Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86641 Rain sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,6 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

17,1 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

20,8 km vom Suchpunkt

Rainer Unternehmen stimmen die Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Die Anwesenheit im Betrieb und die persönliche Teilnahme am Lehrgang sind verschiedene Planungsfragen. Für geeignete Ausbildungen und Fortbildungen wird auch eine mögliche Inhouse-Durchführung anhand der tatsächlichen Gruppe besprochen.
Ein Rainer Betrieb möchte die Unterlagen für einen betrieblichen Lehrgang vollständig vorbereiten. Fragen Sie die Schule, welche Arbeitgeberangaben zur Anmeldung benötigt werden und wer sie übermittelt. So können fehlende Informationen vor dem Kurs ergänzt werden.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert den direkten Abrechnungsweg berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Weitere Leistungen können gesondert zu vereinbaren sein. Für einzelne Beschäftigte werden offene Plätze angefragt; für eine Gruppe kann ein Inhouse-Angebot mit abgestimmtem Raum passen. Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf sowie tatsächliche Teilnahme werden vor der verbindlichen Buchung geklärt.
Bezug
Erreichbare qualifizierte Personen
Bezug
Tatsächliche persönliche Teilnahme
Bezug
Information zum Lernen, kein besuchter Kurs
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter betrieblicher Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eigene Aufwendungen für Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigt der Arbeitgeber daneben. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden ausdrücklich nach ihrem gesonderten Umfang mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Trägerbedingungen und benötigte Angaben klären.
Arbeitsentgelt, erforderliche Fahrten und Zusatzwünsche berücksichtigen.
Anerkannte Qualifikationen helfen bei der passenden Zuordnung.
Tatsächlich vorhandene Nachweise ansehen.
Geeigneten nächsten Lehrgang bestimmen.
Gemeinsamen Unterricht konkret vereinbaren.
Wenn eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer Unterricht besucht, steht diese Person währenddessen möglicherweise nicht am gewohnten Arbeitsplatz zur Verfügung. Betrachten Sie die vorgesehene Besetzung im Unternehmen daher auch für diesen Zeitraum. Andere Abwesenheiten wie Urlaub können ebenfalls eine Rolle spielen. Die erforderliche Erste Hilfe richtet sich nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen. Ordnen Sie die Schulungstermine deshalb in Ihre vorhandene Planung der erreichbaren qualifizierten Personen ein.
Ein regulärer Lehrgang verwendet eine einheitliche Unterrichtssprache. Die Bescheinigung wird nach den DGUV-Angaben auf Deutsch erteilt. Unterscheiden Sie diese beiden Angaben, wenn Sie die Durchführung für eine Gruppe mit entsprechendem Sprachbedarf besprechen.
Vielleicht möchte eine Person, die am gemeinsamen Kurs nicht teilnimmt, anschließend die Unterlagen einer Kollegin oder eines Kollegen lesen. Solche Informationen können das persönliche Interesse am Thema unterstützen. Sie belegen jedoch keinen selbst absolvierten regulären Lehrgang. Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz mit praktischen Aufgaben statt. Wenn die betreffende Person eine entsprechende Qualifizierung benötigt, wird dafür eine geeignete persönliche Teilnahme mit der Ausbildungsstelle geplant.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Die betriebliche Planung berücksichtigt den gesamten mit der Ausbildungsstelle vereinbarten Besuch, nicht ausschließlich die Minuten des reinen Unterrichts.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens eine entsprechend qualifizierte Ersthelferperson zur Verfügung stehen. Maßgeblich ist die tatsächliche Anwesenheit. Betrachten Sie die betrieblichen Verhältnisse und die benötigte Besetzung daher für die jeweiligen Arbeitszeiten.
Die DGUV nennt dafür einen höchstens zwei Jahre zurückliegenden Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Beide Voraussetzungen werden am persönlichen Nachweis geprüft. Der frühere private Anlass allein beantwortet nicht, ob der Lehrgang für die betriebliche Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden kann.