Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69434 Hirschhorn (Neckar) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,8 km vom Suchpunkt

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Hirschhorn (Neckar) · Hessen
Für ein Hirschhorner Unternehmen gehören geeignete Personen und passende Lehrgänge zusammen. Ausbildung und Fortbildung richten sich nach dem tatsächlichen Qualifikationsstand. Eine Inhouse-Veranstaltung kann für eine Gruppe vereinbart werden; Voraussetzungen der Gebührenübernahme und zusätzliche Leistungen sind vor der Beauftragung zu klären.

Bei einem Hirschhorner Betrieb lässt sich die Schulungsform nach dem Team planen. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge besuchen; für eine Gruppe kann ein Inhouse-Termin am Arbeitsplatz passen. Die Schule stimmt Raum, Standort und Teilnehmerzahl mit Ihnen ab.
Nennen Sie den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Dafür sind die vorgesehenen Unternehmensangaben nötig. Besprechen Sie diese Unterlagen und gesonderte Kosten vor der Buchung. Das Angebot sollte erkennen lassen, welche zusätzlichen Leistungen für die vereinbarte Durchführung enthalten sind.
Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers übernommen werden. Andere Aufwendungen sind davon zu unterscheiden. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Besondere zusätzliche gewünschte Leistungen benötigen eine entsprechende Einordnung und Vereinbarung. Ein Angebot sollte erkennen lassen, welcher Umfang gemeint ist. Weder eine gemeinsame Gruppe noch der Unterricht am eigenen Standort bedeutet automatisch, dass sämtliche betrieblichen Ausgaben erstattet werden.
Die Anfrage sollte zum tatsächlichen Team passen.
Anerkannte geeignete Qualifikationen prüfen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Ort und vollständige Teilnahme abstimmen.
Die DGUV nennt persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sowie Motivation als Gesichtspunkte der Ersthelfereignung. Besprechen Sie die vorgesehene Aufgabe mit den Beschäftigten und berücksichtigen Sie vorhandene anerkannte Nachweise. Eine neue betriebliche Benennung allein bestimmt nicht, dass eine Grundausbildung wiederholt werden muss. Für die Hirschhorner Firma sollte die Kurswahl deshalb am tatsächlichen Bedarf der Person ausgerichtet sein, bevor offene Plätze oder eine interne Durchführung vereinbart werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der Hirschhorner Betrieb bestimmt den zuständigen Träger und stimmt erforderliche Angaben mit der Ausbildungsstelle ab.
Die vorgesehenen Teilnahmen prüfen.
Weitere Vereinbarungen ausdrücklich besprechen.
| Bereich | Entscheidung |
|---|---|
| Personen | Eignung und Bedarf klären |
| Organisation | Offenen Lehrgang oder Inhouse wählen |
| Finanzierung | Gebühren und Zusatzleistungen unterscheiden |

Die Eignung des vorgesehenen Lernorts wird mit der Ausbildungsstelle besprochen.

Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Dieser betriebliche Rhythmus ist nicht als allgemeine zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Führerschein-Erste-Hilfe-Nachweises zu verstehen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Auch eine interne Veranstaltung muss diesen regulären Rahmen ermöglichen; Inhouse ist eine vereinbarte Organisation und kein kurzer Ersatzlehrgang für die Gruppe.
Der reguläre betriebliche Ersthelferlehrgang verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Ein reines Onlineangebot ersetzt diese Teilnahme nicht. Die Beschäftigten sollen Handlungen im geeigneten Kurs selbst üben können; digitale Informationen allein erfüllen nicht denselben Ausbildungsrahmen.
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