorgesehenen Personen besprechen.
Persönliche ordnungsgemäße Teilnahme.
Nachweis der betreffenden Person.
| Frage | Bezug |
|---|---|
| Wer übernimmt die Aufgabe? | Betriebliche Personalauswahl |
| Wer besucht den Lehrgang? | Tatsächliche einzelne Teilnehmende |
| Wem gehört die Bescheinigung? | Person mit ordnungsgemäßer Teilnahme |
Arbeitsentgelt während der Schulung und erforderliche Fahrtkosten sind Aufwendungen des Unternehmens. Die Übernahme der berechtigten regulären Lehrgangsgebühr richtet sich dagegen nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Unterscheiden Sie diese Kostenarten bei Ihrer internen Vorbereitung.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Zuständigen Träger und dessen Übernahmebedingungen beachten.
Nach den DGUV-Anforderungen setzt die Teilnahmebescheinigung eine ordnungsgemäße Teilnahme voraus. Außerdem muss sich die Lehrkraft von den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt haben. Die Bescheinigung bezieht sich deshalb auf den einzelnen Menschen im Lehrgang. Eine gemeinsame betriebliche Anfrage ist ein organisatorischer Vorgang; sie belegt noch nicht die persönliche Teilnahme aller genannten Personen. Berücksichtigen Sie diesen Unterschied, wenn Sie die spätere Qualifizierung im Unternehmen einordnen.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Dieser reguläre Rahmen gilt auch bei einer Inhouse-Durchführung für die Gruppe Ihres Unternehmens.
Entscheidend ist die Zahl der anwesenden Versicherten. Bei zwei bis zwanzig Personen ist mindestens ein entsprechend qualifizierter Ersthelfer erforderlich. Die Größe einer Kursgruppe und die tatsächliche Besetzung am Arbeitsplatz beschreiben dabei unterschiedliche Sachverhalte.
Für die betriebliche Aufgabe kann die frühere Schulung berücksichtigt werden, wenn sie bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattfand und höchstens zwei Jahre zurückliegt. Prüfen Sie beide Voraussetzungen am tatsächlich besuchten Lehrgang der betreffenden Person.